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       # taz.de -- Coronakrise in Brandenburg: Ostprignitz-Ruppin macht zu
       
       > Wie in Mecklenburg-Vorpommern dürfen auch in Neuruppin und Umgebung keine
       > Ferienhäuser genutzt werden. Landesregierung schreitet nicht ein.
       
   IMG Bild: Hätte derzeit Probleme mit dem Wandern: Theodor Fontane in Neuruppin
       
       Was in Deutschland Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern sind, ist in
       Brandenburg der Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Am Mittwoch hatte Landrat
       Ralf Reinhardt (SPD) die Schotten für seinen Landkreis dicht gemacht. In
       einer so genannten [1][„Allgemeinverfügung“] werden ab Samstag sämtliche
       touristische Reisen in den Kreis untersagt. „Dazu zählen ausdrücklich auch
       nur vorübergehende Kurzaufenthalte zum Beispiel am Wochenende oder
       einzelnen Tagen“, heißt es in der Verfügung. Genannt werden unter anderem
       Wochenendhäuser, Datschen, Bungalows, Gehöfte, Häuser, Wohnungen sowie
       mobile Objekte wie Reisen mit Wohnmobilen, Campinganhängern, Booten und
       Hausbooten.
       
       Begründet wird das Verbot, das beliebte Ferienregionen wie Rheinsberg und
       Neuruppin betrifft, mit dem Schutz vor dem Coronavirus. „Wir haben im
       Vergleich zu anderen Regionen in Brandenburg viele Touristen im Landkreis“,
       sagt Britta Avantario, die zuständige Referatsleiterin im Landratsamt in
       Neuruppin. „Wir müssen deshalb verhindern, dass über die Ostertage große
       Menschenmengen einreisen.“ In der Verfügung selbst heißt es ergänzend, die
       Kapazitäten der Intensivmedizin im Landkreis seien sehr gering. Am
       Donnerstag gab es in Ostprignitz-Ruppin sieben Coronafälle.
       
       Mit der eigenen Verfügung schert Ostprignitz-Ruppin aus der
       [2][landesweiten Verordnung] aus, die die Landesregierung in Potsdam am
       Sonntag erlassen hat. Dort wird zwar die Beherbergung von Gästen etwa in
       Ferienwohnungen untersagt. Allerdings teilte ein Sprecher des
       Coronakrisenstabs des Landes mit, dass diese Regelungen nicht für
       Berlinerinnen und Berliner gälten, die in Brandenburg ein eigenes
       Ferienhaus bewohnten. Berliner, die in Brandenburg ein Wochenendhaus
       besitzen oder pachten, so der Sprecher, dürften es weiterhin aufsuchen.
       Auch sei eine Reisebeschränkung nicht vorgesehen, da es in Brandenburg
       keine Ausgangssperre gebe.
       
       Doch Landrat Reinhardt orientiert sich lieber an Schwerin als an Potsdam.
       In Schwerin hatte die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern am
       vergangenen Donnerstag eine Verordnung erlassen, in der es heißt:
       „Touristische Reisen aus privatem Anlass in das Gebiet des Landes
       Mecklenburg-Vorpommern sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Reisen,
       die zu Freizeit- und Urlaubszwecken und zu Fortbildungszwecken unternommen
       werden.“ Ausnahmen seien lediglich Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern
       einen Zweitwohnsitz haben und diesen auch beruflich nutzen. Soll heißen:
       Selbst wer in seinem eigenen Wochenendhaus nur ausspannen will, muss
       draußen bleiben.
       
       Auch in Ostprignitz-Ruppin gibt es nur wenige Ausnahmen für das
       Einreiseverbot. Nicht betroffen seien neben Personen, die ihren ersten
       Wohnsitz im Landkreis haben, nur diejenigen mit einem Zweitwohnsitz, die
       nachweisen können, „dass dessen Nutzung für die Ausübung einer
       erwerbsmäßigen beziehungsweise selbständigen Tätigkeit zwingend
       erforderlich ist“. Gleiches gelte für Personen, „die ihrer beruflichen
       Tätigkeit im Landkreis nachgehen (erwerbsmäßig bzw. selbständig) und einen
       schriftlichen Arbeitsauftrag nachweisen können“.
       
       ## „Das ist unverantwortlich“
       
       Unumstritten ist das Vorgehen aus Neuruppin, der Geburtsstadt des Berliners
       und Brandenburgers Theodor Fontane, nicht. „Wir beabsichtigen nicht, einen
       Alleingang zu machen und Personen mit Zweitwohnsitz nicht mehr in die
       Uckermark zu lassen“, sagt eine Sprecherin von Landrätin Karina Dörk (CDU)
       in der Uckermark der taz. Noch deutlicher wurde Gernot Schmidt, SPD-Landrat
       des Landkreises Märkisch-Oderland. „Dieses Handeln ist unverantwortlich“,
       sagte Schmidt den Potsdamer Neuesten Nachrichten. „Wer in einer Krise
       verschiedene Menschengruppen aufeinander hetzt, der hat nicht begriffen,
       wie eine freiheitlich-demokratische Ordnung funktioniert.“ Auch für den
       Landkreis Oberhavel kommt eine Schließung nicht infrage. Das sagte Landrat
       Ludger Weskamp dem Inforadio des RBB. Aus dem Landkreis Oder-Spree hieß es,
       weitere Maßnahmen als die der Landesregierung seien nicht geplant.
       
       Im Berliner Senat setzt man trotz der neuen Einschränkung weiter auf eine
       gemeinsame Regelung mit Brandenburg. „Der Senat ist in kontinuierlicher
       Abstimmung mit der Landesregierung Brandenburgs über ein gemeinsames
       Vorgehen in der Coronakrise“, sagte Senatssprecherin Melanie Reinsch der
       taz. „Entsprechend gibt es in beiden Bundesländern Kontaktbeschränkungen,
       aber keine dezidierte Ausgangssperre.“ Die Entscheidung einzelner
       Landkreise wolle man aber nicht kommentieren.
       
       Am Donnerstag beschäftigte sich der Coronakrisenstab der Brandenburger
       Landesregierung mit dem Alleingang von Ostprignitz-Ruppin. In einer
       Pressemitteilung betonte Regierungssprecher Florian Engels dann am
       Nachmittag, dass in Brandenburg weiterhin keine Ausgangssperre bestehe.
       Auch „im eigenen Besitz befindliche Ferienhäuser oder -wohnungen dürfen
       genutzt werden“. Allerdings sollten „nicht notwendige Wege und Fahrten, zum
       Beispiel Wochenendausflüge, unterbleiben“.
       
       Gegen den Sonderweg in Ostprignitz-Ruppin wollen Krisenstab und
       Landesregierung offenbar nicht vorgehen. Stattdessen teilte
       Regierungssprecher Engels mit: „Lokal oder auf Kreisebene können aus
       besonderem Anlass anderslautende Festlegungen getroffen werden.“
       
       26 Mar 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.ostprignitz-ruppin.de/media/custom/353_8156_1.PDF?1585136071
   DIR [2] https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8581
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Uwe Rada
       
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