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       # taz.de -- Corona-Pandemiepläne: Organisierte Planlosigkeit
       
       > Sars-CoV-2 hat Deutschland erreicht. Mit Pandemieplänen von gestern sind
       > wir leider nicht sehr gut vorbereitet.
       
   IMG Bild: Die Nachfrage nach Desinfektionsmitteln ist wegen des Coronavirus stark gestiegen
       
       Die Welt steht an der Schwelle einer [1][Corona (COVID-19)- Pandemie]. In
       Deutschland sind bereits über 1.000 Fälle bestätigt. Die Krankenhäuser
       bereiten sich auf einen Massenanfall Erkrankter vor, auf Bundesebene hat
       sich ein Krisenstab von Bundesgesundheits- und Innenministerium
       konstituiert und in den Supermärkten sind erste Hamsterkäufe zu beobachten.
       Auf allen Ebenen laufen die Pandemievorbereitungen auf Hochtouren. Wir
       dürfen uns glücklich schätzen; denn wir leben in einem hochentwickelten,
       wohlhabenden Land mit exzellenter medizinischer Versorgungsstruktur.
       
       Dennoch sind wir rechtlich erschreckend schlecht aufgestellt, was im
       schlimmsten Fall Menschenleben kosten kann. Schon die
       „Schweinegrippepandemie“ 2009 und der EHEC-Ausbruch 2011 boten genug
       Anlass, die deutsche Organisationsstruktur zur Seuchenbekämpfung zu
       überdenken. Gleichwohl ist hierzulande – frei nach dem Motto „Ist ja
       nochmal gut gegangen“ – seitdem wenig passiert.
       
       Unsere föderal strukturierte Rechtsordnung ist für saisonale Grippewellen
       gut gerüstet. Das Infektionsschutzgesetz hält einen [2][breiten
       Maßnahmenkatalog] für die Gesundheitsbehörden der Länder bereit. Schon
       gegenüber bloß „Ansteckungsverdächtigen“ können berufliche Tätigkeiten
       verboten oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar Quarantäne angeordnet
       werden. In der Pandemiesituation ist die Kleinstaaterei dagegen ineffektiv.
       Möchte man etwa – wie [3][aktuell in Italien] – durch Schulschließungen die
       Ausbreitung einer Krankheit aufhalten, dann muss man sie in allen
       Ausbruchsgebieten gleichzeitig anordnen, um die Ausbreitung der
       Infektionskrankheit zu verzögern.
       
       Das kann nur gelingen, wenn man Bundesministerien oder -behörden eine
       entsprechende Weisungsbefugnis gegenüber die Landesgesundheitsbehörden
       einräumt. Ansonsten kann jeder Oberbürgermeister und Landrat frei
       entscheiden, ob er der Empfehlung der Bundesbehörden folgt oder nicht.
       Derzeit fehlt es an verbindlichen Bestimmungen, um die Maßnahmen bei
       bundeslandübergreifenden Seuchenausbrüchen zu koordinieren.
       
       Wie schlecht Deutschland organisatorisch auf Pandemien vorbereitet ist,
       zeigt sich auch am desolaten Zustand der sogenannten Pandemiepläne.
       Problematisch ist schon, dass die darin enthaltenen Empfehlungen auf
       Influenzapandemien zugeschnitten sind. Was davon nun auf den
       Corona-Ausbruch übertragbar ist, bleibt unklar. In den Plänen werden
       Vorbereitungs- und Bekämpfungsmaßnahmen sowie Kriterien für die Vergabe
       knapper Medikamente beschrieben. Die konkreten Empfehlungen orientieren
       sich eng an den Pandemiestufen der Weltgesundheitsorganisation. Allerdings
       hat die Weltgesundheitsorganisation ihr Pandemie-Phasenmodell mehrfach
       geändert. Statt früher sechs Pandemiephasen gibt es nur noch vier. Der
       Bundespandemieplan wurde darauf angepasst.
       
