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       # taz.de -- Deadnaming von Transpersonen: Keine Beleidigung?
       
       > Boris Palmer hat die Transfrau Maike Pfuderer mit ihrem früheren Namen
       > angesprochen. Kein Vergehen, sagt die Justiz. Ein Fall für eine Debatte.
       
   IMG Bild: Boris Palmer hat nicht beleidigt, sagt die Staatsanwaltschaft Tübingen
       
       Berlin taz | Boris Palmer kann sich freuen. „Es hat sich herausgestellt,
       dass Sie unschuldig sind“, hat ihm die Staatsanwaltschaft Tübingen
       mitgeteilt, [1][wie der Tübinger Oberbürgermeister selbst auf Facebook
       postete]. Damit hat der [2][umstrittene Grünen-Politiker] keine
       juristischen Konsequenzen mehr wegen der Strafanzeige seiner Parteifreundin
       Maike Pfuderer zu befürchten. Die Transaktivistin hatte sich durch ein
       sogenanntes Deadnaming Palmers beleidigt gefühlt.
       
       Der Begriff „Deadnaming“ bezeichnet es, wenn Menschen mit Transgeschichte
       bei ihrem früheren Namen und Geschlecht genannt werden. Genau das hatte
       Palmer [3][in einer Facebook-Debatte gegenüber Pfuderer getan.] Die sah
       darin eine gezielte Provokation. Deswegen sei das Verhalten Palmers aber
       noch nicht justitiabel, befand nun die Staatsanwaltschaft.
       
       Boris Palmers Äußerungen mögen „taktlos und unhöflich sein“, die Grenze
       einer strafbaren Handlung erreichten sie jedoch nicht, so die
       Staatsanwaltschaft. Es sei „höchst fraglich“, ob die bloße Erwähnung des
       früheren Vornamens bereits eine Missachtung oder Geringschätzung der Person
       zum Ausdruck bringe, schreibt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage der taz.
       
       Dennoch könnte Pfuderers Fall eine juristische und auch politische Debatte
       anstoßen. Sollte Deadnaming als Beleidigung eingestuft werden?
       
       ## Unterschiedliche Bewertungen
       
       Martin Heger, Professor für Strafrecht an der Humboldt Universität, hat da
       seine Zweifel. „Eine Beleidigung muss ehrverletzend sein“, sagt er. Wenn
       Herr Palmer Frau Pfuderer mit ihrem ehemaligen Vornamen anspreche, lege er
       damit zwar Frau Pfuderers transsexuelle Geschichte offen. „Jemanden als
       transsexuell zu bezeichnen wäre jedoch nur beleidigend, wenn
       Transsexualität als anrüchig verstanden wird“, sagt Heger.
       
       „Wird jemand als ‚schwul‘ bezeichnet, werten Gerichte das heute nicht mehr
       als Beleidigung“, so Heger – und dies unabhängig vom Wahrheitsgehalt der
       Aussage. Jemanden als schwul zu bezeichnen, könne keine Herabsetzung seien,
       da Homosexualität nichts Minderwertiges an sich habe. Es sei in manchen
       Fällen zwar eine inkorrekte Bezeichnung, aber keine Beleidigung. Anders
       verhalte es sich mit dem Schimpfwort „Schwuchtel“. Dieses habe einen klar
       herabsetzenden Charakter.
       
       Diese Rechtssprechung gelte wohl auch für den Fall Pfuderer. Dass Boris
       Palmer Maike Pfuderer mit ihrem ehemaligen Vornamen und Geschlecht
       angesprochen hat, sei zwar nicht korrekt. „Jemanden mit dem falschen Namen
       anzusprechen, ist jedoch keine Straftat“, sagt Heger. Dafür müsste die
       falsche Ansprache mit eindeutigem Hohn oder Spott verbunden sein.
       
       Der Hamburger Rechtsanwalt Oliver Tolmein hält es hingegen für möglich,
       dass Deadnaming auch eine Beleidigung sein kann. Er vertritt mit seiner
       Kanzlei transidente Menschen. Für die rechtliche Bewertung von Deadnaming
       komme es auf den Kontext an, sagt er. „Wenn ein Mensch bewusst mit dem
       ehemals geführten Namen angesprochen wird, kann das eine zielgerichtete
       Missachtung und Herabwürdigung darstellen.“
       
       ## Schwierige Beweisführung
       
       Diese Intention nachzuweisen, könne allerdings schwierig sein. Deadnaming
       sei dann eine Form der Beleidigung, wenn daraus deutlich wird, dass „der
       Sprecher oder die Sprecherin den betroffenen Menschen prinzipiell nicht als
       Gegenüber mit gleichen Rechten respektiert“.
       
       „Strafrechtlich ist der Fall für mich abgeschlossen“, sagt Pfuderer. Auf
       politischer Ebene will sie jedoch aktiv werden. Im Transsexuellengesetz sei
       ein Offenbarungsverbot zwar verankert. Dieses Verbot, nach dem ehemalige
       Namen nicht ohne gewichtige Gründe öffentlich gemacht werden dürfen,
       richtet sich derzeit aber nur an Behörden und ist nicht strafbewehrt.
       „Damit ist es ein zahnloser Tiger“, sagt Pfuderer der taz. „Es hilft nicht,
       wenn wir Rechte, aber keinen Rechtsschutz haben.“
       
       Mit der Arbeitsgemeinschaft „QueerGrün“ will Pfuderer auf Bundesebene nun
       erreichen, dass Deadnaming künftig unter Strafe gestellt wird. Gemeinsam
       wollen sie dafür kämpfen, dass die Forderung ins Wahlprogramm der Grünen
       zur Bundestagswahl 2021 einfließt.
       
       6 Aug 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.facebook.com/ob.boris.palmer/posts/3561626867210153
   DIR [2] /Corona-Aeusserungen-von-Boris-Palmer/!5682855
   DIR [3] /Gruene-gegen-Gruenen/!5694918
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Mitsuo Iwamoto
       
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