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       # taz.de -- Prozess gegen SS-Wachmann: Ohne Erinnerung und Anteilnahme
       
       > Nach 75 Jahren muss sich ein ehemaliger KZ-Wachmann vor Gericht für
       > Beihilfe zum Mord verantworten. Reglos verfolgt er die Aussagen von
       > Überlebenden.
       
   IMG Bild: Angeklagt wegen Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen – Bruno D. im Saal des Hamburger Landgerichts
       
       Hamburg taz | Filzhut, Sonnenbrille und Aktendeckel – mit diesem
       Sichtschutz schiebt seit dem 17. Oktober 2019 ein Justizbeamter Bruno D. im
       Rollstuhl an den über 30 Sitzungstagen zur Verhandlung vor der
       Jugendstrafkammer des Hamburger Landgerichts. Die Jugendstrafkammer
       deswegen, weil Bruno D. damals 17 Jahre alt war. Der ehemalige SS-Wachmann
       muss sich wegen der Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen zwischen dem 9.
       August 1944 und dem 26. April 1945 im KZ Stutthof verantworten.
       
       [1][Schon zu Beginn] erklärte der heute 93-Jährige: „Nicht schuldig“ und
       sagte, vom „Herzen aus“ wäre er kein „SS-Mann“ gewesen. Seinen
       „Lebensabend“ habe er sich anders vorgestellt. Am gestrigen Verhandlungstag
       betonte Bruno D.s Verteidiger, dass D. durch Erziehung und Korpsgeist keine
       „eigene Handlungsoption“ habe sehen können. Die Häftlinge hätten ihm Leid
       getan, hatte Bruno D. zu einem früheren Zeitpunkt gesagt. Doch die Berichte
       von Überlebenden des Lagers nahe Danzig haben ihn nicht sichtbar bewegt.
       
       Am 33. Verhandlungstag ließ sich bei der Aussage des Zeugen David Ackermann
       aber nicht mehr feststellen, ob der Beschuldigte erneut reglos dasitzt.
       Seit der Coronapandemie kann das Verfahren zum Schutz des [2][93-jährigen
       Angeklagten] nur noch durch eine Audioübertragen aus dem Gerichtssaal in
       einen anderen Raum verfolgt werden. Dem hohen Alter von Bruno D. ist auch
       geschuldet, dass eine Sitzung nur zwei Stunden dauern darf.
       
       Aus Lautsprechern war am Mittwoch vergangener Woche die Stimme David
       Ackermanns zu hören, der per Video aus Israel zugeschaltet war. Die Leitung
       brach gelegentlich ab, doch die Worte des fast 90-Jährigen, der als letzter
       von fünf Überlebenden der 41 Nebenkläger aussagte, hallten im Gericht nach.
       „Ich war nur noch ein Viertel Mensch“, sagte er. 25 Kilo wog er bei seiner
       Befreiung durch die britische Armee nahe Neustadt an der Ostsee. In den
       letzten Apriltagen 1945 hatte die SS ihn mit weiteren 350 Häftlingen von
       Stutthof mit zwei Schiffen über die Ostsee nach Schleswig-Holstein
       deportiert.
       
       ## Kaltblütige Morde
       
       Allein durch die Enge starben Menschen, berichtete Ackermann und sagte, nur
       durch „Glück“ habe er im Schiff eine Nische entdeckt, in die er mit zwei
       Mithäftlingen schlüpfen konnte, sodass sie etwas mehr Platz hatten. Gab es
       zu trinken und zu essen, fragte die Vorsitzende Richterin Anne
       Meier-Göring. „Nein, nichts.“ Er habe Meerwasser getrunken, daraufhin
       schwollen seine Füße stark an. „Glück“ haben er und ein Freund auch gehabt,
       als sie die letzten fünfzig Meter zur Küste gerade noch schafften, während
       ein SS-Offizier mit einer Pistole diejenigen erschoss, die nur noch sitzen
       oder liegen konnten, „kaltblütig“, sechs oder sieben in seiner Nähe.
       
