# taz.de -- Härtere Strafen für Missbrauch: Verbrechen ohne Wenn und Aber
> Justizministerin Lambrecht will Missbrauch deutlich härter bestrafen:
> Zukünftig soll eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis gelten.
IMG Bild: Justizministerin Christine Lambrecht will sexualisierte Gewalt gegen Kinder härter bestrafen
Freiburg taz | Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) plant eine
erhebliche Anhebung der Mindeststrafen bei [1][sexuellem Missbrauch] und
beim Besitz von Missbrauchsdarstellungen. „Ich will, dass sexualisierte
Gewalt gegen Kinder ohne Wenn und Aber ein Verbrechen ist“, sagte sie bei
der Vorstellung eines Eckpunkte-Pakets, zu dem „schnell“ Gesetzentwürfe
folgen sollen.
Zunächst soll der Begriff „sexueller Missbrauch von Kindern“ durch
„sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ ersetzt werden. Der Begrff „Missbrauch“
sei unangebracht, so Lambrecht, weil er suggeriere, dass es auch einen
legalen „Gebrauch“ von Kindern gebe.
Der Strafrahmen für „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ soll auf ein Jahr
[2][bis 15 Jahre Freiheitsstrafe] erhöht werden (bisher sechs Monate bis 10
Jahre). Mit einer Mindeststrafe von einem Jahr gilt das Delikt als
„Verbrechen“ (bisher nur als „Vergehen“). Konkret heißt das: Verfahren
können nicht mehr gegen Geldauflage eingestellt und auch nicht per
Strafbefehl erledigt werden. Es muss also stets eine Gerichtsverhandlung
stattfinden.
Lambrecht will nur zwei Ausnahmen von der Verbrechens-Einstufung zulassen.
Bei sexuellen Handlungen vor Kindern ohne Körperkontakt soll der
Strafrahmen bei sechs Monaten bis 10 Jahren liegen, etwa wenn der Täter vor
einem Kind onaniert. Außerdem soll bei einvernehmlichen sexuellen
Handlungen von „annähernd Gleichaltrigen“ im Einzelfall von Strafverfolgung
abgesehen werden können. Gemeint ist, dass ein 13-jähriger Junge (also ein
Kind) mit einem 14-jährigen Mädchen (kein Kind mehr) Zungenküsse und mehr
austauscht.
Auch der Besitz von Missbrauchsdarstellungen soll künftig stets ein
Verbrechen sein, so Lambrecht. Es würde also ein kurzer Video-Clip auf dem
Smartphone zu einer Mindeststrafe von einem Jahr führen. Aus Gründen der
Verhältnismäßigkeit soll es nur eine Ausnahme für „fiktive“ Darstellungen
geben, also zum Beispiel für Zeichnungen.
Eine weitere wichtige Verschärfung betrifft die Untersuchungshaft. In
Fällen „schwerer sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ – gemeint ist zum
Beispiel der Geschlechtsverkehr eines Erwachsenen mit einem Kind – soll der
Täter künftig regelmäßig in U-Haft kommen. Eine eindeutige Flucht- oder
Verdunkelungsgefahr ist nicht mehr notwendig, um den Täter in U-Haft zu
bringen. Bisher gibt es eine so strenge Regelung nur für wenige Delikte wie
Mord, Vergewaltigung und schwere Körperverletzung.
1 Jul 2020
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## AUTOREN
DIR Christian Rath
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