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       # taz.de -- Vier Manager angeklagt: Verfahren wegen Untreue bei VW
       
       > Eine „ungerechtfertigte Vergütung“ von 5 Millionen Euro soll VW
       > Mitgliedern des Betriebsrats gezahlt haben. Nun kommt der Fall vor
       > Gericht.
       
   IMG Bild: Vorwurf: Bei Volkswagen sollen Betriebsräte kassiert haben
       
       Braunschweig/Wolfsburg | dpa | Das Landgericht Braunschweig hat eine
       Anklage gegen drei ehemalige und einen aktuellen VW-Manager wegen
       mutmaßlich [1][überhöhter Bezahlung von Betriebsräten] zugelassen. Das
       Hauptverfahren wegen des Verdachts der Untreue beziehungsweise der Untreue
       in besonders schwerem Fall sei eröffnet worden, teilte das Gericht am
       Dienstag mit.
       
       Arbeitgeberseite und Betriebsrat sind bei VW traditionell eng verbandelt –
       im Fall der Bezahlung hoher Belegschaftsvertreter nach Auffassung von
       Strafverfolgern zu eng. Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft hatte die
       Manager deshalb angeklagt. Der Vorwurf: Untreue, auch in besonders schwerer
       Form, im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Gewährung von überhöhten
       Gehältern und Boni.
       
       „Die Anklage richtet sich gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder sowie
       einen ehemaligen und einen aktuellen Personalmanager der Volkswagen AG“,
       heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Die Angeklagten sollen überhöhte
       Gehälter und Boni an fünf Mitglieder des Betriebsrats genehmigt haben.
       Dadurch seien dem Konzern zwischen Mai 2011 und Mai 2016 Verluste von mehr
       als 5 Millionen Euro entstanden, so die Staatsanwaltschaft. Demnach soll
       sich allein die „ungerechtfertigte Vergütung“ an Betriebsratschef Bernd
       Osterloh auf 3,125 Millionen Euro belaufen haben.
       
       Das Thema beschäftigt den Konzern und die niedersächsische Justiz
       [2][bereits seit 2016] – Volkswagen dachte, es auch mit Hilfe eines
       Schiedsverfahrens eigentlich schon zu den Akten legen zu können.
       
       ## VW sieht „kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten“
       
       VW hatte bei der Anklageerhebung im November 2019 eine Mitverantwortung
       zurückgewiesen. Man halte an der Auffassung fest, dass bei der Vergütung
       einzelner Betriebsratsmitglieder „kein strafrechtlich relevantes
       Fehlverhalten“ festgestellt werden könne, betonte ein Konzernsprecher
       damals. Die Anklage richte sich zudem nicht gegen Volkswagen, sondern gegen
       Einzelpersonen.
       
       Übertarifliche Bezüge von hohen Betriebsratsmitgliedern sind in vielen
       Firmen nicht präzise festgelegt. Grundsätzliche Regelungen des
       Betriebsverfassungsgesetzes zur Vergütung gelten auch deshalb als
       reformbedürftig – so stellt sich die Frage, welche Gehaltskorridore für
       Leitungsaufgaben genau gelten sollen. Es geht also um allgemeine
       Rahmenbedingungen, die auch manche Juristen und Gewerkschafter für teils
       veraltet halten und die die Gehaltsfestsetzung erschweren.
       
       Nach Interpretation der Staatsanwaltschaft wurde im Beispiel VW aber gegen
       das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen – man habe „bewusst eine
       unzutreffende Vergleichsgruppe zugrundegelegt“. „Die Vergleichsgruppen
       seien dabei so gewählt worden, dass ein höheres Gehalt gerechtfertigt
       erschien, obgleich die Angeschuldigten gewusst hätten, dass dies
       tatsächlich nicht der Fall war.“ Offenbar sei nur die Zugehörigkeit zum
       Betriebsrat dafür maßgeblich gewesen, vermuten die Ermittler. Darüber
       hinaus sehen sie einen Konflikt mit dem Aktiengesetz und dem „Deutschen
       Corporate Governance Kodex“.
       
       Als Reaktion auf den Anfangsverdacht und entsprechende Dadurch seien dem
       Konzern zwischen Mai 2011 und Mai 2016 mehr als fünf Millionen Euro
       entstanden, so die Staatsanwaltschaft.Durchsuchungen von Steuerfahndern
       hatte Volkswagen Ende 2017 die Gehälter führender Belegschaftsvertreter
       vorerst gedeckelt. Die Konzernspitze wollte angesichts strafrechtlicher
       Ermittlungen auf Nummer sicher gehen und ihr Leitungspersonal vor weiteren
       Risiken schützen. „Wir bedauern, dass Mitglieder unseres Betriebsrats und
       Vertreter des Unternehmens dieser Situation ausgesetzt sind“, sagte der
       damalige Vorstandschef Matthias Müller und kündigte an, eine rechtliche
       Klärung anzustreben.
       
       28 Jul 2020
       
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