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       # taz.de -- Antidiskriminierungsgesetz für Berlin: Behörden im Spotlight
       
       > Berlin will als erstes Bundesland ein Antidiskriminierungsgesetz
       > einführen, das Klagen gegen Behörden ermöglicht.
       
   IMG Bild: Die Idylle trügt: People of Color klagen über anlasslose Polizeikontrollen im Görlitzer Park
       
       Was für Angehörige der Mehrheitsgesellschaft kaum vorstellbar klingt, ist
       für viele ganz normal: Wer männlich und jung ist und zudem eine dunkle
       Hautfarbe hat, wird besonders häufig von der Polizei kontrolliert, wer
       einen „fremdländischen“ Namen trägt, muss damit rechnen, auf Ämtern
       schikaniert oder schlechter behandelt zu werden.
       
       Kurz: Dass Menschen aufgrund bestimmter Merkmale anders – in der Regel:
       schlechter – behandelt werden als andere, ist Alltag in Berliner Behörden.
       Betroffenenorganisationen wie der Migrationsrat, Reachout und das
       Antidiskriminierungsnetzwerks (ADNB) des Türkischen Bundes
       Berlin-Brandenburg fordern daher schon lange, dass die Politik aktiv werden
       muss. Zumal diese Realität dem Gleichbehandlungsgrundsatz und
       Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes widerspricht.
       
       Auch Rot-Rot-Grün hat sich ein [1][Landes-Antidiskriminierungsgesetz (kurz:
       LADG)] im Koalitionsvertrag vorgenommen, zum Jahresende sollte es
       eigentlich kommen. „Aber leider gibt es weiterhin Gesprächsbedarf bei den
       Koalitionspartnern“, sagte der grüne Abgeordnete Sebastian Walter am
       Dienstag der taz. Unter anderem gehe es um die Befürchtung, dass die
       Polizei mit Klagen überzogen wird – dazu unten mehr.
       
       Im Kern ist das LADG eine Erweiterung des Allgemeinen
       Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das 2006 als Bundesgesetz eingeführt
       wurde: Dieses verbietet Diskriminierung im privat- und arbeitsrechtlichen
       Bereich, das LADG weitet das auf staatliches Handeln aus.
       
       Damit ist Berlin bundesweit Vorreiter, diesbezügliche EU-Richtlinien harren
       in Deutschland seit Jahren der Umsetzung. Verboten wird Behörden, aber auch
       staatlichen Schulen und Kitas, eine Diskriminierung nach Herkunft,
       Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, sexuelle Identität,
       die auch schon das AGG abdeckt. Darüber hinaus nennt der im Sommer
       vorgestellte Entwurf von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) weitere
       Merkmale: auch aufgrund fehlender Sprachkenntnisse, einer chronischen
       Krankheit oder des „sozialen Status“ (also Einkommen, Bildungsabschluss,
       Beruf) darf man nicht diskriminiert werden.
       
       ## Neu ist ein Verbandsklagerecht
       
       Wie beim AGG haben Betroffene Ansprüche auf Schadensersatz und
       Entschädigung. Neu ist hingegen die Möglichkeit zum Verbandsklagerecht
       sowie eine Ombudsstelle, an die sich Betroffene wenden können, um eine
       Einigung zu erzielen.
       
       Die Verbände, in deren Beratungsstellen quasi täglich Betroffene
       vorsprechen, sind voll des Lobes. Mit dem Gesetz könnten sich Menschen
       „erstmals effektiv gegen rassistische und andere diskriminierende Vorfälle
       in Ämtern, Behörden und so weiter zur Wehr setzen“, erklärte Céline Barry
       vom Vorstand des Migrationsrats bei einer Pressekonferenz am Dienstag, dem
       Internationalen Tag der Menschenrechte.
       
       Das Datum hatten die Organisationen bewusst gewählt, um eine Lanze für das
       LADG zu brechen. „Es geht ja genau darum: um die praktische Wahrnehmung von
       Menschenrechten“, sagte Lino Agbalaka vom Migrationsrat. Das sei nicht nur
       im Interesse von Minderheiten: Die ganze Gesellschaft profitiere davon,
       wenn jeder sicher sein könne, gleich behandelt zu werden.
       
       Dennoch stand das Gesetz in den letzten Monaten von verschiedenen Seiten
       unter Beschuss. Die SPD-geführte Bildungsverwaltung befürchtete laut
       Medienberichten negative Folgen für das [2][Neutralitätsgesetz, das
       Lehrkräften das sichtbare Tragen religiöser Symbole verbietet]. Die CDU
       wiederum beschwor die Gefahr eines „Bürokratie- und
       Rechtsverfolgungsmonsters“. Und die Polizeigewerkschaft warnte, der
       Verwaltungsaufwand aufgrund der zu erwartenden Klagewelle werde zu viele
       Kräfte binden, zudem mache die „Beweislastumkehr“ polizeiliche Arbeit quasi
       unmöglich.
       
       ## Wie beweist man Diskriminierung?
       
       Diesen „Fehlinformationen und verkürzten Darstellungen“ traten der
       Migrationsrat und andere Organisationen am Dienstag entschieden entgegen.
       Zum Neutralitätsgesetz sagte Kerstin Kühn vom ADNB, das LADG besage
       explizit, dass dies nicht vom neuen Gesetz betroffen sei, was sie durchaus
       bedauere: „Das Neutralitätsgesetz sollte abgeschafft werden.“
       
       Es gebe im LADG auch keine Beweislastumkehr, sondern lediglich – wie schon
       im AGG – eine „Beweiserleichterung“, erklärte Eva Maria Andrades vom
       Antidiskriminierungsverband Deutschland. „Und die ist auch wichtig, sonst
       ist der Nachweis einer Diskriminierung quasi unmöglich.“
       Beweiserleichterung bedeute, dass man als Kläger „Indizien glaubhaft machen
       muss, die eine Diskriminierung wahrscheinlich machen“.
       
       Was das konkret verändern könnte, machte Agbalaka anhand einer Situation
       deutlich, die er selbst als Person of Colour wiederholt erlebt hat: [3][im
       Görlitzer Park]. Wie Hunderte andere habe er dort schon oft gesessen, aber
       wenn die Polizei kam, habe sie ihn als Einzigen kontrolliert. „Bislang war
       ich allein mit meiner Wut“, so Agbalaka, jetzt könnte er zur Ombudsstelle
       gehen – oder notfalls dagegen klagen.
       
       Die Polizei müsse dann vor Gericht konkret darlegen, wieso sie gerade ihn
       kontrolliert habe. „Es ist keine Schikane, sondern eine
       Selbstverständlichkeit, dass die Polizei transparent macht und
       dokumentiert, was sie tut“, ergänzte Andrades. Auch die Befürchtung, es
       werde zu einer „Klagewelle“ kommen, halten die Organisationen für
       unbegründet. Beim AGG hätten Kritiker das auch orakelt, es sei aber nicht
       so gekommen, sagte Kühn, weil der Nachweis von Diskriminierung weiterhin
       schwierig sei. Zudem hätten die Verbände zu geringe Mittel, um viele Klagen
       zu betreiben.
       
       Dabei wäre eine Klagewelle gar nicht schlecht, sagte Biplab Basu von
       Reachout. Sie bedeute, „dass die Menschen ihr Schicksal in die Hand nehmen.
       Das ist doch gut für die Demokratie!“
       
       12 Dec 2019
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Susanne Memarnia
       
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