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       # taz.de -- Abgelehntes Auskunftsbegehren: Referendarin verklagt Geheimdienst
       
       > Eine Rechtsreferendarin möchte wissen, was der Verfassungsschutz über sie
       > gespeichert hat. Der fühlt sich ausgespäht und mauert. Jetzt klagt die
       > Frau.
       
   IMG Bild: Unangenehm aufgefallen: Verdächtiger in der Sperrzone im Schanzenviertel
       
       Hamburg taz | Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) weigert sich, einer
       Frau [1][Auskunft darüber zu geben], ob es Daten zu ihrer Person
       gespeichert hat. Begründung: Durch eine solche Auskunft drohe „die
       Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise“ des Landesamtes.
       Dabei sieht das [2][Hamburgische Verfassungsschutzgesetz] einen solchen
       Auskunftsanspruch in Paragraph 23 ausdrücklich vor. Deshalb hat die
       Rechtsreferendarin jetzt Klage eingereicht.
       
       Marleen Neuling gehört zu der Hochschulgruppe „Kritische Jurastudierende“
       (KJS) an der Uni Hamburg. Im Vorfeld des Kongresses des
       Bundesarbeitskreises kritischer Jurastudierender (BAKJ) 2019 in Hamburg
       befasste sich die Hochschulgruppe mit der skandalträchtigen Arbeit des
       Verfassungsschutzes.
       
       Bei der Veranstaltung in der Roten Flora wurden die Teilnehmer auf den
       [3][Auskunftsgenerator] der Roten Hilfe hingewiesen, mit dem sich auf
       standardisierte Weise abfragen lässt, ob und welche Daten von sich selbst
       bei den Sicherheitsbehörden gespeichert sind. Der Generator ist Teil der
       Überwachungs- und [4][Datenschutz-Plattform datenschmutz.de]. Das Wiki soll
       Leuten helfen, die sich nicht strafbar gemacht haben und bloß in den
       Datenbanken landen, weil sie zur falschen Zeit auf der falschen Demo waren.
       
       Insgesamt gab es in Hamburg 2019 vier Veranstaltungen der
       Datenschmutzkampagne. Bei der Auftaktveranstaltung am 11. April in der
       Roten Flora füllte auch Neuling Online-Formulare mit Anfragen an diverse
       Behörden aus. Von allen habe sie Antwort bekommen, sagt sie, außer vom
       Verfassungsschutz.
       
       Bei der Veranstaltung „Was darf eigentlich der Verfassungsschutz“ hätten 35
       Leute gleiche Auskunftsersuchen gestellt, rechtfertigt sich das Landesamt.
       Das lasse „den Schluss zu, dass es sich hierbei um eine konzertierte Aktion
       zum Zwecke der Ausspähung des Verfassungsschutzes handele“, steht in dem
       Widerspruchsbescheid der Behörde an Neuling, der der taz vorliegt.
       
       Warum eine Ausspähung drohe, plausibilisieren die Hamburger ausgerechnet
       mit dem Versagen einer Schwesterbehörde. In einem Verfahren 2018 vor einem
       niedersächsischen Verwaltungsgericht habe der dortige Verfassungsschutz
       Dokumente nicht ausreichend geschwärzt, sodass es der linken Szene gelang,
       die Identität eines V-Mannes aufzudecken. In der Folge trat die Präsidentin
       des Landesamtes, [5][Maren Brandenburger, zurück].
       
       „Das Auskunftsersuchen gewann damit in der linksextremistischen Szene als
       Mittel der Enttarnung von Vertrauensleuten an Bedeutung“, heißt es in dem
       Bescheid. Konkret wäre es durch eine „koordinierte zeitlich eng
       beieinanderliegende gemeinsame Abfrage“ zu einem Phänomenbereich möglich,
       „durch eine Zusammentragung der Auskünfte einen detaillierten Einblick in
       den Erkenntnisstand des LfV Hamburg zu erhalten“.
       
       Neuling verwahrt sich gegen diesen Vorwurf. „Das ist eine massive
       Unterstellung“, sagt sie. Den Antrag habe sie, wie die anderen Teilnehmer
       der Veranstaltung, gestellt, um als Kontrollorgan für den Verfassungsschutz
       zu wirken. Auch ihre Mutter habe einen Antrag gestellt. Wenn nur Leute
       anfragten, die befürchteten, dass über sie etwas gespeichert sei,
       stigmatisierten sich diese automatisch selbst.
       
       „Wir wollten darauf hinweisen, dass es dieses Recht gibt, es zur Anwendung
       bringen und zeigen, dass die demokratische Kontrolle funktioniert“, sagt
       Neuling. In diesem Zusammenhang sei es natürlich misslich, wenn der
       Verfassungsschutz sich verweigere. Der Geheimdienst könne ja auch einzelne
       Informationen schwärzen. „Aber gar nicht zu antworten“, sagt sie, „das geht
       nicht.“ Der Verfassungsschutz konnte sich auf Anfrage der taz nicht bis
       Redaktionsschluss äußern.
       
       28 May 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Verfassungsschutz-in-der-Kritik/!5482348
   DIR [2] http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-VerfSchGHArahmen&doc.part=X
   DIR [3] /Auskunftsrecht-bei-Polizeibehoerden/!5065752
   DIR [4] https://www.datenschmutz.de/moin/AuskunftErsuchen
   DIR [5] /Datenpanne-beim-Verfassungsschutz/!5549783
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gernot Knödler
       
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