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       # taz.de -- Norderneys Bürgermeister zu Wohnraum: „Dem Ausverkauf Einhalt gebieten“
       
       > Norderneys Bürgermeister Frank Ulrichs (SPD) will durch ein Verbot von
       > Zweckentfremdungen mehr Dauerwohnraum schaffen.
       
   IMG Bild: Knapp und umkämpft: Wohnraum auf Norderney
       
       taz: Warum entscheidet sich Norderney gerade jetzt dafür, die
       Zweckentfremdung von Wohnraum in Ferienwohnungen zu verbieten, Herr
       Ulrichs? 
       
       Frank Ulrichs: Grundsätzlich sind wir an diesem Thema schon seit vielen
       Jahren dran, weil der Wohnraum hier auf der Insel immer knapper wird und
       wir große Probleme haben, die Einheimischen und die, die wir vom Festland
       als Arbeitskräfte akquirieren, hier adäquat unterzubringen.
       
       Was haben Sie bislang versucht, um das Problem zu lösen? 
       
       Wir haben unsere Bauleitpläne überarbeitet und Erhaltungssatzungen auf den
       Weg gebracht. Der Grund, weshalb es jetzt das Instrument einer sogenannten
       Zweckentfremdungssatzung geben soll, ist der, dass der Gesetzgeber erst im
       März dieses Jahres ein entsprechendes Rahmengesetz auf den Weg gebracht
       hat. Wir konnten das vorher also gar nicht.
       
       Was bedeutet das praktisch für die Zukunft? 
       
       Wir wollen die Zweckentfremdung von Wohnraum unter einen
       Genehmigungsvorbehalt stellen, beziehungsweise verbieten. Das heißt unterm
       Strich, dass niemand mehr eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung
       verwandeln oder sie unangemessen lange leer stehen lassen darf.
       
       Als Standardsituation dazu gilt: die Eltern sterben, die Erbengemeinschaft
       verkauft das Haus an einen Investor. Da gäbe es ja auch die Alternative,
       stattdessen an Menschen zu verkaufen, die Wohnraum suchen. 
       
       Das ist ein richtiger Gedanke. Fakt ist nur, dass derjenige, der nachher
       über das Haus verfügt, erkannt hat, dass man mit Zweit- und Ferienwohnungen
       wesentlich mehr Geld verdienen kann. Wenn ich eine Zweitwohnung schaffe und
       sie für einen Quadratmeterpreis von 8.000 bis 10.000 Euro verkaufe oder
       eine hochwertige Ferienwohnung für 300 Euro die Nacht vermiete, bekomme ich
       wesentlich mehr Geld als für eine Dauerwohnung, für die sich ein
       akzeptabler Marktpreis zwischen 10 und 15 Euro einpendelt. Das ist der
       Grund dafür, weshalb hier seit Jahren in Betongold investiert und immer
       mehr ausverkauft wird.
       
       Haben sich die anderen Instrumente dagegen, etwa die Bauleitpläne, nicht
       als wirksam erwiesen? 
       
       Der Gesetzgeber gibt uns die Möglichkeit, über die Bebauungspläne auch die
       Nutzung festzuschreiben und das haben wir seit Jahren getan. Wir haben in
       vielen Gebieten bestimmt, dass die Hälfte eines Grundstücks als
       Dauerwohnraum genutzt werden muss. Das ist sinnvoll: Norderney lebt vom
       Fremdenverkehr. Falls ein Einheimischer in der Lage sein sollte, so ein
       Haus zu erwerben, muss er auch die Chance haben, durch die Vermietung die
       Belastungen für das Haus zu verdienen.
       
       Wo hakte es dann? 
       
       Wir haben natürlich gemerkt, dass das, was auf dem Papier steht und das,
       was in der Praxis gelebt wird, zwei Paar Schuhe sind. Es kommt in der
       Praxis sehr häufig zu Verstößen und Wohnungen werden nicht so genutzt, wie
       sie genutzt werden sollen.
       
       Haben Sie da eine wirksame Handhabe? 
       
