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       # taz.de -- Klage gegen Diskriminierung: Leute, wehrt euch!
       
       > Erstmals muss ein Vermieter Entschädigung zahlen, der Wohnungssuchende
       > aufgrund ihrer vermeintlich ausländischen Herkunft benachteiligt. Gut so!
       
   IMG Bild: Du kommst hier nicht rein: Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt
       
       Endlich mal wieder eine gute Nachricht: Das Amtsgericht Charlottenburg hat
       Berlins größten privaten Vermieter, die Deutsche Wohnen, wegen
       Diskriminierung eines Wohnungsuchenden zur Zahlung von 3.000 Euro
       Entschädigung verurteilt. Das Urteil vom 14. Januar wurde Mitte dieser
       Woche bekannt. Damit wurde erstmals ein Vermieter für etwas bestraft, was
       für viele Menschen mit „ausländischem“ Namen, dunklerer Hautfarbe oder
       einem islamischen Kopftuch alltägliche Erfahrung ist: dass die Wohnung ganz
       zufällig immer schon weg ist, wenn sie anrufen oder dem Vermieter
       schreiben. Ähnliches berichten auch Alleinerziehende, Menschen mit
       Behinderung, alte Menschen, Arme …
       
       Selbstverständlich diskriminieren nicht nur Vermieter*innen, auch
       Arbeitgeber nehmen bisweilen lieber den Arno Schmidt als den Mustafa Özlem
       – egal wie gut die Zeugnisse von Letzterem sind. Manche Clubs haben eine
       „rassistische Tür“, manche LehrerInnen geben Kindern mit Roma-/Türkei- oder
       sonstigem Hintergrund schlechtere Noten, manche Fußballfans machen
       Affengeräusche bei bestimmten Spielern. Da hilft es bislang auch wenig,
       dass solches Verhalten – zumindest im Bereich Dienstleistung – inzwischen
       gesetzlich verboten ist.
       
       Das Problem: Selbst wer 500-mal abgelehnt wurde mit seiner Bewerbung um
       Arbeit oder um eine Wohnung kann selten beweisen, dass er/sie*
       diskriminiert wurde – und um vor Gericht zu ziehen braucht es mindestens
       ein „glaubhaftes Indiz“. Hier hat das Urteil aus Charlottenburg einen
       ermutigenden Weg gewiesen, indem es das Testing des Klägers anerkannt hat,
       der sich nach der Ablehnung durch den Vermieter erneut mit einem deutschen
       Namen um dieselbe Wohnung bewarb – und prompt zur Besichtigung eingeladen
       wurde.
       
       Diesen Weg, so ist zu hoffen, werden künftig immer mehr Menschen
       beschreiten, zumal die Beratungsstellen inzwischen sogar Anleitungen dazu
       geben und Betroffene auf dem Klageweg begleiten. Auch wenn es natürlich ein
       Armutszeugnis ist, dass Bürger*innen selbst zu Ermittler*innen werden
       müssen, um ihre Rechte durchzusetzen.
       
       25 Jan 2020
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Susanne Memarnia
       
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