URI:
       # taz.de -- Bericht über Jugendverfehlung zulässig: Pressefreiheit überwiegt
       
       > Ein Unternehmer wollte verhindern, dass ein Magazin über seinen
       > Uni-Täuschungsversuch berichtet – zu Unrecht, entschied das
       > Verfassungsgericht.
       
   IMG Bild: Ulrich Marseille, hier gemeinsam mit Ronald Schill 2002, hat schon immer die Öffentlichkeit gesucht
       
       Karlsruhe taz | Medien dürfen grundsätzlich auch über Jugendverfehlungen
       von Prominenten berichten. Auch nach Jahrzehnten gibt es kein schematisches
       [1][“Recht auf Vergessenwerden“]. Das entschied jetzt das
       Bundesverfassungsgericht im Fall des Unternehmers Ulrich Marseille.
       
       Das Manager-Magazin hatte 2011 ein ausführliches und wenig vorteilhaftes
       Portrait Marseilles gebracht. Dieser war damals Mehrheitsaktionär und
       Vorstandsvorsitzender der bundesweit tätigen Marseille-Kliniken AG. In dem
       Portrait wurde erwähnt, dass Marseille 1984 im juristischen Staatsexamen
       bei einem Täuschungsversuch ertappt wurde und deshalb das Studium ohne
       Abschluss beenden musste. Er hatte im Hamburger Abendblatt per
       Chiffre-Anzeige einen Ghostwriter gesucht, der ihm „bei guter Bezahlung“
       die Examensarbeit schreibt. Das sah ein Mitarbeiter des Prüfungsamts und
       meldete sich. So flog der Schwindel auf.
       
       Auf Klage von Marseille untersagte das Oberlandesgericht Hamburg dem
       Manager-Magazin, den lange zurückliegenden Vorfall weiter zu erwähnen. Das
       „Ausgraben“ der alten Geschichte setze den Unternehmer der Missbilligung
       und Häme aus. Marseille werde wegen eines einmaligen Fehlverhaltens
       dauerhaft an den Pranger gestellt und als Mensch porträtiert, der bereit
       sei, unredliche und betrügerische Mittel einzusetzen.
       
       Gegen dieses Berichterstattungs-Verbot erhob das Manager-Magazin
       Verfassungsbeschwerde. Mit Erfolg: Eine mit drei Richtern besetzte Kammer
       des Bundesverfassungsgerichts gab der Klage nun statt. Der Unternehmer
       müsse im Rahmen eines kritischen Portraits auch die Erwähnung seines lange
       zurückliegenden Täuschungsversuchs dulden. Die Möglichkeit der Presse, über
       unliebsame Details aus der Vergangenheit zu berichten, erlösche nicht
       schematisch durch bloßen Zeitablauf.
       
       ## Anleger haben berechtigtes Interesse an „Verlässlichkeit“
       
       Es gebe zwar eine „Chance auf Vergessenwerden“, so die Verfassungsrichter,
       bei einer Abwägung im Fall Marseille überwiege aber das Recht der Presse,
       wahrheitsgemäß zu berichten. Schließlich sei Marseille stets öffentlich
       tätig gewesen und habe auch die Öffentlichkeit gesucht. So habe das
       Unternehmen „Marseille-Kliniken AG“ seinen Namen getragen (heute:
       MK-Kliniken AG).
       
       Die Anleger hätten ein berechtigtes Interesse an der „Verlässlichkeit“ des
       Vorstandsvorsitzenden. 2003 habe sich Marseille als Spitzenkandidat der
       rechtspopulistischen Schill-Partei in Sachsen-Anhalt auch politisch
       exponiert. Und schließlich habe Marseille in seinem öffentlichen Lebenslauf
       selbst auf sein Jura-Studium hingewiesen.
       
       Die Erwähnung des Täuschungsversuchs von 1984 sei auch noch aktuell
       gewesen, so die Richter, da Marseille in der Zeit vor dem Manager
       Magazin-Bericht zwei mal strafrechtlich verurteilt wurde, unter anderem
       wegen Bestechung einer Krankenkassen-Gutachterin.
       
       In zwei Grundsatzentscheidungen hatten sowohl der Europäische Gerichtshof
       2014 als auch das Bundesverfassungsgericht 2019 ein grundsätzliches „Recht
       auf Vergessenwerden“ anerkannt, das aber immer mit der Pressefreiheit
       abgewogen werden müsse.
       
       Az.: 1 BvR 1240/14 
       
       Hinweis der Redaktion: Der taz wurde von dem selben Landgericht Hamburg
       ebenfalls untersagt, über den Betrugsversuch von Ullrich bei der
       juristischen Prüfung und das Verfahren wegen Nötigung und Falschaussage
       gegen Ulrich MArseille zu berichten. Die taz hat das Verbot seinerzeit
       bestandskräftig werden lassen und ist daher daran im konkreten
       Berichtszusammenhang des seinerzeitigen Berichts jetzt gebunden. Die taz
       wird zukünftig im Falle weiterer Berichte jeweils den vom
       Bundesverfassungsgericht geforderten Abwägungsprozeß neu anstellen.
       
       9 Jul 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Urteil-zum-Vergessenwerden-im-Internet/!5641030
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
       ## TAGS
       
   DIR Schwerpunkt Pressefreiheit
   DIR Vergessenwerden
   DIR Bundesverfassungsgericht
   DIR Eisenhüttenstadt
   DIR Schwerpunkt Stadtland
   DIR Vergessenwerden
   DIR Bundesverfassungsgericht
   DIR Recht auf Vergessen
   DIR Google
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Hotel Lunik in Eisenhüttenstadt: Wie der Palast der Republik
       
       In der DDR war das Hotel Lunik ein beliebter Treffpunkt. Der Unternehmer
       Marseille erwarb das denkmalgeschützte Gebäude und lässt es verfallen.
       
   DIR Ein Mann geht seinen Weg: Der streitbare Herr Marseille
       
       Der Hamburger Unternehmer, der mit Pflegeheimen groß geworden ist, handelt
       nach dem Motto: Viel Feind, viel Ehr. Ärger geht er selten aus dem Weg.
       
   DIR Recht auf Vergessenwerden: Google darf wahre Berichte zeigen
       
       Öffentliches Interesse über Persönlichkeitsrecht: Der BGH hat entschieden,
       wie das Recht auf Vergessenwerden bei Suchmaschinen anzuwenden ist.
       
   DIR Urteil zum Vergessenwerden im Internet: Chance auf einen Neuanfang
       
       Auch Straftäter können grundsätzlich das „Recht auf Vergessenwerden“ im
       Netz beanspruchen. Offen ist noch, was konkret von Medien verlangt wird.
       
   DIR Urteil des Verfassungsgerichts: Recht auf Vergessen gestärkt
       
       Die Verfassungsbeschwerde eines 1982 verurteilten Mörders war erfolgreich.
       Sein Name muss zukünftig aus Online-Artikeln gelöscht werden.
       
   DIR EuGH zu Ergebnissen von Suchmaschinen: Google muss nur EU-weit löschen
       
       Das „Recht auf Vergessenwerden“ gilt nicht weltweit, entscheidet der
       Europäische Gerichtshof. Nationale Gerichte können aber weiter gehen.