       Auf dem Weg nach Neustadt habe die SS am 3. Mai 1945 alle hundert Meter die
       letzte Reihe der Häftlinge ins Wasser gejagt, um sie zu erschießen. „Sie
       wollten unsere Zahl verringern“, berichtete Ackermann. Mit seinen Eltern
       und der Schwester kam er im Alter von 14 Jahren in das KZ Stutthof. Seine
       Eltern überlebten das erste Lager außerhalb der deutschen Grenzen nicht.
       
       Im Sommer 1944 begann in Stutthof die systematische Tötung. Lagerinsassen
       wurden in einer Gaskammer ermordet oder durch Genickschuss hingerichtet.
       „Zudem kamen zahlreiche Personen durch die bewusste Herbeiführung und
       Aufrechterhaltung lebensfeindlicher Bedingungen wie Nahrungsentzug und
       Verweigerung medizinischer Versorgung ums Leben“, heißt es in der Anklage.
       Typhus brach aus. Der Angeklagte Bruno D. betonte mehrfach, als Wachmann
       nicht viel von den Zuständen und Abläufen im Lager wahrgenommen zu haben.
       Dem widersprach Ackermann. „Die Wachleute waren auf ihren Türmen höchstens
       40 oder 50 Meter entfernt. Sie konnten wie wir die Leichen sehen, wie sie
       sich angehäuft haben, jeden Tag.“
       
       ## Der Tod war allgegenwärtig
       
       Mit nüchternen Worten sprach auch Marek Dunin-Wasowicz, der aus einer
       polnischen Widerstandsfamilie kam, als ein weiterer Zeuge über die
       menschenverachtenden Zustände. Jeder habe gewusst, dass sie in dem Lager
       sterben sollten. „Der Weg zur Freiheit führte durch den Schornstein.“ Per
       Videoschaltung berichtete am 16. Verhandlungstag ebenfalls Halina Strnad
       aus Melbourne, dass der Tod allgegenwärtig war. Die 92-Jährige schilderte
       wie Inhaftierte erhängt wurden oder sich aus Verzweiflung selbst das Leben
       nahmen, indem sie sich in den elektrisch geladenen Zaun warfen.
       
       „Wir wurden Untermenschen genannt und sahen wie Untermenschen aus“, sagte
       Halina Strnad und berichtete weiter, wie eine Frau ein Baby tot gebar. Mit
       einer Glasscheibe haben sie die Nabelschnur durchtrennt, doch die Frau
       starb am Blutverlust. Das tote Baby habe Strnad dann in der Latrine
       versenkt. „Ein paar Tage später schwamm der Körper des Babys wieder oben
       auf. Dieses Bild habe ich in meinen Albträumen jahrelang gesehen.“
       
       Diesen Albtraum mag Bruno D. nicht beobachtet haben können. Die „vielen
       Leichen“ sah er, Bilder des Grauens, die ihn sein Leben lang verfolgten,
       wie er sagte. Doch sogleich widersprach er, etwas gesehen zu haben von den
       Hinrichtungen, den Toten im Zaun oder den Menschen, die einfach von Hunden
       zerrissen wurden.
       
       ## Der Geruch verbrannter Leichen
       
       Am Ende des zehnten Verhandlungstages jedoch schien die Geduld der
       Vorsitzenden Richterin Meier-Göring vorbei zu sein. Bruno D. hatte
       ausgesagt, vom August 1944 bis zum April 1945 im KZ gedient zu haben, wo er
       auf einem Wachturm neben dem Krematorium eingeteilt war, ein Posten, über
       den sich andere SS-Männer wegen des Geruchs von verbrannten Leichen
       beschwerten. Bruno D. sah entblößte Frauen und hörte Schreie aus der
       Gaskammer. „Sie taten mir furchtbar leid“, sagte er, berief sich aber
       sogleich auf „Befehlsnotstand“.
       
       „Herr D., Weihnachten ist ja bald. Erinnern Sie sich noch an das
       Weihnachtsfest 1944 in Stutthoff“, hakte die Vorsitzende Richterin nach.
       „Nein“, antwortete D. „Wir haben einen Kommandanturbefehl in der Akte, dass
       eine Jul-Feier stattgefunden hat“, bohrte die Richterin weiter. Keine
       Erinnerung, bekräftigte D. und berief sich auf Gedächtnislücken, die
       allerdings nicht auftauchten, wenn er sich selbst schlecht behandelte
       fühlte. Da wusste er noch, dass seine erste Uniform eine verschlissene war
       und dass es vom Stockbett „Wanzen regnete“.
       
