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       # taz.de -- Sicherheit für Schrebergärten: Laubenliebe per Gesetz
       
       > Gute Neuigkeiten für KleingärtnerInnen: R2G will den Bestand privater und
       > öffentlicher Schrebergärten gesetzlich absichern. Ausnahmen bleiben aber.
       
   IMG Bild: Kleingärten in Britz
       
       Ein Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Koalition soll den dauerhaften Erhalt
       aller derzeitigen Parzellen sicherstellen. Daniel Buchholz,
       stadtentwicklungs- und umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion,
       bestätigte der taz einen entsprechenden Bericht der Berliner Morgenpost. Es
       geht um rund 71.000 Gärten mit derzeit sehr unterschiedlichen
       Bestandsperspektiven.
       
       Laut Buchholz hatte die SPD-Fraktion bereits auf ihrer Klausur im Januar
       beschlossen, die Kleingärten gesetzlich abzusichern. Mittlerweile befassten
       sich alle drei Koalitionsfraktionen mit dem „schon weit vorangeschrittenen“
       Gesetzentwurf.
       
       Buchholz legt Wert darauf, dass es sich um eine parlamentarische Initiative
       handele, die nicht auf dem im April von der Umweltverwaltung vorgelegten
       Kleingartenentwicklungsplan (KEP) 2030 basiere, der sich zum dauerhaften
       Erhalt von 82 Prozent aller Kleingärten bekennt. Weitere 9,6 Prozent sollen
       Bestandsschutz bis 2030 erhalten – der Rest sind Kolonien mit privaten
       Eigentümern, etwa der Bahn AG.
       
       Dagegen soll der Gesetzentwurf laut Buchholz alle bestehenden Gärten auf
       Dauer sichern, öffentliche wie private. „Nur in ganz bestimmten Fällen soll
       es Ausnahmen geben“ – nämlich wenn soziale oder technische Infrastruktur
       errichtet werden müsse. So ist es auch jetzt schon: Laut Senatsverwaltung
       sollen bis 2030 473 Kleingärten dem Bau von Schulen, Sporthallen und Kitas,
       aber auch dem notwendigen Neubau der Rudolf-Wissell-Brücke auf der A100
       weichen.
       
       Laut Buchholz ist die angekündigte Bestandsgarantie aber keine
       Einbahnstraße: „Das ist ein Geben und Nehmen.“ Kleingartenvereine würden
       durch das Gesetz stärker in die Pflicht genommen, ihren Beitrag zu Klima-
       und Umweltschutz zu erbringen. Dazu seien etwa regelmäßige Schulungen in
       ökologischem Gartenbau vorgesehen. Ebenso müssten die Vereine sich noch
       stärker der Allgemeinheit öffnen, etwa in Form von Projekten für Schulen
       oder Kitas: „Die Zeit der verschlossenen Gartentore muss vorbei sein.“
       
       Ein weiterer Punkt im Entwurf ist die Erhöhung der Gartenzahl – durch
       Neuaufteilung könnten „aus drei Gärten vier werden“, sagt Buchholz. Eine
       Ausweitung der Gesamt-Kleingartenfläche wiederum sei zwar eine
       „Traumvorstellung“, gab der SPD-Politiker zu, „aber wir wollen 16
       Stadtquartiere entwickeln, da glaube ich nicht, dass wir viele neue leere
       Flächen entdecken werden“.
       
       Laut Morgenpost findet der Vorstoß beim Landesverband der Gartenfreunde
       Zustimmung. „Wir begrüßen die Initiative ausdrücklich, weil sie für die
       gesetzliche Sicherheit der Kleingärten sorgen würde“, zitiert das Blatt
       dessen Präsidenten Michael Matthei.
       
       19 Jul 2020
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Claudius Prößer
       
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