URI:
       # taz.de -- Yelp siegt vor dem Bundesgerichtshof: Zu wenig Transparenz
       
       > Ohne Onlinebewertungen geht nichts mehr – sie müssen aber transparent
       > sein. Bedauerlich, dass Yelp nun vor dem Bundesgerichtshof recht bekommen
       > hat.
       
   IMG Bild: Was nutzt das Bewertungssystem, wenn es nicht transparent ist?
       
       Die leckerste Pizza, der beste Haarschnitt, die ehrlichste Finanzberatung:
       Wo man früher auf Freunde, Bekannte und Verwandte vertraute, die wiederum
       auf den Schwager einer Cousine schworen, verlassen sich Verbraucher*innen
       im 21. Jahrhundert auf das Internet.
       
       Ohne Onlinebewertungen geht nichts mehr, sie sind gleich nach Geld die
       wichtigste Währung in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsgewerbe
       – sowohl für Käufer*innen als auch Verkäufer*innen. Natürlich kann das
       nur gelten, wenn diese Bewertungen transparent und unabhängig sind.
       
       Umso bedauerlicher, dass das Internetbewertungsportal Yelp nun vor dem
       Bundesgerichtshof recht bekommen hat. Das Unternehmen darf weiterhin
       Rezensionen nach einem eigenen Algorithmus ausspielen, der die
       durchschnittliche Bewertung eines Gewerbes nicht in der Gesamtheit der
       abgegebenen Stimmen widerspiegelt, sondern nach von Yelp „empfohlenen“
       Beiträgen listet.
       
       Geklagt hatte eine Fitnessstudiobetreiberin, die sich verständlicherweise
       benachteiligt fühlte, weil bei ihrem Unternehmen viele [1][positive
       Bewertungen] für die Gesamtnote unberücksichtigt blieben. Das Gericht geht
       in der [2][Begründung] seiner Ablehnung unter anderem davon aus, dass „der
       unvoreingenommene und verständige Nutzer“ in der Lage sei, das
       Yelp-Bewertungssystem zu verstehen.
       
       ## Künstlich verzerrtes Gesamtbild
       
       Das ist ein starkes Stück. Anstatt zu gewährleisten, dass Verbraucher*innen
       sich unvoreingenommen informieren können, sollen sie mit einem künstlich
       verzerrten Gesamtbild Vorlieb nehmen – bestimmt durch einen Algorithmus,
       dessen Kriterien weitgehend geheim bleiben. Und was sollen erst kleine
       Anbieter*innen sagen, deren Existenz davon abhängt, ob potenzielle
       Kund*innen zwei oder vier Sterne bei Yelp angezeigt bekommen?
       
       Aus Unternehmenssicht ist das Ganze jetzt erst mal gelaufen, das Urteil ist
       letztinstanzlich. Hoffentlich gibt es Protest von Verbraucher*innen, die
       sich das nicht gefallen lassen wollen. Sie können sich von Yelps
       Algorithmus schließlich mindestens genauso benachteiligt sehen wie
       Unternehmen.
       
       14 Jan 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Psychologie-der-Onlinebeschwerden/!5634890
   DIR [2] https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020007.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Johanna Roth
       
       ## TAGS
       
   DIR Verbraucher
   DIR Verbraucherschutz
   DIR Bundesgerichtshof
   DIR Kolumne Internetexplorerin
   DIR Restaurant
   DIR Google
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Psychologie der Onlinebeschwerden: Loyal oder egal?
       
       Beschwerden sind schnell abgegeben auf Bewertungsportalen und Fanseiten.
       Dabei unterliegen sie einer recht simplen Typologie.
       
   DIR Restaurantkritik-Serie „Auf die Mütze“ (7): Der Senf vom Gast
       
       Gastrokritiker, das waren früher Experten in geheimer Mission. Im Internet
       können das nun alle – und Köche in den Wahnsinn treiben.
       
   DIR Google und die Suchneutralität: „Es zählt nur, was die Nutzer wollen“
       
       Die EU klagt gegen Google. Der Jurist und Programmierer James Grimmelmann
       erklärt, warum er das für übertrieben hält.