       Dass von August 1944 bis Anfang 1945 44.000 Gefangen im KZ ankamen, davon
       wollte Bruno D. nichts bemerkt haben. „Ich kann das nicht glauben“, meinte
       Meier-Göring. „Entweder Sie lügen uns an, oder es sind Bilder, die so
       schrecklich waren, dass Sie sie verdrängt haben?“ Oder es sei noch etwas
       passiert, dass er verschweigen möchte? Ob sein Gewehr womöglich doch zum
       Einsatz gekommen sei? Nicht mehr ganz so ruhig verneinte Bruno D. Er habe
       das alles nicht „okay“ gefunden, er hätte „das Leid“ aber auch nicht
       mindern können. Später erinnert er sich, dass er einmal Häftlingen bei
       einem Arbeitseinsatz nahe dem KZ erlaubt habe, Fleisch von einem
       Tierkadaver ins Lager zu schmuggeln.
       
       ## Ein falscher Zeuge inszeniert Vergebung
       
       Dass er nichts gegen das Leid habe tun können, beteuerte Bruno D. bereits
       am siebten Verhandlungstag im November 2019. Da hatte ihn Moshe Peter Loth
       als einer der Nebenkläger gefragt: „Würden Sie mir vergeben? Für den Hass
       und die Wut, die ich zeitweise auf die Deutschen hatte?“ – „Sicher, ich
       habe keinen Hass“, entgegnete D. Daraufhin erhob sich der 76-jährige Loth
       und sagte in den Saal: „Passen Sie alle auf, ich werde ihm vergeben!“ Dann
       umarmten sich die beiden fest. Allerdings hätte Loth gar nicht Nebenkläger
       werden dürfen. Seine Eltern waren keine Juden und er wurde nicht im KZ
       geboren. Loth zog die Nebenklage zurück.
       
       Schon am Verhandlungstag kursierten Zweifel an der Lebensgeschichte. Die
       Zulassung von Loth, führte Meier-Göring später aus, war allein wegen der
       Aktenlage gefallen. Nach seiner persönlichen Aussage erschien die Biografie
       des in den USA lebenden Loth dann allerdings „nicht besonders glaubwürdig“,
       so die Richterin. „Wir hatten in der Hauptverhandlung sogleich den
       Eindruck, dass man sich auf diese Zeugen nicht werde stützen können.“
       
       Nebenklagevertreter Cornelius Nestler, der die Überlebende Judith Meisel
       vertritt, sagte, ihm sei bereits nach einer kurzen Internetrecherche klar
       geworden, wie abwegig die Darstellung Loths sei. Es sei erschreckend, dass
       die Anwälte „das nicht gesehen“ haben. Er befürchtet, andere Gerichte
       könnten in ähnlichen Verfahren den Nebenklägern in Zukunft weniger
       vertrauen und sie, wenn „sie nur ihre eigene Geschichte erzählen könnten“,
       nicht mehr als Nebenkläger zulassen. Diese Sorge wies Meier-Göring zurück.
       Man wisse, dass die Nationalsozialisten viele Dokumente vernichtet hätten.
       Um den Opfern gerecht zu werden, sei es nötig, ihnen zu vertrauen.
       
       Den Opfern gerecht werden? In diesem Prozess sind die Ermordeten noch gar
       nicht berücksichtigt, von denen der Zeuge David Ackermann berichtete. 257
       Häftlinge aus dem KZ Stutthof wurden am 3. Mai 1945 von SS-Wachmännern und
       Marinesoldaten bei Neustadt umgebracht. Bruno D. räumte ein, vor Ort
       gewesen zu sein und auch, dass „einige“ erschossen wurden. Der als
       Gutachter hinzugezogene Historiker Reimer Möller nannte das Massaker von
       Neustadt das „zweitgrößte Gewaltverbrechen in Norddeutschland in der
       Endphase“. Auf Nachfrage der Richterin sagte Bruno D., höchstens sieben
       Leichen verladen zu haben. Sonst habe er nichts gesehen. Anne Meier-Göring
       wollte das erneut nicht so ganz glauben. Am 23. Juli wird das Urteil
       erwartet.
       
       10 Jun 2020
       
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