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       # taz.de -- UN-Verhandlungen über Schiedsgerichte: Großer Reformbedarf
       
       > Ab Montag geht es in Wien um die Zukunft der Investitionsschutzklagen.
       > Damit können Unternehmen von Staaten Schadenersatz eintreiben.
       
   IMG Bild: Das Kernkraftwerk Krümmel an der Elbe
       
       Berlin taz | Bei den [1][Stopp-TTIP-Protesten] haben die Klageprivilegien
       für Unternehmen Hunderttausende mobilisiert, jetzt wird über eine Reform
       der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) verhandelt. Ab Montag tagt in
       Wien die UN-Kommission für internationales Handelsrecht (UNCITRAL). Auf der
       Tagesordnung steht neben der Reform der Schiedsgerichte auch der Vorschlag,
       einen internationalen Gerichtshof für Investitionsstreitigkeiten
       einzurichten.
       
       Konzerne können Staaten vor Schiedsgerichten verklagen, wenn sie ihre
       Interessen durch politische Entscheidungen beeinträchtigt sehen. Eines der
       bekanntesten Verfahren ist das von Vattenfall gegen die Bundesrepublik
       wegen des Atomausstiegs. Immer wieder werden Staaten etwa von
       Tabakkonzernen und anderen Unternehmen verklagt, wenn sie neue Regeln zum
       Gesundheits- oder Umweltschutz verabschieden.
       
       Schiedsgerichte sind nach Angaben der EU-Kommission in rund 3.200 geltenden
       Abkommen verankert. Auch das transatlantische Handelsabkommen zwischen den
       USA und der EU hätte eine solche Klausel vorgesehen. Beim
       europäisch-kanadischen Freihandelsvertrag Ceta wurde der Teil zur
       Schiedsgerichtsbarkeit abgespalten, damit der Rest vorläufig in Kraft
       treten kann. Ob alle EU-Staaten die Ceta-Schiedsgerichte ratifizieren
       werden, ist unklar.
       
       KritikerInnen betrachten die möglichen Investorenklagen als Paralleljustiz,
       die nur Konzernen zur Verfügung steht und nicht Staaten oder Verbrauchern.
       „Statt die Sonderrechte von großen Konzernen weiter auszuweiten, braucht es
       endlich verbindliche internationale Regeln zum Schutz vor
       Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in globalen Lieferketten“,
       fordert Lia Polotzek vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
       (BUND). Für Samstag rufen der BUND, Attac, das Netzwerk für Gerechten
       Welthandel und weitere Organisationen zum [2][Aktionstag „Menschenrechte
       schützen – Konzernklagen stoppen!“] auf. In Berlin vor dem KanzlerInamt,
       aber auch in Frankfurt, Köln, Hamburg, München und anderen Städten sind
       Aktionen geplant.
       
       ## Mehr Transparenz nötig
       
       Befürworter sagen, Schiedsgerichte seien ein wichtiges Instrument, um im
       Streitfall schnelle Entscheidungen zu erreichen. „Staaten unterwerfen sich
       diesen Regeln, weil sie Anreize für ausländisches Kapital setzen wollen“,
       sagt der Marburger Schiedsrechtsexperten und Juristen Reinmar Wolff. Komme
       es nach einer Investition etwa zu einer staatlichen Enteignung oder
       Übergriffen, sei es nicht sinnvoll, wenn Unternehmen vor nationale Gerichte
       ziehen müssten. Davon profitieren nicht nur Konzerne, sagt er. In
       Turkmenistan etwa hat das Militär die Hühnerfarm eines deutschen
       Geschäftsmanns geplündert, weil er das Verteidigungsministerium nicht an
       der Firma beteiligen wollte. Ein Investitionsschiedsgericht sprach dem Mann
       eine Entschädigung zu.
       
       Auch Wolff sieht Reformbedarf. „Das Hauptproblem ist die mangelnde
       Transparenz“, sagt er. Das könne relativ leicht gelöst werden, indem
       Staaten der [3][Mauritiuskonvention] beitreten, die klare Transparenzregeln
       vorsieht. Das haben bislang allerdings erst Gambia, Kamerun, Kanada,
       Mauritius und die Schweiz getan.
       
       Um Fragen der Transparenz wird es auch gehen, wenn ab Montag in Wien
       VertreterInnen aus 60 Staaten, die in die UN-Handelskommission gewählt
       wurden, über die Reform beraten. Die EU schlägt die Einrichtung eines
       multilateralen Investitionsgerichtshofs mit einer Berufungsinstanz vor.
       Dieser könne „von allen interessierten Ländern in Anspruch genommen werden
       und würde in Streitigkeiten im Zusammenhang mit künftigen und bestehenden
       Investitionsabkommen entscheiden“, teilt die EU mit.
       
       ## Langwierige Verhandlungen
       
       Schiedsrechtsexperte Wolff geht davon aus, dass durch einen Gerichtshof
       Verfahren sehr aufwändig würden. „Denn damit würden drei Instanzen
       entstehen – die Entscheidung, die Berufung und möglicherweise die
       Rücküberweisung an die erste Instanz“, sagt er. Heute fällen die
       Investitionsschiedsgerichte eine einzige Entscheidung – und die ist
       verbindlich.
       
       Gegen den Vorschlag der EU sind unter anderem die USA, Russland und Japan.
       Sie wollen mehr Gestaltungsmöglichkeiten für einzelne Staaten. Gleichzeitig
       stellt etwa Südafrika Klagemöglichkeiten von Investoren an sich infrage und
       plädiert für eine sozialökologische Reform der zwischenstaatlichen
       Handelsbeziehungen. Die Verhandlungen werden lange dauern. „Die UNCITRAL
       ist sehr konsensorientiert“, sagt Jurist Wolff. „Bislang hat es nur eine
       Handvoll Entscheidungen ohne 100 Prozent Zustimmung gegeben.“
       
       14 Oct 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Schwerpunkt-TTIP/!t5295622
   DIR [2] https://www.gerechter-welthandel.org/aktionstag2019/
   DIR [3] https://uncitral.un.org/en/texts/arbitration/conventions/transparency/status
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Anja Krüger
       
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