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       # taz.de -- Corona-Verbote in Berlin: Bankbesetzung jetzt legal
       
       > Der Senat verlängert den Corona-Ausstand bis zum 19. April und beschließt
       > einen Bußgeld-Katalog, erlaubt aber das Hinsetzen auf Parkbänken.
       
   IMG Bild: Radfahrer, Jogger und Spaziergänger dürfen sich künftig auch mal auf eine Parkbank setzen
       
       Berlin taz | Der rot-rot-grüne Senat hat den angekündigten Bußgeldkatalog
       am Donnerstagabend beschlossen und auch wie erwartet die
       Ausgangsbeschränkungen für Berlin, die am Sonntag ausgelaufen wären,
       vorerst bis zum 19. April verlängert. Das ist der letzte Tag der
       Osterferien. Das Hinsetz-Verbot auf Parkbänken und die Ausweispflicht
       hingegen sind Vergangenheit. Das erfuhr die taz aus Senatskreisen.
       
       Der [1][Bußgeldkatalog] sieht dem Vernehmen nach vor, dass zwischen 25 und
       500 Euro zahlen muss, wer gegen das Abstandsgebot von eineinhalb Metern
       verstößt. In Nordrhein-Westfalen etwa kostet ein Treffen mit mehr als zwei
       Personen, die nicht in einem Haushalt leben, direkt 200 Euro. Grundsätzlich
       soll es Vorrang vor einem Bußgeld haben, Corona-Ignoranten erstmal zu
       ermahnen und um verantwortungsbewusstes Handeln zu bitten. Das soll auch
       bei illegal geöffneten Restaurants gelten, für die Bußgelder von 10.000
       Euro möglich sind.
       
       Neu ist, dass Menschen im Freien nicht durchweg in Bewegung sein müssen –
       sei es als Spaziergänger, Jogger oder Einkäufer –, sondern zu zweit oder
       mit Familienangehörigen auch auf einer Bank in einem Park oder auf einer
       Wiese sitzen dürfen – allerdings mit fünf Metern Abstand. „Das gehört zur
       gelebten Realität und ist damit in Ordnung“, hieß es vom grünen
       Regierungspartner. Grillen hingegen ist verboten. Auch sind
       Zugangsbeschränkungen zu Parks künftig möglich zur Vermeidung von
       Überfüllungen.
       
       Die bisher geltende Ausweispflicht – wenn Gruppen von mehr als zwei
       Menschen miteinander unterwegs waren, sollten die damit nachweisen können,
       das sie zusammen wohnen und das somit dürfen – wird wieder abgeschafft.
       Diesen Schritt ging bereits Sachsen-Anhalt. Familienmitglieder müssen aber
       auch ohne Ausweispflicht für Polizei oder Ordnungsamt glaubhaft machen
       können, dass sie in einem Haushalt leben.
       
       ## „Alltag nicht noch schwerer machen“
       
       Es gebe keinen Grund, die bestehende Gefährdung durch das Corona-Virus zu
       unterschätzen oder gar falsche Signale für „allgemeine Lockerungen“
       auszusenden, hieß es aus dem Senat. „Gleichzeitig machen wir den Berlinern
       ihren Alltag nicht noch schwerer.“
       
       Nach Berlin zurückkehrenden Menschen aber schon: Wer in Tegel aus dem
       Ausland kommend landet, muss 14 Tage in Quarantäne.
       
       Korrektur: In einer ersten Version des Textes hieß es, auf Decken zu sitzen
       in Parks sei verboten. Das ist nicht richtig. Sitzen auf der Wiese (und auf
       einer Decke) ist mit einem Abstand von fünf Metern erlaubt.
       
       2 Apr 2020
       
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