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       # taz.de -- Initiative für ein Familienpflegegeld: Dringend nötige Unterstützung
       
       > Berlins Gesundheitssenatorin Kalayci hat eine sinnvolle
       > Bundesratsinitiative vorgestellt. Sie würde Pflegende sehr entlasten.
       
   IMG Bild: Pflege braucht Zeit, viel Zeit
       
       Der Berliner Senat hat am Dienstag auf Vorlage von Gesundheitssenatorin
       Dilek Kalayci (SPD) beschlossen, eine Initiative für ein
       „Familienpflegegeld“ in den Bundesrat [1][einzubringen]. Dieses Pflegegeld
       soll „analog zum Elterngeld“ eine Lohnersatzleistung in Höhe von 65 Prozent
       des entgangenen Nettogehalts sein für Angehörige, die einen Kranken pflegen
       und deswegen ihre Arbeit befristet aufgeben oder einschränken, heißt es in
       einer Mitteilung des Senats.
       
       Es ist gut und überfällig, dass mit diesem Vorstoß die oft schwierige
       finanzielle Situation von Angehörigen Pflegebedürftiger aufgegriffen wird
       – auch wenn sich der Vorstoß wohl kaum durchsetzen lässt. Denn die neue
       Leistung wäre teuer und müsste aus Mitteln des Bundeshaushalts bezahlt
       werden. Mit einer Milliarde Euro Kosten jährlich rechnet Kalayci nach
       eigener Aussage.
       
       2,9 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland zu Hause versorgt,
       zumeist von Angehörigen. Etwas mehr als die Hälfte dieser Pflegepersonen
       sind Frauen, davon sind jeweils die Hälfte Ehefrauen, die ihre Männer
       pflegen, oder Töchter, die sich um ein Elternteil kümmern, berichtet der
       „Pflegereport“ der Barmer Ersatzkasse. Nur ein Drittel der Pflegepersonen
       sind berufstätig, jedeR Vierte hat wegen der Pflege die Arbeit aufgegeben
       oder reduziert.
       
       Berufstätige Pflegepersonen sollen mit dem „Familienpflegegeld“ nun das
       Recht bekommen, vom Arbeitgeber bis zu drei Jahre freigestellt zu werden.
       „Die Freistellung kann bis zu sechs Monate vollständig gewährt werden“,
       heißt es in der Mitteilung. Das hieße, das volle Familienpflegegeld würde
       dann auch nur in diesem Zeitraum gezahlt. Inwieweit auch pflegende
       RentnerInnen das „Familienpflegegeld“ bekämen, dazu äußerte sich der
       Berliner Senat am Freitag nicht.
       
       Nach der Regelung zum Elterngeld erhalten RentnerInnen einen Mindestsatz
       von 300 Euro im Monat. Bei Haushalten im Hartz-IV-Bezug wird das Elterngeld
       von Hartz-IV abgezogen. Gelte eine ähnliche Regelung auch für das
       Familienpflegegeld, hätten diese Haushalte dann nichts von der Leistung.
       
       Wichtig: Das Familienpflegegeld soll nicht mit den schon existierenden
       Leistungen der Pflegeversicherung verrechnet werden. Das bedeutet, das
       bisherige „Pflegegeld“ aus der Versicherung oder die „Sachleistungen“ für
       ambulante Dienste würden nach wie vor gezahlt.
       
       ## Neue Optionen für Pflegende
       
       Das Familienpflegegeld könnte neue Optionen eröffnen, wenn der Vater oder
       die Mutter pflegebedürftig werden und die berufstätige Tochter oder der
       Sohn vor der Frage stehen, ob sie sich eine begrenzte Auszeit für die
       Pflege leisten können oder nicht. Die gesamte Pflegedauer dürfte damit in
       vielen Fällen zwar nicht abgedeckt werden: Sie liegt im Schnitt bei 4,4
       Jahren. Irgendwann steht dann wohl doch ein Umzug ins Heim an. Aber jeder
       Aufschub ist gut. Die Initiative verdient eine breite politische
       Diskussion.
       
       15 Feb 2020
       
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   DIR Barbara Dribbusch
       
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