# taz.de -- Deadnaming von Transpersonen: Keine Beleidigung?
> Boris Palmer hat die Transfrau Maike Pfuderer mit ihrem früheren Namen
> angesprochen. Kein Vergehen, sagt die Justiz. Ein Fall für eine Debatte.
IMG Bild: Boris Palmer hat nicht beleidigt, sagt die Staatsanwaltschaft Tübingen
Berlin taz | Boris Palmer kann sich freuen. „Es hat sich herausgestellt,
dass Sie unschuldig sind“, hat ihm die Staatsanwaltschaft Tübingen
mitgeteilt, [1][wie der Tübinger Oberbürgermeister selbst auf Facebook
postete]. Damit hat der [2][umstrittene Grünen-Politiker] keine
juristischen Konsequenzen mehr wegen der Strafanzeige seiner Parteifreundin
Maike Pfuderer zu befürchten. Die Transaktivistin hatte sich durch ein
sogenanntes Deadnaming Palmers beleidigt gefühlt.
Der Begriff „Deadnaming“ bezeichnet es, wenn Menschen mit Transgeschichte
bei ihrem früheren Namen und Geschlecht genannt werden. Genau das hatte
Palmer [3][in einer Facebook-Debatte gegenüber Pfuderer getan.] Die sah
darin eine gezielte Provokation. Deswegen sei das Verhalten Palmers aber
noch nicht justitiabel, befand nun die Staatsanwaltschaft.
Boris Palmers Äußerungen mögen „taktlos und unhöflich sein“, die Grenze
einer strafbaren Handlung erreichten sie jedoch nicht, so die
Staatsanwaltschaft. Es sei „höchst fraglich“, ob die bloße Erwähnung des
früheren Vornamens bereits eine Missachtung oder Geringschätzung der Person
zum Ausdruck bringe, schreibt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage der taz.
Dennoch könnte Pfuderers Fall eine juristische und auch politische Debatte
anstoßen. Sollte Deadnaming als Beleidigung eingestuft werden?
## Unterschiedliche Bewertungen
Martin Heger, Professor für Strafrecht an der Humboldt Universität, hat da
seine Zweifel. „Eine Beleidigung muss ehrverletzend sein“, sagt er. Wenn
Herr Palmer Frau Pfuderer mit ihrem ehemaligen Vornamen anspreche, lege er
damit zwar Frau Pfuderers transsexuelle Geschichte offen. „Jemanden als
transsexuell zu bezeichnen wäre jedoch nur beleidigend, wenn
Transsexualität als anrüchig verstanden wird“, sagt Heger.
„Wird jemand als ‚schwul‘ bezeichnet, werten Gerichte das heute nicht mehr
als Beleidigung“, so Heger – und dies unabhängig vom Wahrheitsgehalt der
Aussage. Jemanden als schwul zu bezeichnen, könne keine Herabsetzung seien,
da Homosexualität nichts Minderwertiges an sich habe. Es sei in manchen
Fällen zwar eine inkorrekte Bezeichnung, aber keine Beleidigung. Anders
verhalte es sich mit dem Schimpfwort „Schwuchtel“. Dieses habe einen klar
herabsetzenden Charakter.
Diese Rechtssprechung gelte wohl auch für den Fall Pfuderer. Dass Boris
Palmer Maike Pfuderer mit ihrem ehemaligen Vornamen und Geschlecht
angesprochen hat, sei zwar nicht korrekt. „Jemanden mit dem falschen Namen
anzusprechen, ist jedoch keine Straftat“, sagt Heger. Dafür müsste die
falsche Ansprache mit eindeutigem Hohn oder Spott verbunden sein.
Der Hamburger Rechtsanwalt Oliver Tolmein hält es hingegen für möglich,
dass Deadnaming auch eine Beleidigung sein kann. Er vertritt mit seiner
Kanzlei transidente Menschen. Für die rechtliche Bewertung von Deadnaming
komme es auf den Kontext an, sagt er. „Wenn ein Mensch bewusst mit dem
ehemals geführten Namen angesprochen wird, kann das eine zielgerichtete
Missachtung und Herabwürdigung darstellen.“
## Schwierige Beweisführung
Diese Intention nachzuweisen, könne allerdings schwierig sein. Deadnaming
sei dann eine Form der Beleidigung, wenn daraus deutlich wird, dass „der
Sprecher oder die Sprecherin den betroffenen Menschen prinzipiell nicht als
Gegenüber mit gleichen Rechten respektiert“.
„Strafrechtlich ist der Fall für mich abgeschlossen“, sagt Pfuderer. Auf
politischer Ebene will sie jedoch aktiv werden. Im Transsexuellengesetz sei
ein Offenbarungsverbot zwar verankert. Dieses Verbot, nach dem ehemalige
Namen nicht ohne gewichtige Gründe öffentlich gemacht werden dürfen,
richtet sich derzeit aber nur an Behörden und ist nicht strafbewehrt.
„Damit ist es ein zahnloser Tiger“, sagt Pfuderer der taz. „Es hilft nicht,
wenn wir Rechte, aber keinen Rechtsschutz haben.“
Mit der Arbeitsgemeinschaft „QueerGrün“ will Pfuderer auf Bundesebene nun
erreichen, dass Deadnaming künftig unter Strafe gestellt wird. Gemeinsam
wollen sie dafür kämpfen, dass die Forderung ins Wahlprogramm der Grünen
zur Bundestagswahl 2021 einfließt.
6 Aug 2020
## LINKS
DIR [1] https://www.facebook.com/ob.boris.palmer/posts/3561626867210153
DIR [2] /Corona-Aeusserungen-von-Boris-Palmer/!5682855
DIR [3] /Gruene-gegen-Gruenen/!5694918
## AUTOREN
DIR Mitsuo Iwamoto
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