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       # taz.de -- Onlineunterricht in der Coronakrise: Geldstrafen für Zoom-Nutzer*innen?
       
       > Viele Lehrkräfte verwenden für den Unterricht Programme, die
       > Datenschützer*innen als bedenklich einstufen. Es gab schon mehrere
       > Datenlecks.
       
   IMG Bild: Für Datenschützer*innen zumindest fragwürdig: Schulunterricht über Zoom
       
       Berlin taz | Lutz Hasse gibt sich nicht allzu diplomatisch: Der Thüringer
       Datenschutzbeauftragte drohte Anfang Juni den LehrerInnen im Bundesland mit
       Geldstrafen, sollten sie beim [1][Online-Unterricht] Datenschutzregeln
       verletzt haben. Bis zu 1.000 Euro könne das kosten. Die Empörung war groß,
       die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
       Thüringen, Kathrin Vitzthum, sprach von einem „Schlag ins Gesicht“ der
       Lehrer*innen.
       
       Trotz solch deutlicher Worte hat die Datenschutzbeauftragte aus
       Brandenburg, Dagmar Hartge, inzwischen nachgezogen. Mögliche Verstößen beim
       Unterricht in ihrem Bundesland würden derzeit geprüft, teilt eine
       Sprecherin auf Nachfrage mit. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen seien
       auch Strafzahlungen möglich.
       
       Hinter den Ankündigungen der Datenschutzbeauftragten verbirgt sich eine
       Zwickmühle, in der viele Lehrer*innen deutschlandweit gerade stecken.
       Normaler Unterricht kann wegen der [2][Coronakrise] nicht flächendeckend
       stattfinden, der Lernstoff muss teilweise weiterhin auch online vermittelt
       werden. Dafür brauchen die Lehrer*innen Programme, die leicht zu verstehen
       und einfach zu bedienen sind, sodass Unterricht etwa über Videokonferenzen
       stattfinden kann und Informationen ausgetauscht werden können.
       
       Allerdings stammen viele Programme, die sich dafür anbieten, von US-Firmen,
       die oftmals nicht allzu sorgsam mit ihren Daten umgehen. Ein Problem,
       schließlich müssen die Schulen laut aktueller Gesetzeslage streng
       achtgeben, dass Daten ihrer Schüler*innen geschützt bleiben. Konkret geht
       es etwa um Noten, aber auch um den Datenverkehr. Weiter sind Lehrer*innen
       verpflichtet, das Einverständnis der Eltern einzuholen, bevor sie bestimmte
       Programme nutzen. Auch müssen sie die Schulleitung über den Einsatz eines
       bestimmten Programms informieren. Schließlich dürfen sie Mails an
       Schüler*innen nicht unverschlüsselt oder über offene Verteiler versenden.
       
       ## Hacks und Facebook-Kooperation
       
       Zu welchen Problemen das an Schulen führen kann, lässt sich gut am Beispiel
       des Programms Zoom zeigen. Mit Zoom lassen sich sehr leicht
       Videokonferenzen starten, das Programm muss man dafür nicht einmal
       herrunterladen, es reicht schon auf einen Link zu klicken, den der
       Veranstalter (der sogenannte host) per Mail herumschickt. Dazu ist Zoom
       kostenlos. Als Mitte März die Schulen dichtmachten und die Lehrer*innen
       ihre Schüler*innen plötzlich digital unterrichten sollten, hielten sich
       deshalb viele Pädadgog*innen zunächst an Zoom.
       
       Auch H. nutzte zunächst Zoom, als sie plötzlich von zu Hause unterrichten
       musste. H. unterrichtet in einer Kleinstadt in Baden-Württemberg die Fächer
       Mathe und Physik. Ihr Name ist der taz bekannt, öffentlich will sie ihn
       aber nicht nennen, weil sie negative Konsequenzen im Berufsleben fürchtet.
       
       In leichtem Schwäbisch erzählt sie am Telefon, wie sie mit Kolleg*innen
       zunächst mehrere Programme für Videokonferenzen ausprobierte, und schnell
       zu dem Schluss kam, dass Zoom die beste Möglichkeit war, um möglichst viele
       Schüler*innen zu erreichen. Dass sie das schriftliche Einverständnis der
       Eltern gebraucht hätte, um das Programm im Unterricht zu nutzen, wusste sie
       damals nicht, sagt H. Genauso wenig, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte
       des Landes von der Zoom-Nutzung abgeraten hatte.
       
       Zwar ist nicht eindeutig, ob die Nutzung von Zoom im Unterricht allein
       schon gegen Datenschutzrichtlinien verstößt, die Firma hinter dem Programm
       hat aber ohne Frage ein zweifelhaftes Verhältnis zu den Daten ihrer
       Nutzer*innen. So wurden die Daten in der Vergangenheit etwa mit Facebook
       geteilt, auch Datenlecks gab es schon, bei denen Hacker persönliche Infos
       von zahlreichen Usern stehlen konnten.
       