       Der bisherige Werdegang war so, dass es uns zugetragen wird – teilweise
       auch durch die Nachbarschaft, die soziale Kontrolle funktioniert auf
       Norderney recht gut – und wir es dann an die Bauaufsichtsbehörde des
       Landkreises abgeben, die dem nachgeht. Das sind mitunter sehr mühselige und
       langwierige Prozesse, die sich über Jahre hinziehen. In der Zeit passiert
       meist gar nichts. Die Zweckentfremdungssatzung auf Ortsebene ermächtigt uns
       als Kommune jetzt, diese Recherche selbst vor Ort zu betreiben, Grundstücke
       zu betreten. Und es gibt einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Eigentümer,
       auch gegenüber dem Verwalter. Wir werden deswegen nicht die Welt verändern,
       aber es ist ein weiteres Instrument, um dem Ausverkauf und der
       Zweckentfremdung hier auf Norderney Einhalt zu gebieten.
       
       Aber neuer Wohnraum, der die angespannte Situation entzerren würde, wird so
       nicht geschaffen. 
       
       Zumindest nicht mit dieser Verordnung, aber dafür ist sie auch nicht da.
       Natürlich arbeiten wir an allen Fronten, wir bauen natürlich auch. Man muss
       für Norderney auch dazu sagen, dass wir eine eigene Wohnungsgesellschaft
       haben, eine hundertprozentige Tochter der Stadt. Das unterscheidet uns von
       vielen anderen touristischen Destinationen. Die Gesellschaft hat 725
       Wohnungen, in denen knapp ein Drittel aller Einheimischen wohnt. Wir sind
       seit Jahren dabei, nachzuverdichten und neue Wohnungen zu bauen.
       
       Es klingt wie ein schwieriger Spagat: die Mehrzahl der Menschen auf
       Norderney lebt vom Tourismus und bedroht, je mehr der wächst, desto stärker
       den eigenen Wohnraum. 
       
       Genauso ist es: wir leben hier seit 200 Jahren vom Tourismus, der
       Fremdenverkehr ist der Lebensnerv der Insel. Wir könnten nicht wieder auf
       Fischfang und Landwirtschaft umsatteln. Es gilt, einen vernünftigen Spagat
       zu schaffen zwischen einer gesunden touristischen Vermarktung der Insel auf
       der einen Seite und soliden Lebensverhältnissen für die hier lebende
       Bevölkerung auf der anderen Seite. Dabei ist der Wohnraum nur eine Facette
       – das fängt bei einer vernünftigen Kinderkrippenversorgung an und geht bis
       hin zur schulischen und ärztlichen Versorgung und Altenwohnungen.
       
       Gibt es eigentlich auch Kritik an der geplanten Zweckentfremdungssatzung? 
       
       Im Augenblick gibt es noch keine. Natürlich gibt es ganz verschiedene
       Interessensgruppen und die, die bei uns eine Ferien- oder Zweitwohnung
       betreiben, mögen das anders beurteilen als jemand, der eine Dauerwohnung
       sucht. Aber wir greifen nicht zu sehr in die Vergangenheit, wir schauen,
       dass wir uns für die Zukunft vernünftig aufstellen. Jemand, der seit 20
       Jahren eine Ferienwohnung betreibt, die legal entstanden ist, muss sich
       keine Sorgen machen. Wir gehen nur denen hinterher, die illegal eine
       Wohnung betreiben.
       
       Wie hoch schätzen Sie den Anteil? 
       
       Es ist ein fortwährender Prozess. Wir haben immer einige Dutzende
       Verfahren, die wir der Bauaufsichtsbehörde zur Anzeige gebracht haben. Aber
       wenn zehn abgearbeitet sind, kommen auch zehn hinterher. Das wird auch nie
       aufhören.
       
       Sind die Strafen nicht abschreckend genug? 
       
       Wenn man sich die Renditechancen auf der Insel anguckt, wage ich, ohne
       genau zu wissen, wie hoch die Strafen sind, die Vermutung, dass sich so
       etwas unterm Strich immer noch lohnen könnte. Ich glaube aber, dass sich zu
       Beginn keiner so konkret Gedanken darüber macht. Man versucht es einfach
       und viele sind Jahrzehnte lang damit durchgekommen.
       
       10 Oct 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Friederike Gräff
       
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