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       # taz.de -- Antiziganismus bei der Polizei: „Nicht vollständig vermeidbar“
       
       > Die Polizei klassifiziert eine abgewiesene Familie als Sinti und Roma.
       > Das Innenministerium spricht von einem Einzelfall.
       
   IMG Bild: Schon im Nationalsozialismus verfolgt: das Mahnmal für die ermordeten Sinti und Roma in Berlin
       
       Berlin taz | Eine Familie aus Bosnien und Herzegowina will von Österreich
       nach Deutschland einreisen. Sie haben nicht alle erforderlichen Papiere
       dabei, die Bundespolizei weist sie zurück – und veröffentlicht am 22.
       August eine Pressemitteilung, die nun für Empörung sorgt. Darin heißt es:
       „Die abgelehnten Asylbewerber, die wohl der Minderheit der Sinti und Roma
       angehören, waren ohne ausreichende Dokumente unterwegs.“
       
       „Wir kritisieren die wiederholte Erfassung der Zugehörigkeit zu den Rom*nja
       oder Sinti*ze durch die Bundespolizei aufs Schärfste und fordern die
       Aufklärung und Einstellung dieser Praxis“, sagte Merdjan Jakupov,
       Geschäftsführer des Jugendverbands Amaro Drom. Er kritisierte eine „bis
       heute andauernde Praxis der Kriminalisierung und Verfolgung“ der Gruppen,
       die „zum [1][Genozid an den europäischen Rom*nja und Sinti*ze während des
       Nationalsozialismus führte“.]
       
       Die Nennung sei in diesem Fall „fehlerhaft“ und sei „entbehrlich“ gewesen,
       räumt auch das Bundesinnenministerium (BMI) in der Antwort auf eine Kleine
       Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Linke) ein, die der taz
       vorliegt. Es handle sich um einen „Einzelfall“, die Mitteilung sei nicht
       mehr online. Es erfolge eine „Sensibilisierung“ in den Pressestellen der
       Bundespolizei.
       
       Sinti*ze und Rom*nja kämpfen immer wieder mit dem Vorurteil, sie neigten zu
       Kriminalität – nicht zuletzt, weil just ihre ethnische Zugehörigkeit immer
       wieder in Pressemitteilungen der Polizei genannt wird. So hieß es etwa in
       der Polizeilichen Kriminalstatistik in Berlin 2017 zu einer Deliktgruppe,
       [2][bei den Tatverdächtigen handle es sich „überwiegend um Angehörige der
       Volksgruppe der Sinti und Roma“]. Und erst Ende August erging in der
       bayerischen Polizei eigentlich eine interne Dienstanweisung, eine solche
       Charakterisierung habe „grundsätzlich zu unterbleiben“. Eine systematische
       Untersuchung der Problemlage gibt es bislang nicht.
       
       ## Bitte „Volkszugehörigkeit“ auswählen
       
       Jelpke fragte auch nach der Erfassung als „Sinti“ oder „Roma“ in
       Datenbanken der Bundespolizei. Das BMI erklärte, im
       Vorgangsbearbeitungssystem könne aus einem Katalog die „Volkszugehörigkeit“
       ausgewählt werden. Die Erfassung von Religion oder „einer
       Gruppenzugehörigkeit, welche zur Zeit des NS-Regimes systematisch verfolgt
       und sanktioniert wurde“, sei aber „nicht zulässig“.
       
       Es gebe allerdings Freitextfelder – in diesem sei für die Jahre 2013 bis
       2019 bei acht Personen das Wort „Sinti“ oder „Roma“ hinterlegt. Dies seien
       „individuelle Fehler in der Sachbearbeitung“. Wegen der Notwendigkeit von
       Freitextfeldern ließen sich diese „nicht vollständig vermeiden“. Das
       Bundespolizeipräsidium habe nun aber „erste Maßnahmen eingeleitet, um Fälle
       von unrechtmäßigen Erfassungen rückgängig zu machen“ und eine solche
       Eingabe künftig zu unterbinden. Auch werde man nochmals entsprechend
       sensibilisieren und auf die Vorschrift hinweisen.
       
       „Eigentlich müssten hier die Alarmglocken schrillen“, sagte die
       Linken-Politikerin Ulla Jelpke der taz. Besorgniserregend sei, dass die
       Stabsstelle in München trotz kritischer Nachfragen „erst von ganz oben
       zurückgepfiffen werden musste“. Antiziganistische Ressentiments stellten
       „bis in die oberen Etagen der Bundespolizei hinein ein Problem dar“. Die
       Aussage, dass sich so etwas nicht völlig vermeiden lasse, sei „ein
       Armutszeugnis“.
       
       Auch Anja Reuss vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma erklärte, es sei
       „nicht ausreichend, wenn die zuständigen Behörden auf die Fehlerhaftigkeit
       und Entbehrlichkeit der Zuschreibung hinweisen“ oder gar darauf verwiesen,
       dass man dies ja gar nicht dürfe. „Die Realität zeigt, dass Racial
       Profiling und rassistische Markierungen zur polizeilichen Praxis gehören
       und System haben“, sagte Reuss der taz. Man kooperiere mit verschiedenen
       Polizeischulen. „Diese Arbeit muss fortgesetzt und intensiviert werden.“
       
       ## „Für die meisten Europäer kaum vorstellbar“
       
       Das Grundproblem sei, „dass deutsche wie auch andere Polizeibehörden immer
       noch einen kausalen Zusammenhang zwischen Minderheitenzugehörigkeit und
       Kriminalitätsneigung annehmen und dementsprechend handeln“, sagte Markus
       End vom Zentrum für Antisemitismusforschung in Berlin.
       
       Er verwies auf die Ermittlungen im Fall „Scara Rulanta“, bei denen
       Antiziganismus deutlich zu erkennen gewesen sei. So hieß es dazu 2016 in
       der Zeitschrift der Bundespolizei, die Tatverdächtigen schickten ihre
       Kinder aus Rumänien nach Deutschland auf „Klautour“: „Zum Stehlen nicht nur
       erzogen und ausgebildet, fühlen sich die Kinder vor allem moralisch ihren
       Eltern verpflichtet. In der Kultur der Roma besitzt die Verantwortung der
       Kinder für ihre Eltern einen außerordentlich hohen Stellenwert. Dies rührt
       auch daher, da ihnen im Kindesalter ein Wertesystem vermittelt wird, das
       für die meisten Europäer kaum vorstellbar erscheint.“
       
       17 Oct 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Sinti-und-Roma-Vertreter-ueber-Auschwitz/!5614978
   DIR [2] /Polizei-unter-Diskrimierungsverdacht/!5626822
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Dinah Riese
       
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