# taz.de -- Hafenwirtschaft schlägt Umwelt: Elbvertiefung abgenickt
> 18 Jahre nach Beginn der Planungen weist das Bundesverwaltungsgericht die
> letzte Klage von Naturschutzverbänden gegen den Fahrrinnenausbau ab.
IMG Bild: Der Fahrrinnenausbau ist schon halb fertig: Baggerschiff auf der Unterelbe
Hamburg taz | Die [1][umstrittene Elbvertiefung] hat die letzte juristische
Hürde genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Klage von
Umweltschützern gegen die ergänzten Planungen für das Vorhaben am
Donnerstag zurück. Diese seien „nicht zu beanstanden“ (Az.: BVerwG 7 A
1.18).
Damit steht dem Ausbau der Elbe juristisch nichts mehr im Wege. Die
Planungen dafür hatten [2][vor 18 Jahren begonnen], mussten aber aufgrund
wiederholter Klagen mehrfach nachgebessert werden. Der Fluss soll so
ausgebaut werden, dass künftig Containerriesen mit einem Tiefgang bis zu
13,50 Metern unabhängig von der Flut und 14,50 Metern mit der Flut den
Hafen erreichen können. Eine Begegnungsbox, in der sehr große Schiffe
flussauf und -abwärts aneinander vorbeifahren können, ist bereits fertig.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2017 den Planfeststellungsbeschluss
wegen einzelner Mängel für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Im
Mittelpunkt stand der streng geschützte Schierlings-Wasserfenchel, der nur
an der Elbe vorkommt. Die Planer besserten nach und schufen für den bis zu
zwei Meter hohen Doldenblütler in zwei alten [3][Absetzbecken der
Wasserwerke] eine künstliche Heimstatt.
„Die Wirksamkeit dieser Ausweichfläche steht für den Senat fest“, sagte der
Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Das Absetzbecken sei auch von der
Lage her geeignet, die Population zu sichern.
Die im Aktionsbündnis „Lebendige Tideelbe“ zusammengeschlossenen
Umweltschutzverbände Nabu, BUND und WWF bezweifeln das. „Die Entscheidung
ist ein Meilenstein für die Zerstörung der Natur“, sagte Beatrice Claus vom
WWF Deutschland nach der Verkündung.
Trotz der Niederlage hätten die Verbände viel erreicht, sagte der Hamburger
Nabu-Vorsitzende Alexander Porschke: „Die Planer müssen jetzt lernen, dass
es, wenn sie den Naturschutz nicht beachten, zu erheblichen Verzögerungen
kommen kann.“
Die Verbände hätten viele Mängel aufdecken könnten, ergänzte der
BUND-Landesvorsitzende Manfred Braasch, darunter Fehlprognosen mit Blick
auf die Entwicklung des Containerumschlages und die Veränderung des
Stroms, die das Gericht aber leider akzeptiert habe. „Die Entscheidung
heute lädt zu Auftrags- und Gefälligkeitsgutachten ein“, warnte Braasch.
„Wollen wir unsere wirtschaftliche Stärke erhalten, muss es gelingen,
solche Planungsprozesse deutlich schneller zu einem Abschluss zu bringen“,
sagte Wirtschaftssenator Michael Westhagemann (parteilos).
5 Jun 2020
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## AUTOREN
DIR Gernot Knödler
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