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       # taz.de -- Kastrieren ohne Betäubung: Ferkel ziehen vor Gericht
       
       > Das Verfassungsgericht soll über das betäubungslose Kastrieren männlicher
       > Schweine entscheiden. Peta klagt im Namen der Tiere.
       
   IMG Bild: Im Namen der Ferkel: Tierrechtsorganisation Peta klagt gegen Kastration ohne Betäubung
       
       Freiburg taz | Die Verfassungsbeschwerde, die die Tierrechtsorganisation
       Peta an diesem Dienstag einreichen wird, ist mehr als ungewöhnlich.
       Beschwerdeführer sind nämlich alle männlichen Ferkel, die betäubungslos
       kastriert werden. Peta würde mit dieser Klage gern Rechtsgeschichte
       schreiben.
       
       Derzeit werden fast alle männlichen Ferkel kurz nach der Geburt kastriert.
       Der Grund: Ein kleiner Teil der nicht kastrierten männlichen Schweine
       entwickelt einen komischen Geruch, [1][den Ebergeruch]. Zwar ist inzwischen
       bekannt, dass die Tiere bei der Kastration Schmerzen erleiden, dennoch wird
       sie in Deutschland immer noch ohne Betäubung durchgeführt.
       
       Schon 2013 beschloss der Bundestag den Ausstieg aus der betäubungslosen
       Kastration, gewährte den Schweinezüchtern aber eine Übergangszeit bis Ende
       2018. Kurz vor Ablauf der Frist beschloss der Bundestag auf Druck der
       Agrarwirtschaft eine weitere [2][Verlängerung bis Ende 2020]. Hiergegen
       richtet sich die Verfassungsbeschwerde der betroffenen Ferkel.
       
       Mehr als die Hälfte de 67-seitigen Klage, die der taz vorliegt, befasst
       sich mit der Frage, ob Ferkel überhaupt Grundrechte haben und diese
       einklagen können. Bisher sind im Wesentlichen Menschen Träger von
       Grundrechten. Allerdings hat das Grundgesetz auch juristische Personen,
       etwa Aktiengesellschaften, für grundrechtsfähig erklärt. Peta will mit der
       Klage erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht nun auch Tiere als
       Grundrechtsträger anerkennt. Die Klageschrift wurde von der renommierten
       Umweltrechtsanwältin Cornelia Ziehm verfasst.
       
       ## Recht auf Schmerzfreiheit
       
       Bis 1990 galten Tiere in Deutschland noch als „Sachen“. Seitdem heißt es im
       Bürgerlichen Gesetzbuch, dass Tiere zwar keine Sachen sind, aber rechtlich
       in der Regel wie Sachen behandelt werden. Tiere haben offiziell bisher
       [3][keine eigenen Rechte], auch keine Grundrechte.
       
       Anwältin Ziehm ist aber davon überzeugt, dass Tiere durchaus
       „grundrechtsfähig“ sind. Zum einen hätten Tiere Interessen, etwa auf
       Wohlbefinden und Schmerzfreiheit. Zum anderen seien Tiere jetzt schon von
       der Rechtsordnung als schutzwürdig anerkannt. Ziehms stärkstes Argument: Es
       kann nicht sein, dass sich aus Tierschutzgesetz und Grundgesetz (Staatsziel
       Tierschutz) Pflichten zugunsten der Tiere ergeben, die dann aber nicht
       durchgesetzt werden können. Tiere müssten deshalb als klagefähige
       „nichthumane Rechtspersonen“ anerkannt werden.
       
       Peta will dabei allerdings nicht auf den Gesetzgeber warten, sondern geht
       davon aus, dass Tiere heute schon Rechte haben und klagen können. Dies
       müsse vom Bundesverfassungsgericht nur noch festgestellt werden.
       
       In der konkreten Klage beruft sich Peta auf ein „Recht auf
       Schmerzfreiheit“. Dieses könne aus dem im Grundgesetz enthaltenen
       Grundrecht auf „körperliche Unversehrtheit“ abgeleitet werden.
       Folgenreichere Tiergrundrechte wie ein „Recht auf Leben“ oder ein „Recht
       auf Freiheit“ sind für die Frage der Ferkelkastration nicht erforderlich.
       Den Verfassungsrichtern dürfte aber klar sein, worauf sie sich einlassen,
       wenn sie erstmals Tiergrundrechte anerkennen.
       
       ## Klagerecht für Tierschutzvereine
       
       Außerdem stellen sich bei der Peta-Klage schon ganz praktische Probleme.
       Keines der klagenden Schweine wird namentlich benannt. Peta erklärt nur,
       die Ferkel seien „bestimmbar“, weil die Behörden wissen, wo Schweine
       gezüchtet werden.
       
       Vertreten werden die Ferkel von Harald Ullmann, dem zweiten
       Peta-Vorsitzenden. Es ist allerdings unklar, wie diese Vertretung zustande
       kam. Weder haben die Schweine Peta eine Vollmacht gegeben, noch gibt es
       (wie bei Kindern) eine gesetzlich geregelte Vertretung. Peta kann sich nur
       auf den Satzungszweck „Tierschutz“ berufen.
       
       Faktisch geht es Peta also weniger um ein Klagerecht von konkreten Tieren,
       sondern eher um eine Art verfassungsrechtliches Verbandsklagerecht für
       Tierschutzvereine. Ob sich das Bundesverfassungsgericht für dessen
       Einführung zuständig fühlt, wird sich zeigen.
       
       18 Nov 2019
       
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       ## AUTOREN
       
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