# taz.de -- EU will Sammelklage einführen: Gemeinsam statt einsam klagen
> Erstmals sollen KundInnen in der EU gemeinsam gegen Unternehmen vorgehen
> können. Eine „Klage-Industrie“ soll dabei verhindert werden.
IMG Bild: Auch bei verbotener Bleimunition in der Umwelt können sich Verbraucher bald gemeinsam wehren
Brüssel taz | Fast fünf Jahre nach dem „Dieselgate“ bei Volkswagen will nun
auch die EU die lange versprochenen Sammelklagen einführen. Darauf einigten
sich Europaparlament, EU-Kommission und Ministerrat in Brüssel. Der so
genannte Trilog war überraschend angesetzt worden; mit der späten Einigung
hatte in Brüssel kaum noch jemand gerechnet.
Die EU-Kommission hatte bereits 2018 angekündigt, die Verbraucherrechte zu
stärken und Sammelklagen zu ermöglichen. Damit reagierte sie auch auf
ungleiche Behandlung in Europa und in den USA. Während Verbraucher in den
USA nach dem Abgasskandal mit Milliardensummen entschädigt wurden, gingen
die meisten VW-Kunden in der EU leer aus.
Mit der nun gefundenen Einigung erhalten Verbraucherschutz-Organisationen
erstmals die Möglichkeit, überall in der EU Klagen mehrerer Verbraucher aus
demselben Grund und gegen dasselbe Unternehmen zu bündeln. Die neuen Regeln
ermöglichten ein „repräsentatives Vorgehen“ in allen 27 Mitgliedstaaten,
erklärte das Europaparlament.
Zudem wurden „angemessene Garantien vor missbräuchlichen Klagen“
vereinbart. Damit soll verhindert werden, dass sich wie in den USA eine
„Klageindustrie“ entwickelt. „Wir haben versucht, einen Ausgleich zwischen
legitimen Verbraucher-Interessen und der Rechtssicherheit für Unternehmen
zu finden“, sagte Parlaments-Berichterstatter Geoffroy Didier.
## Nicht jeder Verband ist legitimiert
Ob dies wirklich gelungen ist, muss sich noch zeigen. Denn der Teufel
steckt im Detail – etwa dabei, wer zur Klage berechtigt ist. Die EU
unterscheidet zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Streitfällen.
Wenn mehrere EU-Länder betroffen sind, müssen die Organisationen strengere
Kriterien erfüllen.
So müssen die Verbraucherschützer nachweisen, dass sie schon mindestens 12
Monate vor der Klage tätig waren. Außerdem sollen sie nicht
gewinnorientiert arbeiten. Welche Verbände für EU-weite Klagen infrage
kommen, müssen die Mitgliedstaaten jetzt in nationalen Gesetzen festlegen,
die spätestens Ende 2022 in Kraft treten sollen.
## Mehr als die deutsche Musterfeststellungsklage
Immerhin geht die neue EU-Regelung über das deutsche Recht hinaus.
Deutschland hatte bereits 2018 die so genannte Musterfeststellungsklage
eingeführt. Danach hat die Verbraucherzentrale ein Verfahren gegen VW
angestrengt. Um an eine Entschädigung zu kommen, mussten die geschädigten
Kunden aber auch noch individuell gegen den Wolfsburger Konzern klagen.
Die neuen EU-Regeln werden es hingegen erlauben, dass die
Verbraucherschützer den Schadenersatz direkt mit einklagen können. Auf
Drängen des EU-Parlaments werden auch Flug- und Zuggastrechte erfasst.
Darüber hinaus können Sammelklagen etwa bei Fragen des Datenschutzes, bei
Finanzdienstleistungen sowie bei Energie-, Umwelt- und Gesundheitsfragen
eingereicht werden.
„Nach einem langen und harten Kampf gegen die Versuche der Industrie,
den Vorschlag zu verwässern, werden Verbraucherorganisationen
künftig vor Gericht gegen unlautere Händler vorgehen können“,
sagte die SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt. Die grüne Europapolitikerin
Anna Cavazzini sprach von einem „großen Gewinn“ für den EU-Weiten
Verbraucherschutz.
Für den VW-Skandal könnte dieser Gewinn allerdings zu spät kommen. Denn die
Ansprüche sind – zumindest nach Ansicht des Wolfsburger Konzerns – bereits
verjährt. Das Europaparlament nimmt denn auch keinen direkten Bezug mehr
auf „Dieselgate“. Es spricht von einem „New Deal für die Verbraucher“.
Bevor der in Kraft tritt, muss das Parlament allerdings noch einmal im
Plenum zustimmen.
23 Jun 2020
## AUTOREN
DIR Eric Bonse
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