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       # taz.de -- Aufarbeitung im Bundestag: Späte Anerkennung für Nazi-Opfer
       
       > Der Bundestag erkennt die von den Nazis als „Asoziale“ und
       > „Berufsverbrecher“ Verfolgten als Opfer des NS-Regimes an. Nur die AfD
       > enthält sich.
       
   IMG Bild: Stacheldrahtzaun des früheren Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau
       
       Berlin taz | Der Bundestag bekennt sich. Am Donnerstagabend stimmten alle
       Fraktionen im Bundestag mit Ausnahme der AfD für die Anerkennung der von
       den Nazis als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgten als Opfer des
       Nationalsozialismus. 75 Jahre nach der Befreiung kommt die Anerkennung der
       Opfer dieses spezifischen NS-Unrechts nicht nur sehr spät, sondern, bei
       aller demokratischen Einigkeit, nicht ohne revisionistische Widerworte aus.
       
       „Niemand wurde zu Recht in einem Konzentrationslager inhaftiert, gequält
       oder ermordet“, heißt es im beschlossenen Antrag der Großen Koalition. Die
       lange Zeit ignorierten Opfer der Nazis sollen als solche anerkannt werden
       und stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Darüber hinaus
       sollen sie einen Platz im Gedenken an die nationalsozialistischen
       Verbrechen bekommen und entsprechende Ausstellungs- und Forschungsprojekte
       gefördert werden.
       
       Zudem steht Überlebenden nun eine Entschädigung zu, ihre Haftgründe sollen
       in die Liste des „Allgemeinen Kriegsfolgengesetz“ [1][aufgenommen werden.]
       
       „Es ist natürlich keine Sternstunde für unser Land, dass diese finanzielle
       und gesellschaftliche Anerkennung erst 75 Jahre nach Kriegsende erfolgt“,
       betonte Melanie Bernstein, Obfrau der Unionsfraktion für den zuständigen
       Kulturausschuss. Bernstein bedauerte, dass eine „übergroße Zahl der Opfer,
       die die Gewaltherrschaft der Nazis überlebt hat“, diese „späte
       Gerechtigkeit“ nicht mehr erleben könne. Opfer schwiegen oft bis zu ihrem
       Tod, auch aus Scham und wegen gesellschaftlicher Stigmata. Dennoch sei
       dieser Beschluss wichtig. Bernstein begrüßte die Einigkeit aller Fraktionen
       außer der AfD beim Thema.
       
       ## Erst arbeitslos, dann wohnungslos, später ermordet
       
       An das Schicksal Karl Otto Mielkes erinnerte die Abgeordnete Marianne
       Schieder (SPD). Mielke verlor in den 1930ern seine Wohnung und seine
       Arbeitsstelle, galt für die Nazis nunmehr als „asozial“ und „arbeitsscheu“
       und wurde verfolgt. Später wurde er wegen des nationalsozialistischen
       Straftatbestands des „Bummelns“ von den Nazis verurteilt und im
       Konzentrationslager Sachsenhausen ermordet. Ein Stolperstein am
       Alexanderplatz, vor einem ehemaligen Restaurant, welches von vielen
       Wohnungslosen besucht worden sei, erinnert heute an Mielke. Die „Schrecken
       des Nationalsozialismus“ dürften sich „nie wiederholen“, so Schieder,
       weswegen die Erinnerung an alle Opfer so wichtig sei. „Alle müssen wir sie
       zu ihrem Recht kommen lassen“, betonte sie.
       
       Das sehen nicht alle im Bundestag so. Gegen eine „theatralisch zur Schau
       gestellte Betroffenheit“ wütete Marc Jongen. Der AfD-Abgeordnete verwies
       auf diejenigen Häftlinge, die von den Nazis als sogenannte
       Funktionshäftlinge eingesetzt und ausgenutzt wurden, die also als „Kapos“
       über andere Häftlinge wachen und bestimmen konnten. Diese hätte es unter
       den „Berufsverbrechern“ häufiger gegeben, weswegen eine „pauschale
       Anerkennung als Opfergruppe“ für ihn ein „Ding der Unmöglichkeit“ sei. Die
       AfD-Fraktion enthielt sich entsprechend bei der Abstimmung.
       
       „Wir verwahren uns gegen den Versuch der AfD, KZ-Opfer erster und zweiter
       Klasse zu schaffen“, hielt Petra Pau (Die Linke) dem entgegen. Auch Erhard
       Grundl (Grüne), der die Initiative zur Anerkennung als Opfergruppe in den
       Bundestag eingebracht hat, widersprach der AfD vehement. Grundl betonte,
       dass niemand zu Recht in einem Konzentrationslager saß. „Wer hier ein Aber
       hinterherschickt, der zeigt dadurch nur eins: dass er letztendlich der
       Logik der Täter näher steht als den Opfern“, so der Grüne.
       
       ## Interfraktioneller Antrag scheiterte an Union
       
       „Statt ein Zeichen der Solidarität und des Gemeinsinns im Sinne der Opfer
       zu setzen, wurden Parteigrenzen, insbesondere innerhalb der Großen
       Koalition, anscheinend für wichtiger erachtet“, merkte Hartmut Ebbing (FDP)
       an und sprach hierbei auf den gescheiterten Versuch an, einen gemeinsamen
       Antrag von Union, SPD, Linken, Grünen und FDP in den Bundestag
       einzubringen. Die Fraktionen waren sich zwar inhaltlich weitestgehend
       einig, ein interfraktioneller Antrag scheiterte aber vor allem an der
       Unionsfraktion, die keine gemeinsamen Anträge mit der Linken oder der AfD
       stellt. Ebbing zeigte sich deswegen „beschämt“.
       
       FDP, Linke und Grüne hatten eigene Anträge eingebracht. Die FDP-Fraktion
       stimmte dennoch für den Antrag der Regierungskoalition, genauso wie Grüne
       und Linke. Bei einem solchen Thema sei „parteipolitische Profilierung“
       unangebracht, so Petra Pau.
       
       Die Debatte zur Anerkennung der beiden Opfergruppen wurde maßgeblich
       vorangetrieben durch eine von über 21.000 Menschen unterzeichnete und
       politisch breit unterstützte Petition. Frank Nonnenmacher, Neffe eines
       entsprechenden KZ-Überlebenden und einer der fünf Initiator*innen des
       Appells, begrüßte den Bundestagsbeschluss anschließend im Gespräch mit der
       taz und zeigte sich erfreut über diese „Wende in der Erinnerungskultur“.
       
       Dennoch gebe es hinsichtlich möglicher Gedenkstätten und Erinnerungsorte
       noch offene Fragen, so Nonnenmacher. Der emeritierte Professor für
       politische Bildung bedauert zudem, dass etwa die Opfer des
       „Polenstrafrechts“, ein diskriminierendes Sondergesetz gegen Pol*innen, in
       dem Beschluss keine Beachtung finden. Zudem gebe es im öffentlichen Diskurs
       nicht einmal einen „nicht diskriminierenden Namen“ für die Opfer. Die von
       den Nazis geprägten Bezeichnungen „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ sind
       mangels Alternative weiterhin in Gebrauch, wenn auch in Anführungsstrichen.
       
       14 Feb 2020
       
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