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       # taz.de -- Chemnitzer FC verliert vor Gericht: Recht auf rechtsextreme Freunde
       
       > Die Kündigung von Stürmer Daniel Frahn ist „unwirksam“. Der Chemnitzer FC
       > klagt über die rechtslastige Justiz und will Berufung einlegen.
       
   IMG Bild: Geschasster Liebling: Die Chemnitzer Fans solidarisieren sich mit Frahn über seine Rückennummer
       
       Klaus Siemon ist empört. Am Mittwoch klagte er nach dem Urteilsspruch schon
       über eine wiederholt rechtslastige Entscheidung der Chemnitzer Justiz. Am
       Donnerstag erklärte der Insolvenzverwalter und derzeit mächtigste Mann des
       Fußball-Drittligisten gegenüber der taz: „Ein Skandal ist dieses Urteil,
       weil es keine Privatsache ist, wenn sich ein bekannter Fußballer mit
       Rechtsextremen zeigt. Solche Auftritte haben einen Werbeeffekt für deren
       Ideologien. Und Fußballer wissen um ihre Öffentlichkeitswirksamkeit.“
       
       Geklagt und recht bekommen hatte vor dem Arbeitsgericht in Chemnitz Daniel
       Frahn, ehemaliger Stürmer des Chemnitzer FC, gegen die fristlose Kündigung
       seines bis eigentlich 2021 laufenden Vertrags. Der 32-Jährige war Anfang
       August entlassen worden, weil er zum Auswärtsspiel in Halle mit führenden
       Köpfen der rechtsextremen Fangruppierung „Kaotic Chemnitz“ anreiste und
       sich mit ihnen die Partie anschaute. Der Verein sprach von einer
       „offenkundig zur Schau gestellte Sympathie zu führenden Köpfen der rechts
       gesinnten Gruppierung ‚Kaotic Chemnitz‘ und der aufgelösten Gruppe
       ‚NS-Boys‘“, die „massiv vereinsschädigend“ gewesen sei. Wegen einer
       Verletzung war Frahn damals nicht einsatzfähig.
       
       Zuvor war er bereits abgemahnt worden, weil er im März nach einem Treffer
       ein T-Shirt mit der Aufschrift „Support your local hools“ hochhielt und
       sich damit – wie etliche Klubverantwortliche an dem Tag – in die
       Gedenkzeremonien für die verstorbene Neonazi- und Hooliganikone Thomas
       Haller einspannen ließ.
       
       Frahn beteuerte damals wie am Mittwoch über seine Anwälte seine
       Ahnungslosigkeit. Weder von der Verbreitung des T-Shirts in der
       Neonazi-Szene noch von der rechten Gesinnung seiner Begleiter im Stadion
       will er etwas gewusst haben. Das Gericht erklärte die Kündigung auch
       deshalb für „unwirksam“, weil Frahn nach dem ersten Vergehen vom
       Chemnitzer FC nicht klar genug die Folgen vor Augen geführt worden seien.
       
       ## Vorwurf der fehlenden Konsequenz
       
       Außerdem verfolge der Klub keine „stringente“ Haltung. Den ebenfalls in die
       Haller-Ehrung verstrickten Stadionsprecher habe man Mitte September wieder
       eingestellt, bei der Aufstiegsfeier im Mai seien Frahns rechtsextreme
       Bekannte bereits in der Kabine gewesen.
       
       Siemon betont, die Einlassungen des Gerichts wären alle falsch. Frahn sei
       im März von ihm persönlich und dem damaligen Sportdirektor Thomas Sobotzik
       deutlich erklärt worden, dass ähnliche Vorfälle zur Kündigung führen
       werden. Zur Meisterschaftsfeier sagt er der taz: „Es sind keine Leute
       geduldet worden. Unmittelbar, nachdem bekannt wurde, dass diese Personen
       sich rechtswidrig Zugang zur Kabine verschafft hatten, habe ich eine
       Strafanzeige erstattet wegen dieses Vorfalls. Die Strafanzeige ist Frahn
       auch bekannt geworden.“
       
       Die Wiedereinstellung des Stadionsprechers, räumt Siemon ein, sei ein
       „grundlegender Fehler“ gewesen. Eine Entscheidung, bei der er nicht
       einbezogen worden sei. „Allerdings ist das irrelevant für diesen Fall, weil
       es nach der Kündigung Frahns geschah.“ Und er weist darauf hin, dass
       generell vor dem Gesetz ein Unrecht nicht ein anderes Unrecht rechtfertigen
       kann.
       
       Sein Urteil über das Urteil des Arbeitsgerichts könnte kaum deutlicher
       ausfallen: „Es ist ein Skandal, weil die Richter damit eine mangelnde
       Achtung vor der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
       zum Ausdruck gebracht haben.“
       
       Im meistfrequentierten Fanforum und auf der Facebookseite des Chemnitzer FC
       spricht sich aber die Mehrheit der Anhänger für die Akzeptanz des Urteils
       aus. Der einstige Publikumsliebling Frahn erfährt bei den Fans immer noch
       eine große Wertschätzung. Der klamme Klub solle sich die Gerichtskosten für
       weitere Instanzen sparen, heißt es. Nicht wenige träumen gar von einer
       Rückkehr Frahns. Das Gericht stellte fest, es sei kein großer Image-Schaden
       für den Verein zu erkennen. Gewiss, der Ruf des Vereins ist schon gründlich
       ruiniert. Ziemlich viel schwarzer Humor für ein Arbeitsgericht.
       
       12 Dec 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Johannes Kopp
       
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