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       # taz.de -- Braunkohletagebau Jänschwalde: Gericht bestätigt Stopp
       
       > Jänschwalde ist seit Jahren im Visier der Umweltschützer. Nun könnte eine
       > Gerichtsentscheidung den Weiterbetrieb stoppen – zumindest vorläufig.
       
   IMG Bild: Eimerkettenbagger im April 2019 im Tagebau Jänschwalde: Ab 1. September könnte Schluss sein
       
       Berlin/Cottbus dpa | Der [1][Braunkohle-Tagebau Jänschwalde] muss
       möglicherweise am 1. September die Arbeit vorläufig einstellen. Nach einer
       Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) ist ein
       Stopp rechtmäßig, wenn der Betreiber bis Ende August keine
       Umweltverträglichkeitsprüfung einreicht. Das OVG hat damit am Donnerstag
       einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus bestätigt. Allerdings will
       der Betreiber eine Fristverlängerung für die vom Gericht verlangte
       Umweltverträglichkeitsprüfung erwirken. Das Verwaltungsgericht in Cottbus
       will nach eigenen Angaben darüber zeitnah entscheiden.
       
       Die Richter in Cottbus hatten im Juni dem Eilantrag der Deutschen
       Umwelthilfe gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans für den Tagebau
       Jänschwalde für das Jahr 2019 mit Wirkung ab dem 1. September 2019
       stattgegeben. Sie beanstandeten, dass eine ausreichende
       Umweltverträglichkeitsprüfung des Betreibers Leag für den Tagebau nicht
       vorliege. Das Gericht gab der Leag aber eine Frist bis Ende August, die
       fehlende Prüfung durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
       (LBGR) nachzureichen.
       
       Die Frist kann der Tagebaubetreiber nicht einhalten und hat deshalb am
       Mittwoch beim Verwaltungsgericht Cottbus eine Verlängerung bis Ende
       November beantragt. Über diese längere Frist sei noch nicht entschieden,
       wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts am Donnerstag auf Anfrage sagte.
       Damit liegt die Entscheidung über einen Weiterbetrieb des Tagebaus aktuell
       beim Verwaltungsgericht in Cottbus. Sollte es die Fristverlängerung
       genehmigen, kann der Tagebau bis Ende Dezember normal weiterbetrieben
       werden. Bis dahin ist der Betrieb genehmigt.
       
       Die Kläger, die [2][Deutsche Umwelthilfe (DUH)] und die Grüne Liga,
       begrüßten die Entscheidung des OVG. „Die LEAG hat inzwischen selbst
       eingeräumt, dass die Prüfung, ob die Weiterführung des Tagebaus mit der
       Erhaltung geschützter Feucht- und Moorgebiete vereinbar ist, sehr schwierig
       ist“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Der Antrag,
       die Abgabefrist für die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 31. August bis
       Ende November zu verlängern, sei deshalb ein Offenbarungseid der
       katastrophalen Planung der Leag.
       
       ## Landschaften vor dem Austrocknen schützen
       
       Für den Fall, dass es keine Fristverlängerung gibt und der Tagebau ab dem
       1. September 2019 nicht weiterbetrieben werden kann, hat die Leag nach
       einer Anordnung des Landesbergamtes bereits mit der Vorbereitung eines
       Sicherheitsbetriebes begonnen. Damit soll gewährleistet werden, dass der
       Abbau kurzfristig gestoppt werden kann.
       
       Hintergrund sind eine Klage sowie ein Widerspruch der Verbände Deutsche
       Umwelthilfe (DUH) und Grüne Liga gegen den Weiterbetrieb des Tagebaus.
       [3][Umweltschützer] befürchten, dass Filterbrunnen im Bereich des Tagebaus
       besonders geschützte Gebiete wie Moore gefährden. Mit der Klage wollen sie
       eine weitere Ausbreitung des Tagebaus in Richtung Norden verhindern und die
       Landschaften in der Umgebung vor dem Austrocknen schützen.
       
       Im Braunkohle-Tagebau Jänschwalde arbeiten etwa 500 Bergleute. Von dort
       wird die Kohle in das nahe gelegene Kraftwerk Jänschwalde geliefert.
       
       29 Aug 2019
       
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