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       # taz.de -- Mietobergrenzen für Sozialhilfeempfänger: Ein wenig Spielraum
       
       > Der Hamburger Senat erhöht die Grenze, bis zu der er die Miete für
       > SozialhilfeempfängerInnen bezahlt. Die Linke hält die Steigerung für zu
       > gering.
       
   IMG Bild: Ganz schön schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden, ganz besonders für Hilfeempfänger
       
       Hamburg taz | Der rot-grüne Senat hat die Mietobergrenzen für bedürftige
       Menschen erhöht, die Linke in der Bürgerschaft hält sie jedoch noch immer
       für viel zu niedrig, „Die jetzige Anpassung ist lächerlich“, findet Carola
       Ensslen, Mitglied im Sozialausschuss. Sie führe dazu, dass Mieter aus ihrem
       Stadtteil verdrängt würden oder aus ihrem ohnehin zu schmalen
       Sozialhilfe-Budget Geld für die Miete abzweigten.
       
       Vergangene Woche hatte die Sozialbehörde die sogenannte
       [1][Angemessenheitsgrenze] für Kosten der Unterkunft angehoben: zwischen
       6,50 Euro für einen Single- und 28,80 Euro für einen
       Vier-Personen-Haushalt. Diese Anhebung soll für die Bruttokaltmiete,
       Betriebskosten und seit dem vergangenen Jahr auch für Kaltwasser reichen.
       Die Miete, die vom Staat übernommen wird, reicht von 501,50 Euro für einen
       Ein-Personen-Haushalt bis zu 1.345,20 für sechs Personen.
       
       Ensslen hält das für nicht realitätsgerecht. Angesichts der tatsächlich
       aufgerufenen Preise müssten Leistungsempfänger*innen aus ihrem Regelsatz
       noch Miete zuzahlen, hätten so noch weniger zum Leben, kritisiert sie. Die
       Linksfraktion forderte schon in einem Antrag von Juni 2019, die
       Mietobergrenzen nur als Richtwerte und nicht als strikte Obergrenze zu
       gestalten, um Spielräume zu schaffen.
       
       Aus der Sicht der Linken orientiert sich der [2][Mietenspiegel] zu sehr an
       den Bestandsmieten und berücksichtigt die Neuvermietungspreise zu wenig.
       „Schaut man sich die Vermietungsanzeigen an, müsste man für eine Person
       mindestens 700 Euro Bruttokaltmiete übernehmen“, sagt Ensslen.
       
       Damit die Empfänger*innen nicht bei jeder Mieterhöhung darum fürchten
       müssen, ausziehen zu müssen, gibt es tatsächlich einen Spielraum von 20
       Prozent oberhalb der Mietobergrenze. Dieser Spielraum ist laut Ensslen in
       Hamburg aber schnell ausgeschöpft. „Das führt zu einer [3][Verdrängung] aus
       Stadtteilen wie Eimsbüttel“, sagt Ensslen. Es zwinge Menschen, ihr
       gewohntes Lebensumfeld zu verlassen und verschärfe die soziale Spaltung.
       
       Um die zu verhindern, gibt es für die [4][Angemessenheitsgrenze] noch eine
       andere Marge: In Stadtteilen mit einem sehr geringem Anteil an
       Bezieher*innen von Sozialleistungen, kommt eine zehnprozentige
       Überschreitung der eigentlichen Angemessenheitsgrenze in Betracht. Das gilt
       für Stadtteile wie Blankenese oder Ottensen.
       
       Für Siegmund Chychla, den Vorsitzenden des Mietervereins zu Hamburg, ist
       diese Marge – wenn überhaupt – nur für bestehende Mietverträge
       interessant. „Bei einer Neuvermietungs-Miete, die bei 50 Prozent über den
       ortsüblichen Vergleichsmieten liegt, brauchen die Empfänger*innen sich gar
       nicht auf die teuren Wohnungen zu bewerben“, sagt er. „Für Bedürftige sind
       solche Stadtteile mit einer finanziellen Mauer geschützt und deshalb nicht
       erreichbar“, sagt er.
       
       Die CDU hält den Mietenspiegel als Grundlage für die Angemessenheitsgrenze
       für ungeeignet: Damit verschleiere der Senat die wahre Entwicklung bei den
       Mieten, da bei zahlreichen Sozialwohnungen die Mietbindung ausgelaufen ist
       und sie deshalb in den Mietenspiegel einbezogen worden seien. Mit ihren
       zunächst noch geringen Mieten hätten sie im Mietenspiegel preisdämpfend
       gewirkt und die wahre Mietsteigerung verschleiert.
       
       Dass sich die Anpassung der Kosten der Unterkunft auf die Preisentwicklung
       anderer Wohnungen auswirken wird, sieht Andreas Breitner, Direktor des
       Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen, nicht. „Sie sorgt aber für eine
       gewisse Annäherung der Mieten an den tatsächlichen Markt und erleichtert so
       möglicherweise den betroffenen Haushalten, in ihrer Wohnung zu bleiben“,
       sagt er.
       
       Laufende Mietverträge unterlägen „der unlängst verlängerten und
       verschärften Mietpreisbremse“, sagt Breitner. Die bestimmt, dass ein
       Vermieter bei neuen Verträgen höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete
       plus zehn Prozent verlangen darf. Mietervereins-Chef Chychla hält sie für
       weitgehend wirkungslos. In ihrer jetzigen Form sei sie „nicht fähig, die
       Mieten auf ein erträgliches Maß für alle zu bringen“, sagt er.
       
       18 Mar 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.hamburg.de/leistungen-hilfen/1016372/kosten-der-unterkunft/
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   DIR [3] /Wohnungsmarkt-in-Hamburg/!5649846
   DIR [4] https://www.hamburg.de/contentblob/8341620/e9351b8712c8347f87b481f12c13b7d9/data/fa-sgbxii-35-kdu-00.pdf
       
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   DIR Yasemin Fusco
       
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