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       # taz.de -- Corona-Politik in Frankreich: Ein Volk von ungezogenen Kindern
       
       > Welche Lockerungen der Beschränkungen Frankreich tatsächlich einführt,
       > ist offen. Sicher sind hingegen massive Einschränkungen der Grundrechte.
       
   IMG Bild: Paris im Corona-Lockdown: Wird es wirklich offener ab 11. Mai?
       
       Paris taz | Am Donnerstag will Staatspräsident Emmanuel Macron zusammen mit
       seinem Premierminister Eduard Philippe entscheiden, ob und unter welchen
       Bedingungen am 11. Mai – wie [1][von ihm und der Regierung angekündigt] –
       in ganz Frankreich oder bloß in einigen vom Covid-19 weniger betroffenen
       Regionen die seit Mitte März geltenden Regeln des Lockdowns gelockert oder
       aufgehoben werden.
       
       Die Staatsführung wiederholt, dass alles davon abhänge, wie die bisherigen
       Restriktionen des Corona-Notstands respektiert werden. Der latent drohende
       Tonfall im Regierungsdiskurs lässt den Schluss zu, dass die Regierung die
       Bevölkerung als Volk von ungezogenen Staatskindern betrachtet, die nur aus
       Angst vor Strafen gehorchen.
       
       Vorsorglich lässt sich die Staatsführung darum [2][zusätzliche Vollmachten]
       geben, die alle mit einem effizienten Kampf gegen das Coronavirus begründet
       werden, dabei aber Bürgerrechte, Grundfreiheiten und namentlich den
       Datenschutz weitgehend außer Kraft setzen.
       
       Auch wenn dies zeitlich begrenzt bleiben soll, ist diese sehr breit
       gefächerte und pauschale Aussetzung demokratischer Grundsätze äußerst
       beunruhigend. Die dafür erforderliche Ausnahmegesetzgebung wurde am Samstag
       im Ministerrat angekündigt, sie muss aber noch detailliert und soll am
       Dienstag vom Parlament abgesegnet werden.
       
       ## Eine Liste exzessiver Vollmachten
       
       Die wichtigsten Punkte:
       
       • Die Regierung darf vorübergehend den Personenverkehr und den Transport
       regulieren und einschränken und Geschäfte oder öffentliche Einrichtungen
       teilweise oder ganz schließen.
       
       • Alle Personen oder Güter können zum Kampf gegen die Epidemie herangezogen
       oder beschlagnahmt werden.
       
       • Auch für Personen ohne [3][Covid-19-Symptome], die aus dem Ausland
       einreisen, kann eine Quarantäne angeordnet werden. Für Personen mit
       Krankheitssymptomen in Frankreich kann ebenfalls eine Isolierung von 14
       Tagen oder auf richterlichen Beschluss auch länger angeordnet werden, deren
       Konditionen noch per Dekret präzisiert werden müssen. Der Zugang zu
       Kommunikations- und Informationsmitteln soll aber garantiert werden.
       
       • Nicht nur Beamte der Polizei und Gendarmerie, sondern auch deren
       Reservisten und Hilfskräfte (Freiwillige und Praktikanten) sowie Angehörige
       der Sicherheitskräfte der Bahn und Metro und das vereidigte Personal des
       Kartellamts dürfen Kontrollen vornehmen und bei Missachtung der Regeln
       Bußgelder verhängen.
       
       • Die Behörden können auch ohne Zustimmung der Betroffenen Daten über
       Infizierte und deren Kontaktpersonen erfassen und diese nicht anonymen
       Informationen mit anderen Stellen zum Zweck einer Organisation von Tests,
       zur „prophylaktischen Isolierung“, zur „epidemiologischen Überwachung“ und
       für die Virenforschung austauschen. Zugang zu den [4][für maximal ein Jahr
       erfassten Daten] haben zivile und militärische Gesundheitsdienste, Ärzte
       und staatlich zugelassene Labors.
       
       Der verlängerte Notstand mit diesen Möglichkeiten für weitere
       Einschränkungen der Freiheit soll bis zum 23. Juli in Kraft bleiben und
       müsste dann gegebenenfalls erneut angepasst und verlängert werden.
       
       3 May 2020
       
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