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       # taz.de -- Spahns neue Corona-Maßnahmen: Gesetz für die National-Epidemie
       
       > Der Bund soll den Ländern sagen können, was sie in der Coronakrise zu tun
       > haben. Auch eine Handy-Ortung von Kontaktpersonen war geplant.
       
   IMG Bild: Der Katastrophenfall bedarf besonderer Maßnahmen – aber wie weit dürfen die gehen?
       
       Freiburg taz | Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant eine
       [1][Verschärfung] des Infektionsschutzgesetzes. Behörden sollen künftig
       Ärzte zwangsverpflichten und Handys orten können. Der Bund könnte den
       Ländern zudem Weisungen erteilen.
       
       Das Infektionsschutzgesetz ist das zentrale Gesetz zur Bekämpfung der
       Coronavirus-Epidemie. Fast alle Maßnahmen der Behörden stützen sich bisher
       auf dieses Gesetz. Es ist ein Bundesgesetz, das aber von den Ländern
       ausgeführt wird.
       
       Spahn hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der am Montag im Kabinett und
       am Mittwoch im Bundestag beschlossen werden soll. Er umfasst 23 Seiten und
       liegt der taz vor.
       
       Alle neuen Befugnisse setzen eine „epidemische Lage nationaler Tragweite“
       voraus. Diese National-Epidemie muss von der Bundesregierung festgestellt
       werden – und soll sich von einer normalen Epidemie in der Wucht
       unterscheiden und deshalb neue Befugnisse des Bundes erfordern.
       
       Der Gesetzentwurf zählt vor allem Maßnahmen auf, mit denen die
       Leistungsfähigkeit der Gesundheitsversorgung gesichert werden kann. So
       würde das Gesundheitsministerium ermächtigt, per Rechtsverordnung
       „Ärztinnen, Ärzte, Angehörige von Gesundheitsfachberufen und
       Medizinstudierende zu verpflichten, bei der Bekämpfung übertragbarer
       Krankheiten mitzuwirken“.
       
       [2][Die FAZ] fasst Spahns Gesetzentwurf als „Entmachtung der Länder“
       zusammen. Das ist aber etwas übertrieben. Denn die neuen staatlichen
       Möglichkeiten gab es bisher noch gar nicht, sie wurden den Ländern also
       nicht weggenommen. Die bisherigen Befugnisse der Länder bleiben auch
       bestehen, sie können weiterhin alle „notwendigen Schutzmaßnahmen“ anordnen,
       also zum Beispiel Infizierte in Quarantäne stecken, Schulen und Restaurants
       schließen.
       
       Allerdings soll die Bundesregierung hier künftig den Ländern
       „Einzelweisungen“ erteilen können. Der Bund könnte so etwa verhindern, dass
       einzelne Länder durch ihren Leichtsinn die Maßnahmen anderer Länder
       gefährden. Der Bund könnte das Instrument aber auch nutzen, um in einer
       Einzelfrage alle Länder auf eine Linie zu bringen. Spahn nennt im
       Gesetzentwurf keine konkreten Beispiele.
       
       Wegen dieser Weisungsmöglichkeit ist für das Gesetz, falls es am Mittwoch
       im Bundestag beschlossen wird, auch die Zustimmung des Bundesrats
       erforderlich. Der Bundesrat hat für Freitag dieser Woche eine Sondersitzung
       anberaumt, um die vielen zu erwartenden Corona-Gesetze sofort behandeln zu
       können.
       
       In den sozialen Netzwerken hatte ein Punkt von Spahns Vorschlag für große
       Empörung gesorgt, der nichts mit dem Bund-Länder-Verhältnis zu tun hat. So
       sollten mit Hilfe [3][von Handyortung] im Fall einer nationalen Epidemie
       auch Kontaktpersonen von Kranken identifiziert und lokalisiert werden. Die
       Gesundheitsbehörden hätten die Befugnis erhalten, von
       Telekom-Dienstleistern die entsprechenden Verkehrsdaten zu verlangen.
       
       ## Bayern plant eigenes Gesetz
       
       Wegen der Proteste hat Spahn den Punkt am Sonntagnachmittag wieder aus dem
       Gesetzentwurf gestrichen. Der Vorschlag ist aber nicht vom Tisch, sondern
       soll mit mehr Ruhe später wieder aufgegriffen werden. Dann wäre auch zu
       klären, wie das „Tracking“ konkret funktionieren würde. Denn der
       Telefon-Provider weiß nur, in welche Funkzelle sich ein Mobilfunknutzer
       eingeloggt hat. Da sich in einer Funkzelle aber Tausende Personen befinden
       und solche Funkzellen oft quadratkilometergroß sind, lassen sich so
       eigentlich keine konkreten „Kontaktpersonen“ identifizieren.
       
       Parallel zum Gesetzentwurf von Spahn plant Bayern ein eigenes
       Infektionsschutzgesetz. Im Fall eines „Gesundheitsnotstands“ könnte der
       Staat dann Mediziner zwangsverpflichten und medizinische Materialien
       beschlagnahmen. Das bayerische Gesetz soll an diesem Mittwoch im Münchener
       Landtag beschlossen werden. Wenn es nun aber im
       Bundes-Infektionsschutzgesetz ganz ähnliche Regelungen gibt, dürfte Bayern
       seine Gesetzgebungskompetenz verlieren.
       
       22 Mar 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Freiheitsrechte-und-Covid-19/!5673056
   DIR [2] https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/corona-kliniken-kritisieren-covid-19-gesetz-von-jens-spahn-16691070.html
   DIR [3] /Datenschutz-in-der-Corona-Krise/!5668755
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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