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       # taz.de -- Polizeistrategie in der Rigaer 94: Heimliches Schuldeingeständnis
       
       > Die Polizei will den Hausverwalter der Rigaer 94 nicht mehr ins Haus
       > begleiten. Anscheinend weiß sie, dass sie zuletzt rechtswidrig gehandelt
       > hat.
       
   IMG Bild: Polizisten im Eingang der Rigaer 94
       
       Es ist eine Nachricht, die überrascht: Die Berliner Polizei will sich
       künftig an Recht und Gesetz halten. Zumindest in Bezug auf ihr Handeln in
       der [1][Rigaer Straße] hatte sie es damit in letzter Zeit nicht so genau
       genommen. Nun aber kündigt sie an, den umstrittenen Hausverwalter des
       Gebäudes nicht mehr zu begleiten, wenn er das umkämpfte Haus mit der Nummer
       94 betreten will. Die neue Linie kann durchaus als Eingeständnis gewertet
       werden, dass sie mit ihrem Vorgehen zuletzt rechtsstaatliche Prinzipien
       verletzte.
       
       Zur Erinnerung: Im Rahmen der Vollstreckung rechtlich nicht zu
       beanstandender Durchsuchungsbeschlüsse gegen zwei Hausbewohner hatte die
       Polizei vor anderthalb Wochen dem neuen Hausverwalter den Weg ins Gebäude
       geebnet und sich damit über eine [2][gültige Entscheidung des Landgerichts
       hinweggesetzt].
       
       Im Juni 2019 hatte das Gericht die rechtmäßige Bestellung des
       Geschäftsführers der Eigentümergesellschaft der Rigaer 94 bestritten und
       ihm damit auch das Recht abgesprochen, eine Hausverwaltung oder auch nur
       einen Anwalt zu bestellen. Obwohl keine neuen Beweise für eine
       ordnungsgemäße Führung der Briefkastenfirma vorgelegt wurden, hatte die
       Polizei den neuen Verwalter eigenmächtig akzeptiert.
       
       Wäre das allein nicht schon problematisch genug, wüteten dann auch noch
       Bauarbeiter und Security im Haus, etwa indem sie ein Loch in die Decke
       einer regulär bewohnten Wohnung schlugen. Die allgemeine Aufregung über das
       polizeilich abgesicherte Agieren der sich als Hooligans gerierenden Truppe
       hielt sich in Grenzen. Schließlich gelten die betroffenen Bewohner*innen ja
       auch nicht gerade als ausgemachte Freunde des Rechtsstaats. Dabei beweist
       sich derselbige genau daran, wie er mit seinen Gegner*innen umgeht. Wer
       Rechtsbrüche der Polizei akzeptiert, nur weil es „die Richtigen“ trifft,
       hat Grundsätzliches nicht verstanden.
       
       Die mediale und öffentliche Zurückhaltung ermöglichte es der Polizei und
       der Innenbehörde, sich kritischen Fragen etwa der taz nicht zu stellen;
       [3][entsprechende Anfragen wurden nicht oder ausweichend beantwortet]. Ganz
       offensichtlich hat die Polizei keine akzeptable Antwort darauf gefunden,
       warum sie mit den strittigen Eigentümervertretern kooperierte. Es darf aber
       durchaus als Schuldeingeständnis gewertet werden, wenn sie ihre künftige
       Zurückhaltung nun mit dem „Neutralitätsgebot“ und dem Hinweis auf
       „zivilrechtliche Streitigkeiten“ zwischen Bewohner*innen und Eigentümer
       erklärt.
       
       22 Jul 2020
       
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