# taz.de -- Streit über Hammelsprung im Bundestag: AfD scheitert vor Gericht
> Waren in der Nacht des 28. Juni genügend Abgeordnete anwesen, um Gesetze
> zu beschließen? Die AfD zweifelt, ihr Antrag wird aber abgewiesen.
IMG Bild: Da ist was los im Bundestag: Ein Hammelsprung wird vollzogen (Foto von 2017)
Karlsruhe dpa | Die AfD im Bundestag ist vor dem Bundesverfassungsgericht
mit einem Antrag gescheitert, dem Bundespräsidenten vorläufig die
Unterzeichnung und Ausfertigung von drei Gesetzen zu untersagen.
Hintergrund ist ein verweigerter Hammelsprung in einer nächtlichen
Bundestagssitzung Ende Juni. Bei einem Hammelsprung verlassen die
Abgeordneten den Saal und kehren durch verschiedene Türen zurück, so dass
sie exakt gezählt werden können. Wenn sich das Präsidium aber einig ist,
dass Beschlussfähigkeit besteht, findet ein solcher Hammelsprung nicht
statt. Der Bundestag hat 709 Mitglieder und ist beschlussfähig, wenn mehr
als die Hälfte, also mindestens 355, anwesend sind.
Die AfD-Fraktion hatte in den frühen Morgenstunden des 28. Juni Zweifel
geäußert, ob noch genug Abgeordnete da waren. Die Vizepräsidentin des
Parlaments, Claudia Roth (Grüne), hatte daraufhin die Beschlussfähigkeit
bejaht und die drei Gesetze wurden beschlossen. (2 BvQ 59/19)
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts begründete seine [1][am
Dienstag veröffentlichte Entscheidung] damit, dass der AfD-Fraktion auch
dann kein schwerer Nachteil drohe, falls sie in einem späteren
Organstreitverfahren Erfolg habe. Aus Sicht des Senats geht allerdings
schon aus der Begründung des Antrags nicht ausreichend hervor, welche
Rechtsposition die AfD-Fraktion gegen wen gelten machen wolle. Der Erlass
einer einstweiligen Anordnung wäre ein erheblicher Eingriff des
Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie und Zuständigkeit anderer
Verfassungsorgane. Daher müsse ein strenger Maßstab angelegt werden,
argumentierten die Verfassungsrichter.
Dass möglicherweise zunächst formell verfassungswidrige Gesetze in Kraft
bleiben, sei kein schwerer Nachteil, denn das Grundgesetz kenne keine
präventive Normenkontrolle. Der verfassungsgerichtliche Rechtsschutz sei
grundsätzlich nachgelagert, teilte der Senat mit.
## AfD will mehr Sitzungswochen
„Diese Entscheidung nehmen wir zur Kenntnis“, sagte der Parlamentarische
Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, in Berlin. Sie
sei aus seiner Sicht aber nicht nachvollziehbar, da nachts bei geringer
Anwesenheit im Bundestag häufig „Entscheidungen von weitreichenden Folgen“
getroffen würden.
In der betreffenden Nacht seien nur etwa 90 Parlamentarier im Saal gewesen,
sagte Baumann. Bundestagsvizepräsidentin Roth habe dennoch gegen einen
Hammelsprung entschieden. Die AfD sprach sich für eine Erhöhung der Zahl
der Sitzungswochen des Bundestags aus. Dadurch könnten Sitzungen, die
oftmals bis in die frühen Morgenstunden dauern, vermieden werden.
Das Bundestagspräsidium um Wolfgang Schäuble (CDU) hatte sich hinter Roths
Entscheidung gestellt. Der Sitzungsvorstand habe die Vorschriften der
Geschäftsordnung zur Feststellung der Beschlussfähigkeit korrekt
angewendet. Die AfD ist im Bundestagspräsidium nicht vertreten.
24 Sep 2019
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DIR [1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-058.html
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