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       # taz.de -- Datenschützer über Seehofer-Vorstoß: „Ungerechtfertigte Stigmatisierung“
       
       > Innenminister Horst Seehofer will Daten von Extremisten 25 Jahre lang
       > speichern. Datenschützer Ulrich Kelber über den Fall Lübcke, Extremisten
       > und Löschfristen.
       
   IMG Bild: Wie lange Daten auch gespeichert werden – eines sollte in jedem Fall stimmen: die Verschlüsselung
       
       taz: Herr Kelber, Innenminister Seehofer prüft, ob die Löschfrist bei Daten
       von Extremisten von [1][10 auf 25 Jahre verlängert werden soll]. Anlass ist
       der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Die
       Verfassungsschutz-Akte des mutmaßlichen Täters war zum Tatzeitpunkt schon
       ausgesondert und nur zufällig noch greifbar.
       
       Ein einziger Fall kann nicht unbedingt rechtfertigen, dass sehr viele
       Personen [2][künftig länger gespeichert] werden. Es müsste schon dargelegt
       werden, dass es ein Muster gibt, scheinbar ein bürgerliches Leben
       anzufangen, um dann mehr als zehn Jahre später überraschend zuzuschlagen.
       
       Der Fall genügt Ihnen nicht? 
       
       Er genügt schon deshalb nicht, weil noch völlig unklar ist, ob die
       Ermittlungen ohne Kenntnis der Verfassungsschutz-Akte tatsächlich verzögert
       oder behindert gewesen wären. Zudem verlangen die datenschutzrechtlichen
       Vorschriften nicht automatisch eine Löschung, sondern nur die Prüfung, ob
       die Daten noch benötigt werden. Wenn es gute Gründe gibt, personenbezogene
       Daten nicht zu löschen, dann müssen sie nicht gelöscht werden. Zwar wird
       immer von „Löschfristen“ gesprochen, in Wirklichkeit sind das aber
       Prüffristen.
       
       Sie sind skeptisch, dass die Behörden gründlich gearbeitet haben? 
       
       Wenn ein Rechtsextremist, der als hochgradig gewaltbereit bekannt war,
       einen politischen Mord begeht, fällt es schwer zu glauben, dass er in der
       Zwischenzeit jahrelang ein völlig harmloses Leben geführt hat. [3][Hat es
       da wirklich keine auffälligen Vorfälle gegeben?] Statt immer wieder die
       Gesetze zu verschärfen, sollten die politisch Verantwortlichen lieber
       sorgfältig analysieren, ob die Behörden richtig aufgestellt sind, um diese
       extremistischen Betätigungen zu erkennen und die gespeicherten Erkenntnisse
       damit zu aktualisieren.
       
       Fordern Sie damit nicht indirekt eine lückenlose Überwachung von
       Extremisten? 
       
       Natürlich nicht. Aber ich warne – auch im Interesse der Sicherheit –
       durchaus vor einer Verlängerung der Prüffristen. Wenn Informationen über
       eine Person 25 Jahre lang gespeichert werden können, ohne dass etwas Neues
       hinzukommen muss, dann besteht doch die Gefahr, dass sich niemand um diese
       Person kümmert und sie in Vergessenheit gerät. Besser wäre es, alle fünf
       oder zehn Jahre zu prüfen, ob noch Grund zur Speicherung besteht. Dann
       verliert man die Leute auch nicht aus den Augen.
       
       Mag sein. Aber schadet es? 
       
       Je älter Daten sind, desto weniger valide sind sie. Nehmen wir einen jungen
       Mann, der sich als Kleinkrimineller im Umfeld der Organisierten
       Kriminalität bewegte. 20 Jahre später gerät er nach einer Straftat in
       Verdacht. Die Polizei freut sich über den Treffer in der Datenbank und
       ermittelt in Richtung organisierte Kriminalität – dabei ist der Mann längst
       Rechtsextremist oder Islamist. Veraltete Daten können die Behörden also
       durchaus in die Irre führen.
       
       Was ist mit den Betroffenen? 
       
       Hier droht die Gefahr einer ungerechtfertigten Stigmatisierung. Die
       Einstufung als Verfassungsfeind ist ein schwerwiegender
       Grundrechtseingriff. Dies gilt erst recht, wenn Informationen 25 Jahre
       lang gespeichert werden können, obwohl keine neue Erkenntnis hinzukommt. Da
       werden auch kleinere Sünden der Vergangenheit konserviert, obwohl der
       Betroffene diese Phase vielleicht längst überwunden und hinter sich
       gelassen hat. Oft werden ja nicht einmal bewiesene Taten gespeichert,
       sondern nur Verdachtsmomente.
       
       Wen stört es, wenn so etwas in einer Datei steht, die außer den
       Sicherheitsbehörden keiner sieht? 
       
       So banal ist das nicht. Jede Speicherung hat potenzielle Folgen. Wenn die
       Daten keine Auswirkungen hätten, gäbe es ja auch keinen Grund, sie in einer
       Datei zu speichern. Zudem fragen immer wieder Stellen beim
       Verfassungsschutz nach, ob etwas gegen eine Person vorliegt. Etwa wenn
       jemand eine Arbeit aufnehmen will, bei der eine Sicherheitsüberprüfung
       vorgeschrieben ist. Da können veraltete Informationen Lebenschancen
       verbauen.
       
       Sie haben Anfang des Jahres ein Moratorium für neue Sicherheitsgesetze
       gefordert. Wäre die Verlängerung der Löschfristen ein Fall für dieses
       Moratorium? 
       
       Absolut! Falls Prüffristen verlängert werden sollen, obwohl kürzere Fristen
       genügen oder sogar effizienter sind, dann ist das nicht nur politisch
       bedenklich, sondern auch rechtlich relevant. Dadurch würde eine
       Verschärfung unverhältnismäßig und somit verfassungswidrig.
       
       23 Sep 2019
       
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