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       # taz.de -- Epstein und die Deutsche Bank: Hände Hoch, Bank!
       
       > Die Deutsche Bank soll Strafe zahlen, weil sie einen Verbrecher als
       > Kunden hatte – das aber war zum Zeitpunkt der Geschäftsbeziehung nur ein
       > Gerücht.
       
   IMG Bild: Schuld oder nicht schuld? Gerücht oder Beweis? Klar ist: Die Deutsche Bank ist nicht die Polizei
       
       Keine Frage: [1][Milliardär Epstein] war ein unerfreulicher Charakter.
       Gegen den 63-jährigen Hedgefondsmanager wurde wegen Kindesmissbrauchs und
       Menschenhandel ermittelt, als er sich im vergangenen Jahr in der
       Untersuchungshaft in New York das Leben nahm.
       
       Trotzdem ist es merkwürdig, zumindest für das deutsche Rechtsverständnis,
       dass die Deutsche Bank nun auch schuldig sein soll. Wie das New Yorker
       Department of Financial Services (DFS) am Dienstag bekannt gab, muss die
       Bank 150 Millionen Euro Strafe zahlen. Unter anderem wegen Epstein.
       
       Der Milliardär war von 2013 bis 2018 Kunde bei der [2][Deutschen Bank] –
       und in dieser Zeit ein freier Mann. Zwar war er 2008 verurteilt worden,
       weil er eine Minderjährige zur Prostitution gezwungen hatte, doch seine
       18-monatige Haftstrafe hatte er verbüßt. Es gab keine Anklage gegen
       Epstein, als er Kunde bei der Deutschen Bank war. Als dann gehäuft
       Medienberichte über Vorwürfe gegen Epstein auftauchten, kündigte die Bank
       die Konten.
       
       Doch das war der New Yorker Aufsichtsbehörde zu wenig. Wie Chefin Linda
       Lacewell ausführte, hätte die Bank doch „Epsteins schreckliche
       Verbrechensgeschichte“ gekannt. Sprich: Sie hätte doch gewusst, dass er
       2008 einmal in Haft gesessen hätte. Daher sei es „unentschuldbar“, dass die
       Bank „verdächtige Transaktionen“ in „Millionenhöhe“ nicht entdeckt hätte.
       
       ## Racial Profiling verlangt
       
       Zu diesen „verdächtigen Transaktionen“ zählt die Aufsichtsbehörde, dass es
       Zahlungen an „russische Models“ sowie an „verschiedene Frauen mit
       osteuropäischen Vornamen“ gab. Die New Yorker Aufsichtsbehörde verlangt
       also [3][Racial Profiling]: Wer einen bestimmten Namen trägt, ist ganz
       bestimmt verdächtig.
       
       Vor allem aber hantiert die Behörde ständig mit dem Begriff der
       „öffentlichen Vermutungen“ – was eine freundliche Umschreibung für
       „Gerücht“ ist. Die Bank hätte also Zahlungen an „Personen“ stoppen sollen,
       von denen „öffentlich vermutet“ wurde, dass sie Epsteins Mitverschwörer
       beim Kindesmissbrauch seien.
       
       Wie gesagt: Es gab keine Beweise, keine polizeilichen Ermittlungen. Nur
       Gerüchte. Aber sie sollten reichen, damit eine Bank umfangreiche
       Sachermittlungen gegen einen Kunden startet. Das kann eine Bank nicht
       leisten. Sie ist nicht die Polizei. Zum Glück nicht.
       
       8 Jul 2020
       
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       ## AUTOREN
       
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