# taz.de -- Yelp siegt vor dem Bundesgerichtshof: Zu wenig Transparenz
> Ohne Onlinebewertungen geht nichts mehr – sie müssen aber transparent
> sein. Bedauerlich, dass Yelp nun vor dem Bundesgerichtshof recht bekommen
> hat.
IMG Bild: Was nutzt das Bewertungssystem, wenn es nicht transparent ist?
Die leckerste Pizza, der beste Haarschnitt, die ehrlichste Finanzberatung:
Wo man früher auf Freunde, Bekannte und Verwandte vertraute, die wiederum
auf den Schwager einer Cousine schworen, verlassen sich Verbraucher*innen
im 21. Jahrhundert auf das Internet.
Ohne Onlinebewertungen geht nichts mehr, sie sind gleich nach Geld die
wichtigste Währung in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsgewerbe
– sowohl für Käufer*innen als auch Verkäufer*innen. Natürlich kann das
nur gelten, wenn diese Bewertungen transparent und unabhängig sind.
Umso bedauerlicher, dass das Internetbewertungsportal Yelp nun vor dem
Bundesgerichtshof recht bekommen hat. Das Unternehmen darf weiterhin
Rezensionen nach einem eigenen Algorithmus ausspielen, der die
durchschnittliche Bewertung eines Gewerbes nicht in der Gesamtheit der
abgegebenen Stimmen widerspiegelt, sondern nach von Yelp „empfohlenen“
Beiträgen listet.
Geklagt hatte eine Fitnessstudiobetreiberin, die sich verständlicherweise
benachteiligt fühlte, weil bei ihrem Unternehmen viele [1][positive
Bewertungen] für die Gesamtnote unberücksichtigt blieben. Das Gericht geht
in der [2][Begründung] seiner Ablehnung unter anderem davon aus, dass „der
unvoreingenommene und verständige Nutzer“ in der Lage sei, das
Yelp-Bewertungssystem zu verstehen.
## Künstlich verzerrtes Gesamtbild
Das ist ein starkes Stück. Anstatt zu gewährleisten, dass Verbraucher*innen
sich unvoreingenommen informieren können, sollen sie mit einem künstlich
verzerrten Gesamtbild Vorlieb nehmen – bestimmt durch einen Algorithmus,
dessen Kriterien weitgehend geheim bleiben. Und was sollen erst kleine
Anbieter*innen sagen, deren Existenz davon abhängt, ob potenzielle
Kund*innen zwei oder vier Sterne bei Yelp angezeigt bekommen?
Aus Unternehmenssicht ist das Ganze jetzt erst mal gelaufen, das Urteil ist
letztinstanzlich. Hoffentlich gibt es Protest von Verbraucher*innen, die
sich das nicht gefallen lassen wollen. Sie können sich von Yelps
Algorithmus schließlich mindestens genauso benachteiligt sehen wie
Unternehmen.
14 Jan 2020
## LINKS
DIR [1] /Psychologie-der-Onlinebeschwerden/!5634890
DIR [2] https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020007.html
## AUTOREN
DIR Johanna Roth
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