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       # taz.de -- Repression gegen Linke: Die Adbuster kleben zurück
       
       > Eine Adbusterin legt Rechtsmittel gegen eine Hausdurchsuchung ein. Sie
       > kritisiert überzogene Strafverfolgung linker Aktionsformen.
       
   IMG Bild: Achtung, Linksterrorismus: Anschlag vor dem Kriminalgericht
       
       Berlin taz | Mit Klebestreifen ist ein falsches Plakat an einer
       Bushaltestelle vor dem Kriminalgericht Moabit befestigt. Es ist optisch an
       eine auffällige Plakatkampagne der Bundeswehr angelehnt. Nur dass auf
       diesem Poster „Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe“ steht – statt des
       Originalspruchs „Dienst an der Waffe geht auch ohne Waffe“. Das Poster ist
       ein Adbusting. Das englische Wort bezeichnet das Zerstören oder Verfremden
       eines Werbeplakats, um damit politische Botschaften zu verbreiten, Staats-
       oder Konsumkritik zu üben oder Sicherheitsbehörden lächerlich zu machen.
       
       Vor dem Plakat steht am Mittwochvormittag Frida Henkel (echter Name ist der
       taz bekannt) und erzählt, warum ihr dieses Poster sehr viele Probleme
       bereitet hat. Das Originalplakat hatte sie im Mai 2019 mit einer Freundin
       als Adbusting in Neukölln aufgehängt. Dafür hatte sie mit einem
       modifizierten Rohrsteckschlüssel aus dem Baumarkt einen Werbekasten an
       einer Bushaltestelle geöffnet – und wurde dabei von zwei Zivilpolizisten
       erwischt.
       
       Das Ergebnis: Das verfremdete Poster brachte ihr ein Ermittlungsverfahren
       wegen schweren Diebstahls ein. Im September 2019 durchsuchten dann ein
       halbes Dutzend Polizist:innen mit einem vom Ermittlungsrichter
       unterzeichneten Durchsuchungsbeschluss ihre zwei Wohnsitze bei ihren Eltern
       und die Wohnung ihrer Freundin.
       
       Sie kamen, um nach mehr Beweismaterial zu suchen, und stellten fünf weitere
       Plakate bei Henkel sicher. Für eine Anklage war dieser Aufwand dann
       allerdings nicht genug: Das Verfahren wurde im Dezember 2019 wegen
       Geringfügigkeit eingestellt.
       
       ## „Besonders schwerer Diebstahl“
       
       Gegen die aus ihrer Sicht unverhältnismäßige Hausdurchsuchung hat Henkel
       nun eine Beschwerde beim zuständigen Gericht eingelegt. Sie sagt: „Die
       Durchsuchung hat mein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und auf
       Meinungsfreiheit verletzt.“
       
       Bei der Verfolgung sei es der Polizei nicht um ein geklautes Poster
       gegangen, sondern um die linke Kritik darauf. „Dass die Bundeswehr
       lächerlich machen ein Straftatbestand ist, wäre mir neu“, sagt sie. Es sei
       lediglich so scharf verfolgt worden, weil die Kritik von links komme. Sie
       möchte, dass der Beschluss auch rückwirkend für rechtswidrig erklärt wird.
       Mit ihrer Beschwerde will sie erreichen, dass auch künftig die Hürden für
       unverhältnismäßige Strafverfolgung erhöht werden.
       
       Auf taz-Anfrage hat die Staatsanwaltschaft die Wohnungsdurchsuchung mit dem
       Verdacht auf „besonders schweren Diebstahl“ gerechtfertigt. Schwerer
       Diebstahl sei es bereits, wenn man eine Sache entwende, die sich in einem
       verschlossenen Behältnis befunden hätte.
       
       Fadi El-Ghazi, Anwalt und Initiator des Volksbegehren Berlin Werbefrei,
       sieht das deutlich anders: „Die Hausdurchsuchung ist ein strukturelles
       Versagen der Justiz“, sagt er. Von schweren Diebstahl könne keine Rede
       sein. Der Preis eines Werbeplakats bei großen Kampagnen liege unter 5 Euro,
       sagt El-Ghazi.
       
       Er vertrete mehrere Verfahren in Sachen Adbusting und sei erschreckt
       angesichts des überambitionierten Ermittlungseifers in verschiedenen
       Verfahren – zumal es sich häufig weder um Sachbeschädigungen noch Diebstahl
       handele. Adbuster:innen überhängen laut El-Ghazi Plakate häufig nur – der
       Originalzustand sei also leicht wieder herzustellen und zerstört werde
       dabei in der Regel auch nichts.
       