       Die ganz überwiegende Zahl der Landespandemiepläne ist dagegen hoffnungslos
       veraltet. Viele der Pläne sind über zehn Jahre alt. Lediglich drei Länder,
       Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, verfügen über operable
       Dokumente. Viele Bundesländer sind daher de facto planlos. Man kann darauf
       hoffen, dass besonnene Landesbeamte gleichwohl wissen werden, was zu tun
       ist. In der Regel führt Planlosigkeit in einer Katastrophensituation jedoch
       eher zu Koordinationsproblemen, uneinheitlichen Entscheidungen und Fehlern.
       Während der Schweinegrippepandemie resultierte daraus eine derartig
       widersprüchliche Öffentlichkeitsarbeit der verschiedenen Behörden, dass die
       verunsicherte Bevölkerung größere Angst vor der Impfung entwickelte als vor
       der Seuche selbst. Während der EHEC-Krise wurden völlig unbeteiligte
       Gemüsebauern in die Insolvenz getrieben.
       
       Um die Koordinierungsprobleme zu bewältigen, fordert [4][der
       Bundespandemieplan] ab einer bestimmten Gefährdungsstufe richtigerweise,
       auf Bundesebene Krisenstäbe, Expertengremien und Bund-Länder-Arbeitsgruppen
       zur bundeslandübergreifenden Koordination zu bilden. Diese Gremien wurden
       im Hinblick auf die Bedrohung durch das neuartige Coronavirus bereits
       eingesetzt. Was in der Berichterstattung jedoch völlig untergeht, ist, dass
       es sich bei den Pandemieplänen um rechtlich völlig unverbindliche Texte mit
       Empfehlungscharakter handelt. Rechtlich verbleiben alle wesentlichen
       Kompetenzen auf Landesebene. Die Bundesministerien, Krisenstäbe,
       Expertengremien und das Robert-Koch-Institut verfügen lediglich über
       Informations-, aber nicht über Entscheidungsbefugnisse.
       
       Um in Deutschland bessere Rechtsgrundlagen zu schaffen, kann man sich gut
       am Epidemiengesetz der Schweiz orientieren. In diesem Gesetz werden der
       Regierung und dem Gesundheitsministerium für besondere und außergewöhnliche
       Lagen besondere Koordinierungs- und Entscheidungsbefugnisse zuerkannt.
       Speziell für die Pandemiepläne (in der Schweiz: Notfallpläne) sieht das
       Gesetz eine kontinuierliche Fortschreibungs- und Koordinationspflicht vor.
       Schließlich enthält die auf Grundlage des Gesetzes erlassene
       Epidemienverordnung Bestimmungen dazu, wie knappe Medizinprodukte
       bevorratet und verteilt werden können. In Deutschland fehlt es an solchen
       Regelungen, so dass schon jetzt kaum noch Atemschutzmasken zu bekommen
       sind. Zugleich gehen in deutschen Apotheken fiebersenkende Medikamente zur
       Neige.
       
       Zum Glück ist die Mortalitätsrate von COVID-19 nicht so hoch wie
       ursprünglich befürchtet, so dass kein Grund besteht, in Panik auszubrechen.
       Doch das Pandemierisiko ist allgegenwärtig. Angstvoll blicken
       Gesundheitsexperten der WHO auf verschiedene Influenzavirusstämme. Das
       Virus A(H5N1), das zum Glück noch nicht von Mensch zu Mensch übertragbar
       ist, hat beispielsweise eine Mortalitätsrate von 60 Prozent. Sollte dieses
       Virus je die Fähigkeit entwickeln, sich über Tröpfcheninfektionen zu
       verbreiten, so wird jeder Fehler im Umgang mit der Seuche in Menschenleben
       bezahlt. Wir sollten daher die derzeitige gesundheitliche Notlage von
       internationaler Tragweite zum Anlass nehmen, das deutsche
       Infektionsschutzrecht um verbindliche Bestimmungen für Pandemiesituationen
       zu ergänzen.
       
       9 Mar 2020
       
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