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       # taz.de -- Diskriminierung bei der Wohnungssuche: Alles Zufall, oder was?
       
       > Ein Bewerber mit türkischem Namen wird nicht zur Besichtigung eingeladen,
       > sein deutscher Alias schon: Vermieter wegen Diskriminierung verurteilt.
       
   IMG Bild: Vermieter aufgepasst: Die Diskriminierung von Wohnungssuchenden wird immer schwieriger
       
       Berlin taz | Zum ersten Mal ist ein Berliner Vermieter wegen
       Diskriminierung eines Wohnungssuchenden verurteilt worden. Das Amtsgericht
       Charlottenburg hat in einem Urteil vom 14. Januar, das erst jetzt bekannt
       wurde, das Wohnungsunternehmen Deutsche Wohnen wegen Diskriminierung eines
       türkeistämmigen Bewerbers bei der Wohnungsvergabe zu einer Entschädigung in
       Höhe von 3.000 Euro verurteilt (AZ: 203 C 31/19). Das Urteil ist noch nicht
       rechtskräftig; ob man in Berufung gehe, werde noch geprüft, sagte ein
       Unternehmenssprecher auf taz-Anfrage.
       
       Der Kläger Mehmet Tasdemir, der seinen richtigen Namen aus Angst vor
       weiterer Benachteiligung nicht veröffentlicht sehen möchte, hat sich zwei
       Mal online bei der Deutschen Wohnen um Wohnungen beworben. Nachdem er unter
       seinem Namen eine Absage bekommen hat, schrieb er die gleiche Bewerbung
       erneut, dann jedoch als „Michael Grünberg“ – und wurde prompt zur
       Besichtigung eingeladen. Einmal sei er auch ins Vermietungsbüro des
       Unternehmens gegangen, um seine Bewerbung vor Ort abzugeben, erzählte er
       der taz. „Da hieß es sofort, die Wohnung sei schon weg.“ Daraufhin habe er
       einen Kollegen gebeten, dort anzurufen und sich als „Michael Grünberg“
       auszugeben. „Dann hieß es, ja, die Wohnung sei noch frei.“
       
       Diese Methode des „reaktiven Testings“ gilt unter Experten als gute
       Möglichkeit, Diskriminierung im Sinne des allgemeinen
       Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nachzuweisen. Laut dem Büro zur Umsetzung
       von Gleichbehandlung wurde sie bislang allerdings erst einmal vor Gericht
       als Beweisführung akzeptiert, das war 2017 in Hamburg.
       
       Tasdemirs erfolgreiche Klage ist nun der zweite Fall. Für das Gericht war
       die unterschiedliche Behandlung der Herren „Grünberg“ und „Tasdemir“ bei
       ansonsten identischen Angaben ein „glaubhaftes Indiz“, wie es im
       Juristendeutsch heißt, für das Vorliegen einer Diskriminierung. Dagegen
       konnte die Deutsche Wohnen mit der Argumentation, die BewerberInnen seien
       nach dem Zufallsprinzip ausgewählt worden, die Richter nicht überzeugen.
       
       ## Hoffnung auf abschreckende Wirkung
       
       „Das ist ein gutes und richtungsweisendes Urteil und mehr, als wir erwartet
       haben“, sagt Remzi Uyguner von der Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem
       Wohnungsmarkt, die Tasdemir beraten und beim Prozess begleitet hat. Das
       Gericht habe dem Kläger 1.000 Euro mehr Entschädigung zugesprochen als die
       2.000, die er gefordert hat – mit der Begründung, dass die Deutsche Wohnen
       die Mailadresse des Klägers nach dessen Beschwerde gesperrt und ihm so
       weitere Bewerbungen unmöglich gemacht habe.
       
