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       # taz.de -- Maskenpflicht im ÖPNV: Gesicht zeigen verboten
       
       > Ab Montag gilt: Maske auf in Bus und Bahn in Berlin. Allerdings gibt es
       > dafür recht dehnbare Ausnahmen – und Bußgelder werden auch nicht fällig.
       
   IMG Bild: Schon vor dem Start der Maskenpflicht dabei: BVG-Nutzerin
       
       Zuallererst eine Prophezeiung: Spätestens in einer Woche gilt auch an der
       Spree eine Maskenpflicht im Einzelhandel. Warum? Weil Berlin im Moment als
       einziges Bundesland glaubt, darauf verzichten zu können. Aber der
       rot-rot-grüne Senat kann sich diese selbst verschuldete offene Flanke nicht
       leisten. Spätestens wenn die Fallzahlen wieder steigen sollten, müsste er
       nachziehen, und das sähe aus wie das Eingestehen eines Fehlers.
       
       Ganz real gilt dagegen ab diesem Montag die Pflicht zum Tragen einer
       „textilen Mund-Nasen-Bedeckung“ im [1][öffentlichen Nahverkehr] – so
       formuliert es die am Dienstag beschlossene [2][jüngste Version der
       Coronavirus-Eindämmungsverordnung]. Ob Bus, Tram, U-, S- oder Regionalbahn:
       In allen Fahrzeugen müssen die PassagierInnen sich etwas über das untere
       Gesicht ziehen, und sei es ein Schal oder ein Seidentuch von Gucci.
       
       Ausnahmen gibt es allerdings etliche, und zwar ziemlich dehnbare: So sind
       „Kleinstkinder“ und Menschen, die gesundheitlich bedingt schwer Luft
       bekommen, von der Regelung ausgenommen. Beide Informationen stammen vom
       Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) persönlich. Seine Antwort
       auf eine entsprechende Frage bei der Senats-Pressekonferenz wirkte dabei
       eher improvisiert. In der Eindämmungsverordnung ist die Pflicht dagegen
       ganz pauschal niedergelegt, Ausnahmen werden nicht definiert.
       
       Das könnte ein Grund sein, warum es die BVG weit von sich weist, die
       Einhaltung der Pflicht zu kontrollieren oder gar zu sanktionieren. „Wenn
       ein Kontrolleur jemanden ohne Maske in der Bahn antrifft, wird er natürlich
       auf die Pflicht hinweisen“, so Sprecherin Petra Nelken am Sonntag zur taz.
       Im Übrigen gelte: „Ich kann kein Hausrecht wegen etwas durchsetzen, das
       meine Beförderungsbedingungen nicht enthalten.“ Diese anzupassen, wäre,
       wenn überhaupt, nur in einer konzertierten Aktion des Verkehrsverbunds
       Berlin Brandenburg (VBB) möglich.
       
       Auch ein DB-Sprecher äußerte sich entsprechend: „Die Ahndung von Verstößen
       gegen staatlich verordnete Maßnahmen ist eine Aufgabe der jeweils
       zuständigen Behörden.“ Man werde lediglich auf die Tragepflicht hinweisen.
       
       ## Erst mal beobachten
       
       Selbst die Polizei würde es wohl bei einer mündlichen Ermahnung belassen:
       Im Gegensatz etwa zu einer Verletzung der Abstandsregeln auf dem Gehweg ist
       ein Ignorieren der Maskenpflicht nicht mit einem Bußgeld bewehrt – noch
       nicht. Man werde „beobachten“, ob sich die BürgerInnen in ausreichendem
       Maße an die Vorgabe hielten, hatte Müller am Dienstag gesagt.
       
       Schon hier gab es erwartbaren Gegenwind von der Opposition: „Eine
       Maskenpflicht, die nicht kontrolliert wird, ist ein zahnloser Tiger“, sagte
       CDU-Landeschef Kai Wegner. Er verwies auf das Diktum der Bundeskanzlerin,
       man solle sich nicht in falscher Sicherheit wiegen.
       
       Innerhalb der Landesregierung hatten Grüne und Linke die Vorstöße in
       Richtung Maskenpflicht gebremst. Ihr Argument: Solange nicht ausreichende
       Mengen an Mund-Nase-Schutz verfügbar seien, könne man niemanden zu dessen
       Tragen verpflichten. Abgesehen davon, dass so gut wie jeder einen Schal
       oder ein Tuch besitzt, hat sich nun auch der Nachschub an einfachen Masken
       fast normalisiert. Aus diesem Grund kann das Land in der kommenden Woche
       fast 150.000 Stück an die Bezirksämter weiterreichen, die diese an
       Bedürftige ausgeben können. Wie und wo das vonstattengeht, ist noch offen.
       
       Übrigens: Wer auf der Fahrt zur Arbeit dann doch mal ein bisschen frische
       Luft schnappen muss, kann sich aufs Umsteigen freuen. Laut BVG gilt die
       Maskenpflicht nur in den Fahrzeugen, aber nicht auf den Bahnhöfen.
       
       26 Apr 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bvg.de/de/Aktuell/Newsmeldung?newsid=3859
   DIR [2] https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/#headline_1_5
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Claudius Prößer
       
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