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       # taz.de -- Verfassungsklage in Norwegen: Teilerfolg für das Klima
       
       > Norwegen muss den „exportierten Klimagasausstoß“ der Öl- und
       > Gasproduktion berücksichtigen. Greenpeace und Co hoffen auf mehr.
       
   IMG Bild: Ölfeld in der Nordsee
       
       Stockholm taz | „Auch wenn die Klage abgewiesen wurde, sind wir einem Sieg
       einen wirklich großen Schritt näher gekommen“, meint Helga Lerkelund vom
       norwegischen Naturschutzverband Naturvernforbundet. Am Donnerstagmittag
       verkündete das „Borgarting lagmannsrett“ in Oslo das Berufungsurteil in
       einem Verfassungsrechtsstreit, bei dem es im Grunde um die Frage geht,
       welche Verantwortung der norwegische Staat für die Auswirkungen der Öl- und
       Gasförderung des Landes auf das globale Klima hat.
       
       Die Antwort: Gar keine, soweit es nicht um die Klimagasemissionen auf dem
       eigenen Territorium geht. [1][So hatte es zumindest vor zwei Jahren die
       Vorinstanz entschieden.] Es ergebe sich aus dem Völkerrecht, dass jedes
       Land lediglich für den Klimagasausstoß auf seinem eigenen Territorium
       verantwortlich sei. Für die norwegische Öl- und Gaspolitik sei es deshalb
       irrelevant, welche Folgen die Verbrennung der fossilen Energieträger auf
       das Klima habe, nachdem diese exportiert worden seien.
       
       Das sieht die Berufungsinstanz nun jedoch grundsätzlich anders. Norwegen
       habe bei politischen Entscheidungen im Bereich seiner Öl- und Gaspolitik
       „den gesammelten Klimagasausstoß zu berücksichtigen, sowohl was dieser bei
       der Förderung wie auch beim Verbrennen an schwerwiegenden Auswirkungen für
       Klimaänderungen“ haben könne. Daher könnten die auf diesem Sektor
       getroffenen politischen Entscheidungen unter entsprechenden Gesichtspunkten
       auch im Rahmen einer Verfassungsklage rechtlich gewürdigt werden. Bei der
       konkreten Frage, um die sich die jetzige Klage drehe, könne aber nicht
       bejaht werden, dass Oslo gegen eine solche Verpflichtung verstoßen habe.
       
       ## Norwegens „Umweltartikel“
       
       Der Klage liegt ein Detail der norwegischen Ölpolitik zugrunde. Am 10. Juni
       2016, nur wenige Tage nachdem das Land das Pariser Klimaabkommen
       unterzeichnet und sich damit zum Ziel bekannt hatte, den globalen
       Temperaturanstieg auf möglichst 1,5 Grad – maximal aber 2 Grad – zu
       begrenzen, waren von der konservativ-rechtspopulistischen Regierung in
       einer „23. Konzessionsrunde“ zehn neue Ölfelder in der Barentssee zur
       Erkundung und möglichen Förderung an 13 Ölkonzerne zugeteilt worden.
       Ölfelder, die weiter nördlich in der Barentssee liegen als alle bislang
       erschlossenen.
       
       Dagegen klagten die skandinavische Sektion von Greenpeace, die
       Umweltschutzorganisation „Jugend und Umwelt“, der Naturschutzverband und
       die „Klimaaktion der Großeltern“. Ihre Argumentation: Noch mehr Öl bedeutet
       noch mehr CO2 und mit der ungezügelten Erschließung immer neuer Öl- und
       Gasfelder trage Oslo massiv zur Klimakrise bei, was wiederum ein
       Verfassungsverstoß sei.
       
       Die juristische Grundlage ihrer Klage war dabei der „Umweltartikel“, den
       Norwegen als eines der weltweit ersten Länder 2014 in seine Verfassung
       aufgenommen hat. Dieser Artikel 112 gibt „jedermann“ das Recht zu einer
       Umwelt, „die der Gesundheit und einer natürlichen Umgebung förderlich“ ist.
       Der Staat wird ausdrücklich zu einer solchen Politik verpflichtet, „die
       dieses Recht auch für zukünftige Generationen sichern wird“.
       
       Dieser Artikel sei nicht nur eine Programmerklärung, es könnten daraus auch
       direkt Rechte hergeleitet werden, konstatiert nun das Gericht. Allein mit
       der Erteilung der fraglichen Prospektierungslizenzen in der Barentssee habe
       Oslo aber noch nicht gegen diese Vorschrift verstoßen, argumentiert das
       „Borgarting lagmannsrett“. Momentan sei noch unklar, welche Folgen diese
       Entscheidung haben werde. Ein möglicher Verfassungsverstoß könne erst
       beurteilt werden, wenn eine Förderung „nahe bevorsteht“. Also
       beispielsweise bei der tatsächlichen Genehmigung einer Öl- und Gasförderung
       aufgrund der fraglichen Lizenzen.
       
       „Wir haben verloren, aber wichtige Teilsiege errungen. Für diesen Prozess
       und die schulstreikenden Jugendlichen“, kommentiert Frode Plym, der
       Vorsitzende von Greenpeace Norwegen: „Welche Auswirkungen die Verwendung
       von norwegischem Öl und Gas im Ausland hat, ist also für unsere Gesetze und
       unsere Politik relevant.“ Man werde nun den nächsten Schritt tun und das
       „Høyesterett“, den obersten Gerichtshof des Landes, anrufen. „Wir werden
       entweder im Gerichtssaal gewinnen oder außerhalb des Gerichts“, ist sich
       Therese Hugstmyr Woie, Vorsitzende von „Jugend und Umwelt“ sicher. Und auch
       Steinar Winther Christensen von der „Klimaaktion der Großeltern“ betont:
       „Natürlich kämpfen wir weiter für unsere Kinder, Enkel und künftige
       Generationen.“
       
       23 Jan 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Reinhard Wolff
       
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