       „Zudem wird im Urteil moniert, dass ein so großes Unternehmen keine
       Maßnahmen ergreift, um zu verhindern, dass Diskriminierung passiert – etwa
       durch Schulung der MitarbeiterInnen.“ Er hoffe nun, so Uyguner, dass das
       Urteil über den Einzelfall hinaus Wirkung zeitige, „indem es auf Vermieter
       abschreckend wirkt“. Tasdemir selbst nennt das Urteil ebenfalls „gut“, sagt
       aber zugleich: „Mehr kann man ja gar nicht beweisen. Wenn ich nicht
       gewonnen hätte, hätte ich an unserem Rechtssystem gezweifelt.“
       
       Der gebürtige Berliner und Diplom-Wirtschaftsingenieur hat, wie er sagt,
       seit seiner Schulzeit immer wieder Probleme, die er nur mit Diskriminierung
       erklären kann. So habe er Praktika trotz eines Diplomschnitts von 1,4 nur
       auf informellen Wege bekommen. Auch habe er 102 Bewerbungen schreiben
       müssen, um seinen ersten Arbeitsvertrag zu bekommen. „Und das mit meinem
       gesuchten Studium. Das kann kein Zufall sein“, glaubt Tasdemir.
       
       Als er nach sieben Jahren im Ausland 2017 in Berlin eine Wohnung gesucht
       habe, „ging der ganze Alltagsrassismus von vorne los. Darum habe ich diesen
       Test mit den zwei Namen gemacht.“ Das Urteil ermutige ihn nun, es weiter
       mit Deutschland zu versuchen. „Meine Frau und ich haben schon überlegt von
       hier wegzugehen.“ Das Paar hat inzwischen eine Eigentumswohnung gekauft.
       
       ## Immer mehr Betroffene machen „Testings“
       
       Wie verbreitet das Phänomen der Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist,
       lässt sich nur schwer beziffern. Seit Einrichtung der Fachstelle vor
       zweieinhalb Jahren habe es, so Uyguner, „über 275 Beratungsanfragen“
       gegeben. In den meisten Fällen sei die Stelle aktiv geworden, indem sie
       eine „Diskriminierungsbeschwerde“ an den Vermieter geschrieben und um
       Stellungnahme gebeten habe. „Meistens lehnen die Vermieter die Beschwerde
       ab oder antworten gar nicht“, erklärt er.
       
       In der Mehrheit der Fälle seien die Betroffenen aus ethnisch-religiösen
       Gründen diskriminiert, etwa weil die Frau Kopftuch trägt. Bisweilen gehe es
       aber auch um die Familiengröße, um Alleinerziehende oder den „sozialen
       Status“, also darum, dass ein Mensch benachteiligt wird, weil er
       Sozialleistungen bekommt. Letzteres Merkmal wird allerdings vom AGG nicht
       erfasst. „Wenn Menschen mit so einer Beschwerde źu uns kommen, müssen wir
       daher leider sagen, dass man rechtlich nichts machen kann“, sagt Uyguner.
       Den Beschwerdebrief an den Vermieter würden sie dennoch schreiben. „Die
       Menschen wollen oft, dass die Ungerechtigkeit wenigstens ausgesprochen
       wird.“
       
       Um eine Diskriminierung vor Gericht glaubhaft machen zu können, greifen
       Betroffene laut Uyguners immer öfter zum Mittel des Testings. In zwei
       Fällen habe die Gegenseite daraufhin den Fehler eingestanden und doch an
       die Betreffenden vermietet. Auch [1][die taz hatte im September von einem
       Mann berichtet], der auf diese Weise Indizien für seine Benachteiligung
       durch zwei städtische Wohnungsunternehmen sammeln konnte und diese
       verklagen wollte. Die Fachstelle hat eine [2][„Arbeitshilfe zur
       Durchführung reaktiver Testings“] herausgegeben (siehe Kasten), die online
       abrufbar ist.
       
       23 Jan 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Diskriminierung-bei-der-Wohnungssuche/!5619808&s=Diskriminierung+Wohnungsmarkt+Berlin/
   DIR [2] http://fairmieten-fairwohnen.de/wp-content/uploads/2020/01/FMFW_Arbeitshilfe-reaktive-Testings.pdf
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Susanne Memarnia
       
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