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       # taz.de -- Haftstrafen gegen rechte Terrorgruppe: Der Hass von Chemnitz
       
       > Ein Gericht in Dresden hat acht Nazis zu Haftstrafen verurteilt. Als
       > „Revolution Chemnitz“ griffen sie Menschen an und planten einen
       > Terroranschlag.
       
   IMG Bild: Die Idylle trügt: In Chemnitz planten die acht verurteilten Nazis einen Anschlag
       
       Dresden taz | Zum Ende machen sie sich ganz klein. „Ich bitte um
       Nachsicht“, bettelt Maximilian V., ein 29-jähriger vielfach vorbestrafter
       Neonazi, bei dem Ermittler eine Adolf-Hitler-Gedenkmedaille fanden. Er
       durchlebe in der JVA eine „schwere Situation“. Kaum Kontakt zu Familie und
       Freunden, überwachte Telefonate, mit der Corona-Pandemie werde alles noch
       schlimmer. Dabei arbeite er jeden Tag an seinem „Businessplan“ in der
       „Fitnessbranche“, habe auch mal an ein Kinderhospiz gespendet. „Ich bitte
       um eine Chance in der Freiheit“, appelliert V. am Dienstag an die Richter
       des Oberlandesgerichts Dresden.
       
       Auch Tom W., ein früherer Kameradschaftsführer, Zuhause mit deckenhohem
       Hakenkreuz im Partyzimmer, beteuert: Nie habe er Leute töten oder schwer
       verletzten wollen. Und Christian K., angeklagter Rädelsführer und ebenfalls
       einschlägig vorbestraft, bittet zumindest für die Mitangeklagten um
       „Gnade“: Sie sollten Bewährungsstrafen erhalten, damit sie in den
       Corona-Zeiten bei „ihren Liebsten“ sein könnten.
       
       Vor gut anderthalb Jahren klangen die Männer noch ganz anders. Einen
       „Bürgerkrieg“ wollten die insgesamt acht Angeklagten anzetteln, eine
       „Systemwende“ mit „effektiven Schlägen“ gegen „Linksparasiten“. Damals im
       Spätsommer 2018, als sie mit tausenden anderen Rechten in Chemnitz auf der
       Straße standen, nachdem dort ein 35-Jähriger von zwei Geflüchteten
       erstochen worden war. Es war ein Ausnahmezustand. Und die acht Neonazis
       wollten noch mehr.
       
       Davon jedenfalls ist das Dresdner Oberlandesgericht überzeugt. Am späten
       Dienstagnachmittag verurteilt es die acht Männer wegen Rechtsterrorismus zu
       Haftstrafen von zweieinviertel bis fünfeinhalb Jahren. Ja, es seien noch
       keine Anschläge erfolgt, erklärt Richter Hans Schlüter-Staats. Aber die
       „Möchtegern-Revolutionäre“ seien zur Gewalt bereit gewesen – und „Gott sei
       Dank“ rechtzeitig gestoppt worden. „Auch geistig Verwirrte können
       gefährlich sein“, bekräftigt Schlüter-Staats – und verweist auf den Mord am
       Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke.
       
       ## Ziel: NSU übertrumpfen
       
       Auch die Bundesanwaltschaft hatte den Männern [1][Rechtsterrorismus]
       vorgeworfen. Im September 2018 waren ihnen sächsische Polizisten auf die
       Schliche gekommen, dann übernahm Karlsruhe. Nach den Aufmärschen in
       Chemnitz hatten sich die Beschuldigten in Chats immer weiter in ihren Hass
       auf „Kanacken“, den „Abschaum“, hineingesteigert: Man müsse „ein Schritt
       weitergehen“.
       
       Schließlich bildeten sie die Chatgruppe „Revolution Chemnitz“, sinnierten
       über Anschläge auf Politiker und Linke, auf „Merkel-Zombies“, wollten nach
       Waffen suchen. Anführer Christian K. schrieb, er sei bereit, es „bis zum
       Ende durchzuziehen“. Der NSU werde dagegen nur „wie die
       Kindergartenvorschulgruppe wirken“.
       
       Am 3. Oktober sollte es angeblich losgehen – mit einem Anschlag in Berlin,
       den die Gruppe Linken in die Schuhe schieben wollte. Schon zuvor gab es
       einen „Probelauf“ in Chemnitz: Ein Teil der Männer griff eine Gruppe Iraner
       auf der örtlichen Schlossteichinsel an, warf einem eine Bierflasche an den
       Kopf. Dann wurden die Männer festgenommen.
       
       Ein halbes Jahr [2][wurde nun vor dem Oberlandesgericht verhandelt]. Am
       Dienstag sitzen die Beschuldigten nochmal im Hochsicherheitssaal,
       abgeschirmt am Stadtrand. Die Verhandlung verfolgen sie regungslos, starren
       in den Saal. Es sind Bauarbeiter, Securities, Arbeitslose, 22 bis 32 Jahre
       alt, fast alle vorbestraft und einschlägig tätowiert – und seit Jahren in
       der rechtsextremen Szene aktiv: als Hooligans oder bei der 2007 verbotenen
       Kameradschaft „Sturm 34“.
       
