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       # taz.de -- Menschenrechte in Deutschland: Sammeldusche bis zum Ende
       
       > Würdiges Wohnen ist im Grundgesetz garantiert. Viele Wohnungslose müssen
       > aber Jahre in teils verwahrlosten Sammelunterkünften verbringen.
       
   IMG Bild: Ordentlich hat ein Wohnungsloser seine Habseligkeiten unter einer Brücke aufgeräumt
       
       BERLIN taz | Seit zehn Jahren lebt Herr R. in einem Heim für wohnungslose
       Menschen auf 12 Quadratmetern. Immerhin ein Zimmer hat er für sich allein.
       Dusche, Toilette und Küche teilt sich Herr R. dagegen mit anderen
       BewohnerInnen. Eine Wohnung, die er bezahlen kann, findet er trotz
       jahrelanger Suche nicht. Um etwas Geld für sich zu haben, sammelt Herr R.
       Flaschen. Er ist 81 Jahre alt.
       
       Herr R. ist ein Fallbeispiel aus dem Menschenrechtsbericht, den das
       Deutsche Institut für Menschenrechte seit vier Jahren jährlich an die
       Bundesregierung übergibt. Die Situation wohnungsloser Menschen ist das
       Schwerpunktthema des aktuellen Berichts und die Erkenntnisse der nicht
       repräsentativen Untersuchung sind alarmierend: Viel zu lange leben immer
       mehr Wohnungslose in Wohnheimen, in teils menschenunwürdigen Verhältnissen.
       
       „Was ursprünglich als Übergangslösung konzipiert war, wird zunehmend zur
       längerfristigen Unterbringungsform. Da müssen dann auch die Bedingungen in
       den Unterkünften stimmen, was nicht immer der Fall ist. Hier muss
       Deutschland nachbessern“, erklärte die Direktorin des Deutschen Instituts
       für Menschenrechte, Beate Rudolf, bei der Vorstellung am Mittwoch in
       Berlin.
       
       Erster Kritikpunkt des Berichts aber ist die schlechte Datenlage: Weder
       wissen wir genau, wie viele wohnungslose Menschen es in Deutschland gibt,
       noch in welchen Umständen sie leben (müssen). Die im Bericht zitierten
       Schätzungen bewegen sich zwischen 313.000 und 542.000 (Stand Mai/Juni
       2018), davon bis zu 37 Prozent Frauen und bis zu 25 Prozent Kinder. Die
       jüngste Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe liegt
       mit [1][678.000 Wohnungslosen] noch deutlich höher. Frühestens ab 2022 ist
       mit einer validen bundesweiten Wohnungslosenstatistik zu rechnen.
       
       ## An der Grenze zur Verwahrlosung
       
       Als wohnungslos gilt in der politischen und wissenschaftlichen Debatte, wer
       nicht über mietvertraglich abgesicherten Wohnraum oder Wohneigentum
       verfügt. Die Lebenswirklichkeit wohnungsloser Menschen sieht dann so aus:
       Ein Leben als ObdachloseR auf der Straße, Schlafen bei Verwandten oder
       Freunden, im Wohnwagen oder aber – und das betrifft den größten Teil der
       Wohnungslosen – die Unterbringung durch den Staat.
       
       In Nordrhein-Westfalen, dem einzigen Bundesland mit fortlaufender
       Wohnungslosenstatistik, wird der Anteil untergebrachter Wohnungsloser auf
       70 Prozent geschätzt. Zwischen 2014 und 2018 hat sich die Zahl der dort
       Untergebrachten auf über 30.000 verdreifacht. Betroffen sind auch Menschen,
       die nach Abschluss ihres Asylverfahrens gezwungen sind, in einer
       Gemeinschaftsunterkunft zu verbleiben, weil es schlicht nicht genügend
       Wohnraum gibt. [2][Laut einer Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft
       Wohnungslosenhilfe] aus dem November machen diese Geflüchteten [3][rund
       zwei Drittel aller Wohnungslosen in Deutschland] aus.
       
