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       # taz.de -- Gekündigte Anti-Corona-Demonstrantin: Kein Berufsverbot
       
       > Auch wenn das Futter für Verfolgungswahn bietet: Eine
       > Anti-Corona-Demonstrantin, die einen Test verweigert, ist in einem
       > Altenheim nicht tragbar.
       
   IMG Bild: Ob da auch was über körperliche Unversehrtheit drinsteht? Sitzblockade mit Grundgesetz
       
       Fristlose Kündigung nach Hygiene-Demo – das ist gefundenes Fressen für
       Verschwörungsgläubige. Das klingt nach Berufsverbot für
       Systemkritiker*innen. Denn als solche verstehen sich ja nicht wenige der
       Coronaskeptiker*innen, die ihre Zweifel an der Natur – oder gar der
       Existenz – des Virus und den daraus abzuleitenden Konsequenzen derzeit auf
       die Straße tragen.
       
       Dafür müssen sie [1][nicht einmal selbst Nazis sein], vielen genügt das
       Gefühl, mit diesen irgendwie mehr gemein zu haben als mit der großen
       Mehrheit der Bevölkerung, die das „System“, also die parlamentarische
       Demokratie, bei allen Mängeln im großen Ganzen doch ganz gut finden.
       
       Und tatsächlich mag eine fristlose Kündigung auf den ersten Blick rabiat
       wirken. Zu verstehen ist sie aus der konkreten Situation: Nirgendwo sind
       Menschen den Gefahren der Coronapandemie [2][so wehrlos ausgeliefert wie in
       Alten- und Pfegeheimen], nirgendwo ist deshalb die Verantwortung für ihren
       Schutz größer. Das belegen die [3][ganz nüchternen Sterbezahlen]. Daran
       werden auch die größten Verschwörungsmystiker*innen nichts drehen können,
       höchstens achselzuckend sagen: Die wären ja eh’ bald gestorben.
       
       Wenn nun eine Altenheim-Mitarbeiterin sich bei der zentralen
       Anti-Corona-Demonstration zwischen Tausenden gedrängelt hat, die den
       Verzicht auf Atemmasken zu ihrem zentralen Programmpunkt gemacht haben,
       dann muss man davon ausgehen, dass sie sich dem maximalen Infektionsrisiko
       ausgesetzt hat.
       
       Sogar ohne Krankheitssymptome wäre es von der Arbeitgeberin vernünftig,
       einen Coronatest zu verlangen, bevor die Mitarbeiterin wieder den
       Hochsicherheitstrakt Altenheim betritt. Nachdem die Mitarbeiterin krank
       geworden ist, wäre es geradezu fahrlässig, darauf zu verzichten – und
       gegebenenfalls sogar justiziabel, falls es in der Folge zu einem
       Corona-Ausbruch in der Einrichtung käme.
       
       Schließlich ist ein Coronatest ein sehr milder Eingriff, anders als eine
       Röntgenaufnahme keine Körperverletzung und anders als ein Aids-Test nicht
       mit potenziell stigmatisierenden Folgen behaftet. Wer nicht duldet, dass
       ihm ein Tröpfchen Spucke entnommen wird, muss schon arg ideologisch
       verbohrt sein – und wäre damit in der gegenwärtigen Lage auch dauerhaft ein
       erhebliches Sicherheitsrisiko.
       
       4 Sep 2020
       
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