       ## „Was Sie gemacht haben, war lächerlich“
       
       Ihre Verteidiger kritisieren am Dienstag zunächst, dass in Zeiten der
       Corona-Pandemie überhaupt noch verhandelt werde. „Unverantwortlich“ sei
       dies, man werde „ganz konkreten Gesundheitsrisiken“ ausgesetzt. Das Gericht
       hielt es indes für ausreichend, Abstandsregeln im Saal zu verhängen,
       zwischen ZuhörerInnen müssen je drei Sitze freibleiben.
       
       In ihren letzten Plädoyers beteuern die Anwälte dann noch einmal die
       Unschuld der Angeklagten, fordern Freisprüche oder milde Strafen. Es habe
       keine Terrorgruppe gegeben, sondern nur „dummes Gequatsche“ in Chats, über
       wenige Tage, ohne konkrete Anschlagspläne, so der Tenor. Ein Anwalt nennt
       die Pläne „offensichtlichen Unfug, Wunschdenken, eine Fata Morgana“. „Das
       hatte mit der Realität überhaupt gar nichts zu tun.“
       
       Verteidiger André Schuster spricht die Beschuldigten direkt an. „Nehmen Sie
       es mir nicht übel“, sagt er. „Was Sie gemacht haben, war lächerlich.
       Schlechter geht’s gar nicht.“ Hätten sie tatsächlich etwas in Berlin
       angezettelt, „wäre das böse für Sie ausgegangen“. Der NSU hätte „Sie nicht
       mal in der embryonalen Einstiegsstufe aufgenommen“. Die Angesprochenen
       starren Schuster verdutzt an.
       
       Als dieser noch sarkastisch ausmalt, wer eine Revolution wolle, hätte
       zumindest einmal richtig zulangen oder zuerst mal die Chemnitzer Hooligans
       fragen sollen, die eine der bestorganisierten Gruppen seien, reicht es
       Opferanwältin Kristin Pietrzyk, die einen verletzten Iraner vertritt. Aus
       Protest verlässt sie den Saal. „Sowas muss ich mir nicht anhören“, schimpft
       sie später.
       
       ## „Es sollte Tote geben“
       
       Die Bundesanwaltschaft hatte bis zum Schluss auf der Schuld der Angeklagten
       beharrt und bis zu fünfeinhalb Jahre Haft für die Männer gefordert. Dem
       schließt sich Richter Schlüter-Staats in seiner zweistündigen
       Urteilsbegründung an. Den Verurteilten sei es durchaus ernst gewesen, sie
       hätten konkret nach Schusswaffen gesucht und sich konspirativ verhalten.
       „Es ging nicht um Hirngespinste, sondern um ganz konkret zur Umsetzung
       gedachte Vorstellungen.“ Das Ziel letztlich: „Es sollte Tote geben.“
       
       Schon länger hätten die Verurteilten von einem Systemsturz geträumt,
       erklärt der Richter. Die damaligen Aufzüge in Chemnitz seien für sie die
       „willkommene Initialzündung“ gewesen. Schlüter-Staats kritisiert die
       Verteidiger, welche die Aufzüge relativiert hätten. „Absurd“ sei das.
       
       In Chemnitz seien Extremisten aufmarschiert und auch die Beschuldigten
       angerückt, um sich nach eigener Auskunft „rumzuprügeln“. Schlüter-Staats
       warf den Verurteilten eine „Freude an der Gewaltbereitschaft“ und
       verfassungsfeindliche Gesinnung vor. Aber, so der Richter: „Wer für Adolf
       Hitler schwärmt, hat das Recht verwirkt, das Wort Deutschland auch nur im
       Munde zu führen.“
       
       Die Verurteilten verfolgen die Ausführungen konsterniert. Für drei aber
       gibt es doch vorerst Freude: Ihre Haftbefehle werden unter Auflagen außer
       Vollzug gesetzt, weil ihre Reststrafe nicht mehr so lang ist und damit eine
       Fluchtgefahr unwahrscheinlich.
       
       Damit reiht sich „Revolution Chemnitz“ in die jüngste Rechtsterrorwelle im
       Land ein. Gerade erst wurde eine weitere Gruppe Rechtsextremisten
       festgenommen, die ebenfalls Anschläge auf Politiker und Migranten geplant
       haben soll: die „[3][Gruppe S].“. In Hanau wurden bereits im Februar zehn
       Menschen aus rassistischen Motiven ermordet. Zuvor tötete ein
       Rechtsextremist in Halle bei einem Attentat zwei Menschen und versuchte
       [4][in eine Synagoge] zu gelangen, ein anderer Mann erschoss in Kassel
       Walter Lübcke. Davor wiederum waren noch zwei Gruppen als Rechtsterroristen
       verurteilt worden: die „Oldschool Society“ und die „Gruppe Freital“.
       
       Christian K., der Anführer von „Revolution Chemnitz“, hatte bereits früh
       eine Verurteilung mit einkalkuliert. In einem Chat hatte er seine
       Mitstreiter über die Folgen seiner Pläne gewarnt: „Ihr könnt euch ja
       vorstellen, dass wir hier über mehr als ein Kurzzeiturlaub sprechen, wenn
       da mal was offengelegt wird.“ So ist es gekommen.
       
       24 Mar 2020
       
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