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       # taz.de -- Rechtsextremismus in Deutschland: Festnahme wegen rechter Hetze
       
       > Bei Ermittlungegen gegen die „Goyim Partei Deutschland“ wurden zwei
       > Männer festgenommen. Sie sollen die rechtsextremistische Vereinigung
       > angeführt haben.
       
   IMG Bild: Aufgrund der besonderen Bedeutung des Falles ist die Bundesanwaltschaft zuständig
       
       Karlsruhe dpa/afp | Am Donnerstag hat die Bundesanwaltschaft zwei Männer
       festnehmen lassen, die die rechtsextremistische Vereinigung „Goyim Partei
       Deutschland“ angeführt haben sollen. Zudem seien die Wohnungen der Männer
       sowie von sechs weiteren Beschuldigten durchsucht worden, teilte die
       Bundesanwaltschaft am Donnerstag in Karlsruhe mit. Eine der Festnahmen sei
       in Berlin erfolgt, die andere in Heerlen in den Niederlanden. Weitere
       Durchsuchungen gab es demnach in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern,
       Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
       
       Die Ermittler gehen davon aus, dass die beiden Männer zu den Rädelsführern
       der kriminellen Vereinigung „Goyim Partei Deutschland“ gehören, die der in
       Heerlen Festgenommene im August 2016 gegründet haben soll. Der zweite
       Festgenommene habe sich der Gruppe 2018 angeschlossen.
       
       Die Gruppierung habe zum Ziel gehabt, über eine Internetseite „massenhaft
       und systematisch rechtsextremistisches Gedankengut“ sowie die
       nationalsozialistische Weltanschauung zu verbreiten. Es seien dort Texte,
       Bilder und Videos veröffentlicht worden, in denen der [1][Holocaust
       geleugnet] wurde. Auf den Seiten befand sich den Angaben zufolge „zutiefst
       herabwürdigende antisemitische Propaganda“, die auch Aufrufe zur Tötung
       jüdischer Mitbürger beinhalte.
       
       Die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft ergibt sich den Angaben zufolge
       aus der besonderen Bedeutung des Falles. Die Veröffentlichungen im Internet
       seien „in hohem Maße geeignet, Zweifel bei den angegriffenen
       Bevölkerungsgruppen an einem effektiven Schutz ihrer rechtsstaatlich
       garantierten Freiheiten für Leben, Leib und Eigentum zu säen“. Vor diesem
       Hintergrund sei auch mit Blick auf das Ansehen Deutschlands im Ausland eine
       Strafverfolgung durch die Bundesjustiz geboten.
       
       Am Freitag soll über eine mögliche Untersuchungshaft für ihn entschieden
       werden. Für den anderen Mann betreibt die Bundesanwaltschaft ein
       Auslieferungsverfahren.
       
       17 Jul 2020
       
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