# taz.de -- Polizeistrategie in der Rigaer 94: Heimliches Schuldeingeständnis
> Die Polizei will den Hausverwalter der Rigaer 94 nicht mehr ins Haus
> begleiten. Anscheinend weiß sie, dass sie zuletzt rechtswidrig gehandelt
> hat.
IMG Bild: Polizisten im Eingang der Rigaer 94
Es ist eine Nachricht, die überrascht: Die Berliner Polizei will sich
künftig an Recht und Gesetz halten. Zumindest in Bezug auf ihr Handeln in
der [1][Rigaer Straße] hatte sie es damit in letzter Zeit nicht so genau
genommen. Nun aber kündigt sie an, den umstrittenen Hausverwalter des
Gebäudes nicht mehr zu begleiten, wenn er das umkämpfte Haus mit der Nummer
94 betreten will. Die neue Linie kann durchaus als Eingeständnis gewertet
werden, dass sie mit ihrem Vorgehen zuletzt rechtsstaatliche Prinzipien
verletzte.
Zur Erinnerung: Im Rahmen der Vollstreckung rechtlich nicht zu
beanstandender Durchsuchungsbeschlüsse gegen zwei Hausbewohner hatte die
Polizei vor anderthalb Wochen dem neuen Hausverwalter den Weg ins Gebäude
geebnet und sich damit über eine [2][gültige Entscheidung des Landgerichts
hinweggesetzt].
Im Juni 2019 hatte das Gericht die rechtmäßige Bestellung des
Geschäftsführers der Eigentümergesellschaft der Rigaer 94 bestritten und
ihm damit auch das Recht abgesprochen, eine Hausverwaltung oder auch nur
einen Anwalt zu bestellen. Obwohl keine neuen Beweise für eine
ordnungsgemäße Führung der Briefkastenfirma vorgelegt wurden, hatte die
Polizei den neuen Verwalter eigenmächtig akzeptiert.
Wäre das allein nicht schon problematisch genug, wüteten dann auch noch
Bauarbeiter und Security im Haus, etwa indem sie ein Loch in die Decke
einer regulär bewohnten Wohnung schlugen. Die allgemeine Aufregung über das
polizeilich abgesicherte Agieren der sich als Hooligans gerierenden Truppe
hielt sich in Grenzen. Schließlich gelten die betroffenen Bewohner*innen ja
auch nicht gerade als ausgemachte Freunde des Rechtsstaats. Dabei beweist
sich derselbige genau daran, wie er mit seinen Gegner*innen umgeht. Wer
Rechtsbrüche der Polizei akzeptiert, nur weil es „die Richtigen“ trifft,
hat Grundsätzliches nicht verstanden.
Die mediale und öffentliche Zurückhaltung ermöglichte es der Polizei und
der Innenbehörde, sich kritischen Fragen etwa der taz nicht zu stellen;
[3][entsprechende Anfragen wurden nicht oder ausweichend beantwortet]. Ganz
offensichtlich hat die Polizei keine akzeptable Antwort darauf gefunden,
warum sie mit den strittigen Eigentümervertretern kooperierte. Es darf aber
durchaus als Schuldeingeständnis gewertet werden, wenn sie ihre künftige
Zurückhaltung nun mit dem „Neutralitätsgebot“ und dem Hinweis auf
„zivilrechtliche Streitigkeiten“ zwischen Bewohner*innen und Eigentümer
erklärt.
22 Jul 2020
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## AUTOREN
DIR Erik Peter
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