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       # taz.de -- HU schafft Parallelbeschäftigung ab: Kein Zweitjob für HU-Studierende
       
       > HU-Studierende sollen künftig nur noch einen Job an ihrer Universität
       > ausüben dürfen. An anderen Berliner Unis sind mehrere Tätigkeiten kein
       > Problem.
       
   IMG Bild: Es gibt wieder Zoff zwischen der Humboldt-Universität und Studierenden
       
       An der Humboldt-Universität gibt es einen neuen Konflikt zwischen
       Universität und Studierenden. Studentische Mitarbeitende dürfen nur noch
       eine Tätigkeit an der HU ausüben, die Parallelbeschäftigung mit mehreren
       Verträgen wurde abgeschafft. Noch bestehende Verträge werden zwar
       eingehalten, doch die Studierenden sind verunsichert und Gewerkschaften
       kritisieren das in Berlin bisher beispiellose Vorgehen. Aus einer E-Mail
       der Personalabteilung vom 6. September geht hervor, dass eine Kombination
       von verschiedenen Tarifverträgen an der HU nicht mehr möglich ist. Konkret
       sind das der Tarifvertrag der Länder (TV-L) und der Tarifvertrag für
       studentisch Beschäftigte (TV-Stud). Letzterer ist für Hilfstätigkeiten im
       wissenschaftlichen Bereich vorgesehen, während der TV-L für
       nicht-wissenschaftliche Tätigkeiten in der Verwaltung oder in Bibliotheken
       verwendet wird.
       
       Die Personalabteilung begründet den Schritt in der E-Mail, die der taz
       vorliegt, wie folgt: „Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der
       Länder und der Tarifvertrag für die studentischen Beschäftigten weisen eine
       völlig andere Struktur auf.“ Dies sei nach der Neuverhandlung des TV-Stud
       im vergangenen Jahr insbesondere in der Regelung zur Lohnfortzahlung im
       Krankheitsfall zum Ausdruck gekommen. Die HU ist damit wahrscheinlich die
       einzige Berliner Universität, die eine Parallelbeschäftigung ausschließt.
       „So ein Vorgehen ist mir von anderen Universitäten nicht bekannt und ist
       erstmalig so an der HU aufgetaucht“, sagt Antje Thomaß,
       Gewerkschaftssekretärin für Forschungseinrichtungen in Berlin bei Verdi. An
       der TU sei eine Mehrfachbeschäftigung problemlos möglich.
       
       Die Initiative TVLfürStudis Berlin kritisiert auch diesen Schritt. Die HU
       versuche sich in ihrer Argumentation auf einen Passus des TV-L zu stützen,
       der mehrere Tätigkeiten bei einem Arbeitgeber nur dann erlaubt, wenn sie
       nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen – ansonsten müssten
       sie als ein Arbeitsverhältnis gelten. „Es liegt aber in der Natur des TV-L,
       dass sich TV-Stud- und TV-L-Tätigkeiten nicht in einem solchen
       Sachzusammenhang befinden, da sie unterschiedliche Bereiche abdecken“, sagt
       eine Sprecherin zur taz. Tatsächlich steht im TV-L, dass er nicht für
       studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte gilt. „Angesichts dessen,
       dass eine Doppelbeschäftigung in TV-Stud und TV-L möglich ist, sehen wir es
       als weiteren Versuch der HU an, die Beschäftigten zu verunsichern.“
       Besonders brisant sei zudem der Zeitpunkt der Ankündigung vor dem
       Semesterwechsel, da am 30. September viele Verträge auslaufen würden. „Hier
       wird mit studentisch Beschäftigten und ihren Existenzängsten gespielt.“
       
       Die HU weicht den Vorwürfen aus: „Ein Arbeitsvertrag an der HU wird
       entweder nach TV-L HU oder nach TV Stud III abgeschlossen“, sagt
       Pressesprecher Hans-Christoph Keller, „Nach Abschluss des TV Stud III und
       der damit einhergehenden veränderten Regelung erfolgt der Abschluss von
       Arbeitsverträgen mit einer Person an der HU entweder nach TV-L HU oder nach
       TV Stud III. Bestehende Verträge werden eingehalten.“ Seit Abschluss des TV
       Stud III habe es nur zwei Fälle gegeben, in denen eine
       Parallelbeschäftigung nach unterschiedlichen tariflichen Grundlagen
       abgelehnt wurde.
       
       17 Sep 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gabriel Rinaldi
       
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