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       # taz.de -- Prozess gegen KZ-Wachmann: Angeklagter sagt aus
       
       > Der Angeklagte im Prozess um Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen
       > rechtfertigte sich am dritten Prozesstag. Er sei nicht freiwillig
       > Wachmann geworden.
       
   IMG Bild: Der Angeklagte Bruno D. auf dem Weg zum Prozess
       
       Hamburg taz | Schwarzer Hut, dunkle Sonnenbrille und eine aufgeklappte rote
       Aktenmappe vor dem Gesicht: So lässt sich der ehemalige SS-Wachmann Bruno
       D. auch am dritten Verhandlungstag von einem Justizbeamten im Rollstuhl in
       den Verhandlungssaal im Hamburger Landgericht schieben. Der heute
       93-Jährige ist wegen der Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen im
       Konzentrationslager Stutthof angeklagt und will keine Fotos von sich in den
       Medien sehen.
       
       Darum wählte er an bisher jedem Tag diese Verhüllung. Der dritte Prozesstag
       ist dennoch ein besonderer Verhandlungstag: Im Saal 300 ließ Bruno D. sich
       erstmals in diesem Verfahren zu den Vorwürfen gegen ihn ein.
       
       Es ist kurz nach elf Uhr als D. eine von ihm selbst verfasste knappe
       Erklärung vorliest. Zu dem Wachdienst im KZ Stutthof sei er als 17-Jähriger
       gezwungen worden, las er mit sehr leiser, aber auch fester Stimme vor. Die
       Blicke der Prozessbeteiligten der nicht-öffentlichen Sitzung waren alle auf
       den Beschuldigten gerichtet.
       
       Es sei ihm „ein großes Bedürfnis zu sagen“, dass es ihm sehr leid tue. „Es
       tut mir auch leid, dass ich dort den Wehrdienst ableisten musste“. Die
       „Bilder des Elends und Schreckens haben mich mein Leben lang verfolgt“,
       liest er vor. Beim Vortragen schaut der Rentner mit grauem Haar und
       Schnauzbart zur vorsitzenden Richterin der Jugendstrafkammer, Anne
       Meyer-Göring, die über den Fall entscheiden muss. Der Beschuldigte war zur
       Tatzeit nicht volljährig gewesen. Vom Leid sprach er auch später bei den
       Nachfragen der Richterin immer wieder – und meinte vor allem sich selbst.
       
       ## Kein verstockter Angeklagter
       
       Bei den Fragen und Antworten der Richterin beschwert Bruno D. sich, dass
       der Prozess seinen Lebensabend zerstöre: „So habe ich mir das Alter nicht
       vorgestellt“, sagt er. Die Richterin fasst nach, ob er nachempfinden könne,
       wie das Leben für die Überlebenden des Lagers verlaufen wäre; dass die
       Vergangenheit sie nicht losließe; dass die Betroffenen hofften, dass die
       Vergangenheit nicht vergessen werde und sich immer fragten, „was sie getan
       haben“. Nur zögerlich antwortet Bruno D. und wiederholt, was er zuvor schon
       sagte: „Die Frage kann ich verstehen, ich bin aber gezwungen worden.“
       
       Auf der Anklagebank sitzt aber kein verstockter Angeklagter. Allein die
       Tatsache, dass der Beschuldigte sich überhaupt einlässt, erst bei der
       Polizei – auch schon 1982 – und nun vor Gericht, unterscheidet ihn von den
       meisten der ohnehin wenigen anderen Angeklagten in SS- und
       Wehrmachtsprozessen.
       
       Bruno D. schildert, wie die vielen nackten Frauenleichen morgens aus den
       Baracken geholt und auf Wagen geworfen wurden, um ins Krematorium gefahren
       und dort verbrannt zu werden.
       
       Auf einem Wachtturm gleich neben dem Krematorium hielt er damals Wache. Es
       habe ihn beschäftigt, wie ausgemergelt die Menschen aussahen. Er habe
       gewusst, dass dort Menschen waren, die gar nichts Kriminelles getan hatten.
       „Haben Sie sich darüber Gedanken gemacht?“, fragt die Richterin. „Gedanken?
       Wie soll man sich da viele Gedanken machen, sie taten mir furchtbar leid.“
       
       Die Richterin fasst nach: Konnte man sehen, ob die Menschen erschossen
       wurden? Konnten Sie auf dem Wachturm riechen, dass dort Menschen verbrannt
       wurden? „Das habe ich nicht gesehen“, sagt Bruno D. – und dass es wohl nach
       Verbrennung gerochen haben müsse.
       
       ## Es geht auch um die symbolische Wirkung
       
       Die Staatsanwaltschaft hält Bruno D. vor, vom August 1944 bis zum April
       1945 als Wachmann im KZ Stutthof „vorsätzlich anderen zur Begehung
       heimtückischer und grausamer Morde Hilfe geleistet“ zu haben. Auf
       Nachfragen der Richterin führt Bruno D. am Montag im Prozess aus, dass er
       weder zur „Hitler-Jugend“ hatte gehen noch Soldat hatte werden wollen.
       
       Er sei aber eingezogen worden und aufgrund einer Untauglichkeit sei er
       nicht an die Front geschickt, sondern in sechs Wochen zum Wachmann
       ausgebildet worden. Als er schildert, wie er bei seiner Musterung nackt vor
       einem Militärarzt gestanden habe, sagt er: „So nackt wie die Häftlinge.“
       
       Auch hier fasst die Richterin nach: Ob er verstehe, dass dieser Vergleich
       völlig unpassend und eine „Ohrfeige“ für Überlebende sei? „Es ist was
       anderes, auf jeden Fall. (…) Das darf man eigentlich nicht so vergleichen“,
       räumt der Angeklagte ein. Er betont, dass er kein Nationalsozialist gewesen
       sei. Bei einem Außeneinsatz habe er zwei Inhaftierten, die Arbeitsdienst
       leisten mussten, erlaubt, Fleisch von einem Pferdekadaver ins Lager zu
       schmuggeln.
       
       Für Mehmet Gürcan Daimagüler, dem Rechtsbeistand einer 93-jährigen
       Nebenklägerin, geht es in diesem Verfahren nicht nur um die Taten von Bruno
       D., sondern auch um die symbolische Wirkung. „Mir tut der Angeklagte leid,
       aber mehr Mitgefühl habe ich für meine Mandantin“, sagt er. Hier sitze aber
       gewissermaßen auch der Staat auf der Anklagebank, sagt Daimagüler: wegen
       Strafvereitelung im Amt über Jahrzehnte. Am Freitag geht der Prozess
       weiter.
       
       21 Oct 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Andreas Speit
       
       ## TAGS
       
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   DIR Justiz
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   DIR John Demjanjuk
       
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