       ## Wurden die Lehrer*innen im Stich gelassen?
       
       Seit sie das weiß, nutzt H. Zoom nicht mehr. Sie ist sauer auf die
       Landesregierung in Stuttgart, von der sie sich Hilfe und klare Regeln
       erwartet habe. Stattdessen hätte sie aber völlig allein mit der neuen
       Situation klarkommen müssen, sagt H. „Wir Lehrer wurden im Stich gelassen.“
       Das Kultusministerium in Stuttgart schreibt dazu: „Bei einem derart
       einschneidenden Ereignis wie die Coronapandemie ist es klar, dass nicht von
       Anfang an alles perfekt und reibungslos funktionieren kann.“ Bei den
       Schulschließungen habe es sich um eine sehr einschneidende Maßnahme
       gehandelt, „für die auch das Kultusministerium nicht Pläne für alle Details
       parat hatte.“
       
       Den Vorwurf der Lehrerin H. bestätigt [3][Ilka Hoffmann], Mitglied im
       Bundesvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Zumindest
       zu Beginn der Coronakrise habe es in ganz Deutschland kaum klare Vorgaben
       dazu gegeben, mit welchen Mitteln der Online-Unterricht stattfinden hätte
       sollen, sagt sie. „Es ist eine breite Grauzone entstanden.“
       
       Dass es diese Grauzone gab, das bestreiten auch die Kultusministerien der
       meisten Länder auf Nachfrage nicht. Fast alle schreiben aber auch, man
       arbeite gerade daran, das Problem zu lösen oder habe das bereits geschafft.
       Der Plan: Eigene Lernplattformen, bei denen Datenschutzprobleme an den
       Schulen in Zukunft erst gar nicht mehr auftreten, wie der „Lernraum Berlin“
       oder die „Schulcloud Hessen“. Seit den Schulschließungen ist die Zahl der
       teilnehmenden Schulen an den Ministeriumsprogrammen in die Höhe geschossen.
       
       Zu den Ländern, die nach eigenen Angaben vorne mit dabei sind, zählt
       Baden-Württemberg. „Allen Schulen im Land“ hätte man kostenfrei das
       Lernmanagementsystem Moodle zur Verfügung gestellt, heißt es aus dem
       Kultusministerium. Derzeit würden mehr als 600.000 der insgesamt 1,5
       Millionen Schüler*innen im Bundesland damit arbeiten.
       
       ## Einheitliche Regeln? Nö
       
       Auch die Lehrerin H. arbeitet inzwischen mit der Lernplattform, vor allem
       mit dem dort integrierten Videoprogramm Big Blue Button. Das funktioniere
       zwar bei Weitem nicht so gut wie Zoom, so H., dafür sei sie damit rechtlich
       wohl aber endlich auf der sicheren Seite.
       
       Doch welche Programme nicht erlaubt sind, das ist oft nicht klar. So
       schreibt etwa ein Sprecher der Berliner Bildungsverwaltung, man habe das
       Datenschutzproblem auf dem Schirm, nur um dann hinterherzuschieben: „Wir
       führen aber keine Negativliste.“ Dabei könnte gerade so eine Liste den
       Lehrer*innen klar kommunizieren, welche Programme sie nicht nutzen dürfen.
       
       Der Bremer Senat teilt mit: „Zoom darf in Bremen unter Auflagen als
       Übergang benutzt werden“, bis es möglich sei, eine landesweite
       Lernplattform zu nutzen. Das Hessische Kultusministerium verweist auf eine
       Einschätzung des Landesdatenschutzbeauftragten, laut der
       Videokonferenzsysteme in Anbetracht der Coronakrise prinzipiell erlaubt
       seien, bis alle Schulen das offizielle Schulportal der Landesregierung
       nutzen können. So kommt es, dass in einigen Bundesländern Zoom weiterhin
       benutzt wird, während das in anderen Ländern inzwischen untersagt ist.
       
       „Einen bunten Gemüsegarten“ nennt Ilka Hoffmann von der GEW das. Sie
       wünscht sich endlich offizielle Lernplattformen oder zumindest klare
       Ansagen für die Lehrer*innen in allen Bundesländern. Sie hofft, dass dieses
       Ziel bis Ende der Sommerferien und dem Beginn des neuen Schuljahrs erreicht
       wird.
       
       Bis dahin dürfte auch klar sein, ob Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz
       Hasse und seine Kollegin aus Brandenburg, Dagmar Hartge,
       Datenschutzverstöße finden konnten, die so gravierend sind, dass sie aus
       ihrer Sicht Bußgelder nötig machen. Zumindest Hartge betont auf Nachfrage
       der taz, dass sie bisher nur sehr wenige Fälle prüfe.
       
       Der Thüringer Hasse möchte sich zur Zahl der Verdachtsfälle nicht äußern.
       Allerdings hat er auch nach seiner Ankündigung einen Rüffel vom
       Thüringischen Bildungsminister Helmut Holter (Linke): Lehrer*innen
       Geldstrafen anzudrohen, sagte Holter, sei „beunruhigend und so nicht zu
       akzeptieren“.
       
       25 Jun 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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