# taz.de -- Herkunft von Tatverdächtigen: Transparenz ist kein Argument
> Die Polizei soll die Nationalität von StraftäterInnen nennen, fordert
> NRW-Innenminister Herbert Reul. Gegen Populismus hilft das aber nicht.
IMG Bild: JournalistInnen entscheiden selbst, was sie über StraftäterInnen preisgeben
Das Motiv hört sich erst mal ganz ehrenwert an: Um „politischer
Bauernfängerei vorzubeugen“, soll die Polizei in Nordrhein-Westfalen
künftig die [1][Nationalität von StraftäterInnen] und Tatverdächtigen in
ihren Meldungen gleich mitliefern. So sieht es eine Überarbeitung des
Erlasses zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei in NRW vor, den
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) vergangene Woche präsentierte.
„Transparenz“ als „bestes Mittel“ gegen Populisten und Hetzer, die gerne
Angst vor Kriminellen aus dem Ausland schüren.
Wenn es denn so einfach wäre. Ist es aber nicht. Die Sächsische Zeitung aus
Dresden, Fast-Monopolblatt im Osten und Südosten des Bundeslandes, hatte
schon 2016 in einer viel beachteten Aktion eine Art Dauerkennzeichnung bei
ihrer Berichterstattung über Verbrechen und Straftaten eingeführt. Drei
Jahre später scheint sich die Stimmung keinesfalls entspannt zu haben: AfD
& Co. machen so wollüstig wie erfolgreich weiter mit ihrer Bauernfängerei.
Auch der Einwand, so könnten die aus dem populistischen Lager angefeindeten
Medien zumindest den Vorwurf entkräften, sie würden „dem Volk“
Informationen vorenthalten und angeblich „die Wahrheit“ unterdrücken, zieht
nicht.
Vielmehr hebelt ein solches Vorgehen eine Grundspielregel des
Mediengeschäfts aus: JournalistInnen entscheiden nach überprüfbaren,
professionellen Kriterien, welche Sachverhalte und Details für die
Berichterstattung wichtig sind. Dazu gehört in begründeten Fällen
natürlich, über Herkunft oder Nationalität von StraftäterInnen zu
berichten. Das Bedürfnis, irgendjemandes Mütchen zu kühlen, gehört
definitiv nicht dazu.
## Alles bleibt beim Alten
Entsprechend engagiert war und ist daher auch die Diskussion im
[2][Deutschen Presserat]. 2016 stellte der seine Ziffer 12 des Pressekodex,
in der es um Diskriminierung geht, auf den Prüfstand. Um dann, zu Recht,
alles beim Alten zu lassen. „In der Berichterstattung über Straftaten ist
darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen
oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu
einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens
führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei
denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse.“ Das bleibt und
sollte auch weiter so bleiben.
Der Presserat hat im Zusammenhang mit Reuls Vorstoß – der übrigens bei
Reuls niedersächsischem Amtskollegen von der SPD auf Abscheu und Empörung
stößt – jetzt auch nochmal darauf hingewiesen: Selbst wenn die Polizei oder
andere Behörden entsprechende Angaben machen, ist das kein Freibrief für
Medien, diese zu übernehmen.
Was bleibt, ist der Verdacht, Reuls Initiative könnte genau das sein, was
zu bekämpfen sie vorgibt: Bauernfängerei.
4 Sep 2019
## LINKS
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## AUTOREN
DIR Steffen Grimberg
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