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       # taz.de -- Landkreis verliert vor Gericht: Buxtehude ohne Autobahn-Anschluss
       
       > Das Verwaltungsgericht Stade verwirft die Planung für den Anschluss
       > Buxtehudes an die Autobahn A26 nach Hamburg vollständig.
       
   IMG Bild: Soll durch das Vogelschutzgebiet im Bestand erhalten werden: Wachtelkönig
       
       Hamburg taz | Eine kleine Rechtssensation hat sich im Alten Land vor den
       Toren Hamburgs ereignet. Das Verwaltungsgericht Stade verwarf die Planung
       eines Autobahnzubringers, der Buxtehude mit der [1][A26 Hamburg–Stade]
       verbinden soll. „Es ist sehr selten, dass ein Gericht einen
       [2][Pflanfeststellungsbeschluss vollständig aufhebt]“, sagt Kläger-Anwältin
       Roda Verheyen. „Das passiert alle 100 Jahre“, ergänzt sie.
       
       Die Autobahn durch das Alte Land, die seit Jahrzehnten geplant wird, soll
       die stark belastete und unfallträchtige Bundesstraße B73 entlasten. Von
       Stade bis Jork kann die neue Autobahn bereits befahren werden. Bis zur
       Hamburger Landesgrenze bei Rübke und Neu Wulmstorf ist sie im Bau.
       
       Erschwert wird der Bau dadurch, dass die Strecke durch Moore führt: Das
       macht den Bau aufwendig und bringt ihn in Konflikte mit dem Naturschutz.
       Ein solcher Konflikt hat jetzt zu der vollständigen Niederlage des
       Landkreises Stade vor dem Verwaltungsgericht geführt.
       
       Weil eine Alternativstrecke das europäische [3][Naturschutzgebiet Moore bei
       Buxtehude] touchiert hätte, wählte der Kreis eine Direktverbindung von der
       Autobahnauffahrt in die Stadt hinein.
       
       Um die dortigen Anwohner vor dem erwarteten starken Verkehr von 21.000
       Fahrzeugen täglich zu schützen, sollten direkt beiderseits der Straße drei
       Meter hohe Lärmschutzwände errichtet und eine neue Anliegerstraße gebaut
       werden. Trotz der Schutzwände wären ihre Mandanten gesundheitsgefährdendem
       Lärm ausgesetzt gewesen, sagt Verheyen, ganz abgesehen von dem Lärm während
       der Bauzeit.
       
       Das Verwaltungsgericht hielt das für unzumutbar und gab den klagenden
       Anwohnern recht: „Die Kammer ist der Auffassung, dass der
       Planfeststellungsbeschluss an einem schweren Abwägungsfehler leidet“,
       schreibt das Gericht.
       
       Eine alternative Trasse hätte das Naturschutzgebiet beeinträchtigt und wäre
       teurer geworden, weshalb der Landkreis sie verwarf. Dafür hätten die
       Anwohner bei der vom Kreis gewählten Trasse einen Teil ihrer Grundstücke
       abgeben und starken Lärm hinnehmen müssen. Letzteres hätten die Planer
       nicht ausreichend berücksichtigt.
       
       „Die Kammer hält diesen Fehler für so schwerwiegend, dass er nicht in einem
       ergänzenden Verfahren behoben werden kann, weil er sich bereits auf die
       Trassenauswahl auswirkt“, stellte das Gericht fest. Die Kammer ließ keine
       Berufung zu.
       
       In fast allen Fällen erklärten Gerichte solche Planverfahren lediglich für
       rechtswidrig, sodass die Pläne nachgebessert werden könnten, sagt die
       Kläger-Anwältin Verheyen. In diesem Fall sei das Gericht komplett dem
       Vortrag der Kläger gefolgt. „Es gibt Dinge, die kann man einfach nicht
       machen“, sagt sie.
       
       Die Kläger hätten auf eine Alternativtrasse hingewiesen, die das
       Naturschutzgebiet – ein europäisches Vogelschutz- und [4][FFH-Gebiet] –
       kaum beeinträchtigt hätte, zumindest, wenn ein Tempolimit von 100 auf dem
       künftigen Autobahnzubringer eingeführt worden wäre. Das FFH-Gebiet werde
       durch die Autobahn an sich stark gebeutelt, die Folgen des Zubringers wären
       marginal gewesen, sagt Verheyen.
       
       ## Ein Dorf muss leiden
       
       Der Landkreis schätzte das offenbar anders ein und äußert sich vorsichtig.
       Landrat Michael Roesberg (parteilos) bedauert die Entscheidung und spricht
       von einem Rückschlag. Der Kreis könnte sich beim Oberverwaltungsgericht
       über die Nichtzulassung der Berufung beschweren. Bevor er sich zu einem
       weiteren Vorgehen entscheidet, will der Landrat aber die schriftliche
       Urteilsbegründung abwarten.
       
       „Ich halte einen direkten Autobahnanschluss für Buxtehude als wichtigen
       Wirtschaftsstandort nach wie vor für dringend erforderlich“, versichert der
       Landrat. Dieser wird nun auf Jahre hinaus aus Richtung Stade weiterhin über
       Dammshausen laufen und aus Richtung Hamburg, sobald die Autobahn fertig
       ist, über das Dorf Rübke.
       
       Täglich rollen 14.000 Autos auf der Kreisstraße nach Buxtehude durch
       Dammshausen. Dabei ist der von der Autobahnabfahrt Jork kommende
       Schwerverkehr bereits auf die Bundesstraße B73 verbannt. „In der
       Hauptverkehrszeit kommen wir vom Grundstück gar nicht mehr runter“, sagt
       Karl-Heinz Stemmermann von der Bürgerinitiative Dammshausen. Wegen der
       jetzt anstehenden neuen Klagen, Planverfahren und Bauzeiten fürchtet er,
       zehn weitere Jahre mit diesem Zustand leben zu müssen.
       
       22 Nov 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Nabu-akzeptiert-Weiterbau-der-A26/!5561462
   DIR [2] https://www.verwaltungsgericht-stade.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/planfeststellungsbeschluss-zum-ausbau-der-k-40-rubker-strasse-in-buxtehude-aufgehoben-163510.html
   DIR [3] https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/schutzgebiete/die_einzelnen_naturschutzgebiete/-42122.html
   DIR [4] https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/natura_2000/ffhgebiete/ffhgebiete_niedersachsen/ffh-gebiete-in-niedersachsen-139142.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gernot Knödler
       
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