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       # taz.de -- Corona-Auflagen in Berlin: Locker vorm Hocker
       
       > Der Senat erlaubt ab 2. Juni die Öffnung von Freiluftkinos, Muckibuden
       > und Kneipen. Schon ab Samstag darf wieder richtig demonstriert werden.
       
   IMG Bild: Kann jetzt richtig groß demontrieren und auch wieder öffnen: Kneipier Norbert Raeder
       
       Berlin taz | Der Sommer kann doch noch kommen, und mit ihm zieht ein Hauch
       von Berliner Kultur ein: Ab kommender Woche dürfen traditionelle Kneipen
       ohne Speiseangebot wieder öffnen – solange die BierfreundInnen mit Abstand
       am Tisch und nicht am Tresen sitzen. Auch Freiluftkinos sollen Filme zeigen
       können, ebenfalls ab 2. Juni. Open air darf es zudem Konzerte geben.
       
       Für Kino wie Musik und auch Sportveranstaltungen im Freien gilt aber
       vorerst eine Obergrenze von 200 BesucherInnen, die Mitte Juni auf 500
       steigt und Ende Juni auf 999. Das gab Innensenator Andreas Geisel (SPD) am
       Donnerstagabend nach einer langen Sondersitzung des rot-rot-grünen Senats
       bekannt.
       
       Ab Dienstag wird zudem Pumpen im Fitnessstudio wieder möglich sein – mal
       sehen, wie die Kondition der BesucherInnen nach zweieinhalb Monaten
       Schließung noch ist. Allerdings gilt hier, wie auch ab 2. Juni in Tanz- und
       Sportschulen, eine besondere Abstandsregelung von 3 Metern. Umkleiden und
       WCs dürfen genutzt werden, Duschen jedoch nicht.
       
       Schließlich beendet Berlin endlich die drastischen Einschränkungen beim
       Grundrecht auf Versammlungsfreiheit: Für Demonstrationen gilt schon ab
       diesem Samstag keine Begrenzung der TeilnehmerInnenzahl mehr. Derzeit sind
       öffentliche Versammlungen im Freien wegen der Pandemie auf 100 Personen
       begrenzt – eine in der Praxis jedoch kaum seriös zu kontrollierende
       Beschränkung. Mit deren Aufhebung reagiert der Senat auch auf massive
       Kritik aus den Regierungsfraktionen: Der Rechtsausschuss hatte sich vor
       zehn Tagen einstimmig für ein sofortiges [1][Ende der
       Grundrechtseinschränkungen] ausgesprochen. Die Aufhebung der Beschränkungen
       betrifft auch religiöse Veranstaltungen unter freiem Himmel.
       
       Bei allen Lockerungen gilt weiterhin ein Abstandsgebot von mindestens 1,5
       Metern sowie die Einhaltung von Hygieneregeln. Wer nun angesichts der neuen
       Vorgaben auf die Rückkehr zur echten Berliner Großstadtstadtatmosphäre
       hofft, wird enttäuscht sein: Großveranstaltungen bleiben weiterhin bis zum
       31. August untersagt. Clubs müssen bis auf weiteres geschlossen bleiben,
       genauso wie Theater. Kinos können hingegen ab 30. Juni auch wieder Filme
       drinnen zeigen.
       
       Generell gilt weiterhin, dass sich lediglich Mitglieder von zwei Haushalten
       treffen können; allerdings können bis zu fünf Menschen zusammen kommen.
       Private Feiern aus zwingendem Grund – Hochzeiten, Taufen, Trauerfälle –
       dürfen von bis zu 50 Menschen besucht werden. Die neue Verordnung ist ab
       30. Mai gültig und befristet bis 4. Juli.
       
       Geisel mahnte die BerlinerInnen trotz der Erleichterungen: „Schützen Sie
       sich, schützen Sie andere.“ Sollten die Infektionszahlen wieder steigen,
       müssten Maßnahmen zurück genommen werden. „Ich betone, das ist nicht
       ausgeschlossen“, sagte Geisel und verwies auf gestiegene Zahlen in
       Südkorea.
       
       Der Senat habe zudem den Bußgeldkatalog überarbeitet, erklärte der
       Innensenator. Einzelne Regelungen waren Anfang der Woche vom
       Verfassungsgericht wegen Unklarheit gekippt worden.
       
       Insbesondere Kneipen und Freiluftkinos hatten zuletzt darauf gedrängt, doch
       noch in dieser langsam heiß laufenden Saison [2][aufmachen zu können].
       Viele InhaberInnen von Kneipen fühlten sich vom Senat benachteiligt, weil
       Restaurants und Cafès mit Speiseangebot dies bereits Mitte Mai erlaubt
       wurde.
       
       BetreiberInnen von Openairkinos hatten mangels Unterstützung selbst
       Konzepte für einen verspäteten Saisonstart entworfen. „Das Kino im Park
       Friedrichshain könnten wir sofort öffnen, weil wir es schon umgebaut haben
       entsprechend der Auflagen, die wir erwarten“, hatte Arne Höhne vor wenigen
       Tagen [3][der taz gesagt]. Das Kino kann nun statt der üblichen 1.700
       lediglich 400 Plätze anbieten. Zugleich hatte Höhne den Senat kritisiert,
       weil dieser nicht zu Gesprächen über Konzepte bereit war: „Es ist schon
       sehr unangenehm, dass niemand mit uns direkt gesprochen hat.“
       
       Ob das Freiluftkino Friedrichshain angesichts der Beschränkung auf 200
       BesucherInnen überhaupt öffnet und wirtschaftlich betrieben werden kann,
       blieb am Donnerstagabend offen. Ab 16. Juni steigt die Begrenzung auf 500,
       ab 30. Juni schließlich auf 999 TeilnehmerInnen.
       
       Was Kitas und Schulen angeht, drängt der Senat auf eine schnellere Rückkehr
       zum Normalbetrieb. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) soll dafür in
       der nächsten Senatssitzung am 9. Juni ein Konzept vorlegen. Für die Schulen
       werde das vorerst wenig bringen, da am 24. Juni die Ferien beginnen, gab
       Geisel zu. „Wir wollen aber nach den Sommerferien umfassender und schneller
       als bisher gedacht einen Normalbetrieb zulassen.“
       
       Auch in Brandenburg wurden die Regeln gelockert – schon ein paar Tage
       früher als in Berlin. Seit diesem Donnerstag gilt zum Beispiel, dass
       Menschen in etwas größeren Gruppen in der Öffentlichkeit unterwegs sein
       dürfen. Der Aufenthalt ist mit bis zu zehn Menschen oder maximal zwei
       Haushalten erlaubt, vorher waren nur bis zu zwei Haushalte möglich. Die
       neue Regel gilt ebenso für Treffen in Wohnungen.
       
       Auch das Trainieren im Fitnessstudio und in der Sporthalle, das Tanzen in
       Tanzschulen sowie der Besuch von Freizeitparks und Spielhallen sind im
       Berliner Umland bereits jetzt schon wieder möglich. Bei Demonstrationen
       hinkt Brandenburg indes hinterher: Hier sind im Freien Proteste mit bis zu
       150 statt 50 Menschen erlaubt. Große private Feste wie Hochzeiten können
       mit maximal 50 Menschen drinnen oder draußen gefeiert werden.
       
       28 May 2020
       
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