       Die Kommunen sind verpflichtet, unfreiwillig obdachlose Menschen
       unterzubringen. Die sogenannte ordnungsrechtliche Unterbringung ergibt sich
       aus den Ordnungs- und Polizeigesetzen. Wo und wie diese Menschen
       untergebracht werden, ist dagegen gesetzlich nicht geregelt. So ist die
       Bandbreite dem Bericht zufolge groß: von normalen Wohnungen bis hin zu
       Mehrbettzimmern in Sammelunterkünften, von hygienisch einwandfrei bis an
       der Grenze zur Verwahrlosung, von Anknüpfung ans Hilfesystem bis zu völlig
       auf sich allein gestellt.
       
       Nur in einzelnen Bundesländern gibt es verbindliche Mindeststandards an die
       ordnungsrechtliche Unterbringung. Generell gelten für Not- oder
       Wohnungslosenunterkünfte geringere Standards als für regulären Wohnraum,
       weil es sich um ein Notversorgungssystem handelt, ausgelegt für eine
       kurzfristige Überbrückung.
       
       ## Kranke haben es besonders schwer
       
       Tatsächlich verbringen laut den für den Bericht befragten Expert*innen
       wohnungslose Menschen aber in vielen Fällen Monate und Jahre in diesem
       Notsystem, teilweise bis zu ihrem Lebensende. Auch Repräsentative
       Befragungen in Hamburg und Baden-Württemberg ergaben, dass rund die Hälfte
       der ordnungsrechtlich untergebrachten Menschen bereits länger als ein
       beziehungsweise zwei Jahre in der Einrichtung waren. Der Hauptgrund dafür
       liegt auf der Hand: die Diskriminierung wohnungsloser, geflüchteter und oft
       auch psychisch erkrankter Menschen auf dem angespannten Wohnungsmarkt.
       
       Im aktuellen Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in
       Deutschland wird außerdem kritisiert, dass einzelne Kommunen immer wieder
       ihre Verpflichtung zur Unterbringung missachten. Insbesondere weil sie die
       Unterbringung an einen sozialrechtlichen Leistungsbezug knüpfen und damit
       etwa EU-Ausländer*innen ausschließen oder weil sie schlicht zu wenig
       Unterbringungsplätze haben.
       
       Für Frauen und Menschen mit Behinderung lassen die wenigen verfügbaren
       Daten vermuten, dass bedarfsgerechte Unterkunftsplätze fehlen. Suchtkranke
       und psychisch kranke Menschen landeten zwar oft in der ordnungsrechtlichen
       Unterbringung, gehörten aber mit ihrem umfassenden Hilfebedarf gar nicht
       hierher – die Herausforderung für Mitarbeiter*innen und andere
       Bewohner*innen sind entsprechend hoch. Pflegebedürftige Wohnungslose lebten
       oft unter menschenunwürdigen Bedingungen in Unterkünften, weil sie keinen
       Zugang zum Pflegesystem haben.
       
       Der Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte wirft die Frage auf,
       ob die Praxis der ordnungsrechtlichen Unterbringung dem im Grundgesetz
       zugesicherten Recht auf menschenwürdiges Wohnen entspricht. Die Autor*innen
       beantworten die Frage vor dem Hintergrund der teils jahrelangen Wohndauer
       klar mit Nein. Zur Einhaltung verfassungs- und menschenrechtlicher
       Verpflichtungen könnten Bund und Länder nicht länger auf die Kommunen
       verweisen, sondern seien selbst in der Pflicht, Mindestanforderungen an die
       Unterbringung wohnungsloser Menschen beispielsweise in einem Modellprojekt
       zu entwickeln.
       
       „Dies ist aber nur ein Baustein, um die Situation wohnungsloser Menschen zu
       verbessern“, so Direktorin Rudolf. „Ziel staatlichen Handelns sollte es in
       erster Linie sein, Wohnungslosigkeit zu vermeiden beziehungsweise zu
       überwinden und damit auch die Aufenthaltsdauer in der ordnungsrechtlichen
       Unterbringung wieder zu verkürzen.“ Der Bundestag ist gesetzlich
       verpflichtet, zum Bericht des Instituts Stellung zu nehmen.
       
       4 Dec 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Wohnungs--und-Obdachlosigkeit/!5636956
   DIR [2] https://www.bagw.de/de/presse/index~173.html
   DIR [3] /Wohnungs--und-Obdachlosigkeit/!5636956
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Manuela Heim
       
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