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       # taz.de -- Drohende Dublin-Rückführung: Vom Kirchenasyl in den Hörsaal
       
       > Der blinde Syrer Mheddin Saho studiert seit dem Wintersemester an der
       > Münchner Universität. Nun wurde ein Ermittlungsverfahren gegen ihn
       > eröffnet.
       
   IMG Bild: Mheddin Saho ist teilweise bis zu vier Stunden vom Haus seiner Betreuerfamilie an die Uni unterwegs
       
       Nach sechs Wochen im Kirchenasyl kann Mheddin Saho sich wieder durch den
       öffentlichen Raum bewegen. Unbeirrt geht der blinde Syrer seinem Ziel nach
       und pendelt von dem kleinen Ort in Niederbayern aus, der ihm Zuflucht
       geboten hat, in die Münchner Maxvorstadt. Seit Beginn des Wintersemesters
       besucht Saho an der Müncher Ludwig-Maximilian-Universität Seminare. Er will
       hier seinen Master machen und [1][an der Entwicklung neuer Methoden zum
       Spracherwerb bei blinden Menschen mitarbeiten].
       
       Da Saho aus der Türkei über Spanien nach Deutschland eingereist war, sollte
       er im Sommer aufgrund des Dublin-Verfahrens nach Barcelona überstellt
       werden. Humanitäre Gründe, die einen Verbleib in Deutschland zu
       Studienzwecken erfordern, wollten weder das Bundesamt für Migration und
       Flüchtlinge (BAMF) noch das Regensburger Verwaltungsgericht gelten lassen.
       Einen Tag vor dem zweiten Rückführungstermin ging Saho deshalb am 21.
       August [2][in Rottenburg ins Kirchenasyl].
       
       Das eingereichte Härtefalldossier wurde zwar am 17. September abgelehnt,
       gleichzeitig setzte allerdings das BAMF die Vollziehung der Rückführung
       aus. Nun muss das Regensburger Verwaltungsgericht mündlich verhandeln, ob
       ein Blinder nach Spanien überstellt werden kann. Rottenburger Christ*innen
       haben Unterschriften gesammelt und eine Petition beim Bundesinnenminister
       eingerichtet. Die liegt im Ministerium allerdings noch auf dem Stapel
       unbearbeiteter Papiere.
       
       Bis das Gericht tagt, hat Saho eine Aufenthaltsgestattung und einen
       Schwerbehindertenausweis. Damit kann er seinen Studienplatz an der LMU
       wahrnehmen. Mit dem Semesterticket ist der blinde Student teilweise bis zu
       vier Stunden unterwegs, um die Distanz zwischen dem Haus seiner
       Betreuerfamilie in Rottenburg und der Uni zurückzulegen. An den Bahnhöfen
       assistieren ihm Bahnmitarbeiter*innen beim Umsteigen, an der Uni lotsen ihn
       studentische Helfer*innen durch die Gebäude.
       
       ## Zwischen Referat und Ermittlungsverfahren
       
       Ein Platz in einem Münchner Wohnheim für Studierende mit besonderen
       Bedürfnissen ist noch zu teuer, solange die Behörden jeden Tag erneut die
       Ausreise nach Spanien anordnen können. Schon die fürs Studium notwendige
       Krankenversicherung übernimmt das Sozialamt bei einem Asylbewerber nicht.
       
       Am 7. November soll Saho gemeinsam mit Mitstudierenden sein erstes Referat
       halten. „Die ersten Wochen an der Uni liefen ganz wunderbar“, sagt Saho.
       „Da will ich einfach nicht die ganze Zeit über meinen unsicheren Status
       nachdenken müssen.“ Er hat Besseres zu tun, als sich der Behördenwillkür zu
       beugen. Deshalb überlässt er es seinem Anwalt, sich mit der Bundespolizei
       auseinanderzusetzen. Die unterrichtete am 17. Oktober die Betreuerfamilie
       über ein Ermittlungsverfahren gegen Saho.
       
       Er steht im Verdacht, sich ohne Aufenthaltstitel unerlaubt am Münchner
       Flughafen aufgehalten zu haben. Und zwar am 22. Juli 2019. Als Tatzeitraum
       wird 8.55 Uhr bis 10.55 Uhr angegeben. Vermutlich sind die Beamten, die ihn
       dort gesehen haben wollen, zuverlässige Zeugen. Denn an jenem Morgen
       brachten sie ihn aus Rottenburg zum Flughafen, um ihn gegen seinen Willen
       in eine Maschine nach Barcelona zu setzen. Da Saho jedoch Panik bekam und
       der Pilot sich weigerte, ihn mitzunehmen, verließ er dann das deutsche
       Staatsgebiet doch nicht pünktlich um 10.55 Uhr. Sahos Anwalt Thomas
       Oberhäuser kann die Anzeige nicht nachvollziehen: „Jeden Betroffenen eines
       Dublin-Verfahrens zum Straftäter zu machen, entspricht weder den
       Vorstellungen des Bundesgesetzgebers noch den Vorgaben der Dublin
       III-Verordnung.“
       
       28 Oct 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://gazete.taz.de/article/?article=!5617162&searchterm=saho
   DIR [2] https://gazete.taz.de/article/?article=!5620397&searchterm=saho
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Oliver Kontny
       
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