# taz.de -- EuGH zu Beleidigungen auf Facebook: Netzwerk muss Schmähungen suchen
> Wenn sich bei Facebook eine rechtswidrige Beleidigung findet, kann das
> Netzwerk verpflichtet werden, nach ähnlichen Aussagen zu suchen. Und sie
> zu löschen.
IMG Bild: In Facebook-Kommentaren finden sich immer wieder Hass und Beleidigungen
Luxemburg dpa | Online-Dienste wie Facebook können gezwungen werden, bei
einer rechtswidrigen Beleidigung nach weiteren wortgleichen oder ähnlichen
Äußerungen zu suchen und diese zu löschen. Das EU-Recht stehe
entsprechenden Entscheidungen nationaler Gerichte nicht entgegen, entschied
der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Unter
Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts könne sogar eine
weltweite Löschung veranlasst werden.
Hintergrund der EuGH-Entscheidung war der Fall der ehemaligen
österreichischen Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek. Sie hatte
nach einer Unterlassungsverfügung auch eine Löschung wortgleicher und
sinngleicher Beleidigungen gefordert. Der Oberste Gerichtshof Österreichs
bat daraufhin den EuGH, zu prüfen, ob das mit der EU-Richtlinie über den
elektronischen Geschäftsverkehr vereinbar wäre.
Die Richtlinie besagt, dass sogenannte Host-Provider wie etwa Betreiber
eines Online-Netzwerks nicht für von den Nutzern veröffentlichte
Informationen verantwortlich sind – bis sie auf deren Rechtswidrigkeit
hingewiesen werden.
Zugleich kann ein Host-Provider gemäß der Richtlinie nicht generell
verpflichtet werden, bei ihm gespeicherte Informationen zu überwachen oder
aktiv nach rechtswidrigem Vorgehen zu suchen.
3 Oct 2019
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