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       # taz.de -- Prozess gegen SS-Wachmann: Zeuge zieht sich zurück
       
       > Im Hamburger Prozess gegen einen SS-Wachmann im Konzentrationslager bei
       > Danzig hat ein zweifelhafter Zeuge seine Nebenklage zurückgezogen.
       
   IMG Bild: Angeklagter Bruno D. in einer Prozess-Pause
       
       Hamburg taz | Der 13. Verhandlungstag im Saal 300 vor dem Hamburger
       Landgericht begann mit dem Rückzug einer Nebenklage. [1][Erst vor rund zwei
       Monaten] hatte Moshe Peter Loth dem ehemaligen SS-Wachmann Bruno D., der
       sich wegen Beihilfe zum [2][Mord in 5.230 Fällen im Konzentrationslager
       Stutthof] vor Gericht verantworten muss, mit großer Geste vergeben. Nun hat
       Loth seine Nebenklage zurückgezogen. Sein Rechtsbeistand erklärte am
       Montag, sein Mandant nehme seine Nebenklage zurück und entschuldige sich.
       
       Die Vorsitzende Richterin der Jugendstrafkammer, Anne Meier-Göring,
       begrüßte diese Entscheidung. Der Nebenklagevertreter habe damit dem Gericht
       vorgegriffen. Denn die Kammer hatte nach einem Bericht des Magazins Der
       Spiegel die Glaubwürdigkeit des 76-jährigen Loth prüfen lassen und war zu
       dem Schluss gekommen, dass die Angaben des Zeugen und Nebenklägers über
       sein Leben zumindest teilweise nicht stimmen können.
       
       So hatte Loth behauptet, er sei als Säugling mit seiner jüdischstämmigen
       Mutter im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig interniert gewesen und
       habe dort, wie auch seine Mutter, eine Häftlingsnummer eintätowiert
       bekommen. Zum Schluss seiner Aussage hatte er erklärt, er vergebe dem heute
       93-jährigen Angeklagten Bruno D. und hatte ihn unter Tränen umarmt.
       
       Aber: Nur im Konzentrationslager Auschwitz wurde den Häftlingen eine Nummer
       eintätowiert. Als „zusätzliche Demütigung“, sagte Meier-Göring. Außerdem
       hatte Der Spiegel bereits Ende Dezember belegen können, dass Loth nicht,
       wie er es zunächst dargestellt hatte, im KZ Stutthof geboren wurde, und
       auch nicht aus einer jüdischen Familie komme. Er stammt vielmehr aus einer
       evangelischen Familie. Sein Großvater war bei der Waffen-SS.
       
       ## Zeuge „nicht besonders glaubwürdig“
       
       Die Zulassung des Zeugen und Nebenklägers Loth war, so führte Meier-Göring
       am Montag aus, allein wegen der Aktenlage gefallen. Nach seiner
       persönlichen Aussage erschien die Biografie des in den USA lebenden Loth
       dann allerdings „nicht besonders glaubwürdig“, so die Richterin. „Wir
       hatten in der Hauptverhandlung sogleich den Eindruck, dass man sich auf
       diese Zeugen nicht werde stützen können.“
       
       Nebenklagevertreter Cornelius Nestler, der die [3][KZ-Stutthof-Überlebende
       Judith Meisel] vertritt, sagte, ihm sei bereits nach einer kurzen
       Internetrecherche klar geworden, wie abwegig die Darstellung von Loth sei.
       Es sei erschreckend, dass die Anwälte „das nicht gesehen“ haben. Er
       befürchtet, andere Gerichte könnten in ähnlichen Verfahren den Nebenklägern
       nun weniger vertrauen und sie, wenn „sie nur ihre eigene Geschichte
       erzählen könnten“, nicht mehr als Nebenkläger zulassen.
       
       Diese Sorge wies Meier-Göring am Montag zurück. Man wisse, dass die
       Nationalsozialisten viele Dokumente vernichtet hätten. Um den Opfern
       gerecht zu werden, sei es daher nötig, ihnen zu vertrauen. Denn es sei oft
       unmöglich, Papiere oder Unterlagen als Belege anzubringen. Mit diesem
       Hinweis leitete Meier-Göring zum historischen Sachverständigen Stefan
       Hördler über.
       
       Bereits am 12. Verhandlungstag hatte der Historiker, der schon bei mehreren
       anderen Verfahren über die Wehrmachts- und SS-Strukturen dabei war,
       ausgeführt, dass auch der Angeklagte nicht die Wahrheit gesagt hatte. So
       hatte D. ausgesagt, er habe den Wachdienst im Konzentrationslager Stutthof
       nicht verlassen können, nachdem er von der Wehrmacht zur SS überstellt
       worden war: „Mir drohte wohl das Strafbataillon.“ Das sei falsch, sagte
       Hördler. „Auch im KZ Stutthof bestand jederzeit die Möglichkeit, zu
       wechseln, sich in eine andere Einheit versetzen zu lassen.“
       
       ## Versetzungen waren möglich
       
       Hördler legte am Montag dar, dass zum KZ-Wachdienst abkommandierte
       Soldaten, wie der Angeklagte, einen Antrag auf Rückversetzung in die Truppe
       stellen konnten. „Bis zum 1. September 1944 war eine mögliche
       Rückversetzung zur Wehrmacht leicht“, sagte Hördler. „Und danach auch
       grundsätzlich möglich.“ Als ein Beispiel führte er einen Wehrmachtsoldaten
       an, der in Neuengamme bei der SS war. Es habe also Versetzungen in eine
       andere Truppe gegeben hatte. Das wäre auch für Bruno D. möglich gewesen.
       
       Bruno D. soll im KZ Stutthof zwischen dem 9. August 1944 und dem 26. April
       1945 „die heimtückische und grausame Tötung insbesondere jüdischer
       Häftlinge unterstützt“ haben. Zu seinen Aufgaben habe es gehört, die
       Flucht, Revolte und Befreiung von Gefangenen zu verhindern. Der Prozess
       findet vor einer Jugendkammer statt, weil der Beschuldigte zur Tatzeit 18
       Jahre alt war. Der Prozess wird am 17. Januar fortgesetzt.
       
       13 Jan 2020
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Andreas Speit
       
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