       Insofern sei es verwunderlich, dass Ermittlungsrichter:innen
       unverhältnismäßige Durchsuchungsbefehle abnickten, findet Fadi El-Ghazi:
       „Der Richtervorbehalt wurde ad absurdum geführt.“ Für ihn ist das ein
       strukturelles Problem: strukturell deshalb, weil es auch an fehlendem
       Personal in Gerichten liege. Die Hausdurchsuchung sei allein schon deshalb
       rechtswidrig, weil sie auf frischer Tat ertappt wurde.
       
       Tatsächlich reiht sich die Hausdurchsuchung in eine Reihe von Repressionen
       ein, die sich, vor allem ausgehend von der Berliner Polizei, gegen linke
       Adbuster:innen richteten. Vergangenen Herbst war sogar ein Mann erstmals
       wegen Adbustings (etwa „Nazis essen heimlich Falafel“) angeklagt. Auch wenn
       das Verfahren eingestellt wurde, war dabei auffällig, wie viel Zeit und
       Energie die Polizei und Staatsanwaltschaft in die Ermittlungen steckten.
       
       Eine parlamentarische Anfrage dazu von Niklas Schrader (Linke) ergab, dass
       an dem Fall drei Beamte über vier Jahre lang ermittelt hatten. In anderen
       Fällen wurden DNA-Tests an Postern durchgeführt – auch weitere
       Hausdurchsuchungen wegen offenkundig harmloser
       Kommunikationsguerilla-Aktionen hat es im vergangenen Jahr gegeben ([1][taz
       berichtete]).
       
       Die Polizei räumte gleichzeitig auf [2][Linken-Anfrage] ein, dass ähnliche,
       aber unpolitische Formen der Sachbeschädigung oder des Diebstahls nicht
       beim für Adbusting zuständigen Staatsschutz landeten, sondern in den
       zuständigen Polizeiabschnitten ermittelt würden. Ausgehen kann man demnach
       auch davon, dass linke Kritik auf Werbepostern härter verfolgt wird als
       jeder Fahrraddiebstahl.
       
       ## Verfassungsschutz spricht von Gewaltorientierung
       
       Auch zur Solidarisierung mit Betroffenen und um Gegenöffentlichkeit
       herzustellen, gründete sich nach dem Adbusting-Prozess die „Soli-Gruppe
       Plakativ“, die seither auf überzogene Repressionen hinweist und zu den
       Fällen recherchiert.
       
       Hintergrund für die Repressionswelle könnte auch die Legitimation durch
       den Verfassungsschutz sein. Der Geheimdienst nämlich hat Adbusting in
       seinem Bericht von 2018 im Kapitel gewaltorientierter Linksextremismus
       eingeordnet. Heraus kam nach einer Linken-Anfrage im Bundestag auch, dass
       das Gemeinsame Terrorabwehr-Zentrum von Bund und Ländern in mehreren Fällen
       zu linken Adbustings tätig war – gegründet wurde das ursprünglich nach der
       Selbstenttarnung des NSU, um terroristische Anschläge im Vorfeld zu
       verhindern.
       
       Mittlerweile – und dass ist wohl auch den kritischen Anfragen und
       Öffentlichkeit für die Fälle zu verdanken – ist Adbusting aus dem kürzlich
       veröffentlichten Verfassungsschutzbericht 2019 wieder verschwunden. In
       einem neueren von Plakativ geschilderten Fall von 2020 lehnte die
       Staatsanwaltschaft dann auch einen Durchsuchungsbeschluss ab.
       
       Wenn Henkels Beschwerde nun dennoch zurückgewiesen wird, kann sie noch eine
       Verfassungsbeschwerde einreichen. Anwalt Fadi El-Ghazi signalisierte
       bereits, dass er bereit wäre, sie in diesem Fall zu unterstützen.
       
       Dass sie damit nicht mal schlechte Chancen hätte, attestiert ihr auch der
       Staatsrechtler Andreas Fischer-Lescano. Er argumentiert auf [3][seinem
       Verfassungsblog] dafür, dass Adbustings sogar von der Meinungsfreiheit als
       Protestform für grundgesetzlich geschützt seien – zumindest solange nichts
       zerstört oder geklaut wird.
       
       29 Jul 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Repression-gegen-Adbusting/!5693667
   DIR [2] https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-21553.pdf
   DIR [3] https://verfassungsblog.de/adbusting-unbequem-aber-grundrechtlich-geschuetzt/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gareth Joswig
       
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