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       # taz.de -- Neues Vergabegesetz in Berlin: Gute Arbeit mal konkret
       
       > Die Linksfraktion hat mit DGB und Rechtsexperten über das neue
       > Vergabegesetz diskutiert. Die Umsetzung gilt als eine der großen
       > Herausforderungen.
       
   IMG Bild: ReinigungsarbeiterInnen klagten zuletzt über Arbeitsbedingungen bei öffentlichen Auftraggebern
       
       Berlin soll eine Stadt der guten Arbeit sein – so steht es im
       rot-rot-grünen Koalitionsvertrag. Dafür möchte der Senat zunächst vor der
       eigenen Haustür kehren: [1][mit einem neuen Vergabegesetz], das bis Ende
       des Jahres beschlossen werden soll.
       
       Die Linksfraktion hat am Donnerstag zu einem Fachgespräch über das Gesetz
       ins Abgeordnetenhaus geladen. „Berlin muss bewusst mit der eigenen
       Nachfragemacht umgehen“, sagte Christian Hoßbach, Vorsitzender des DGB
       Berlin-Brandenburg, mit Blick auf das große Auftragsvolumen des Landes.
       
       Im Juni hatte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop den Gesetzesentwurf
       vorgestellt. Für öffentliche Aufträge sollen im Bereich der Liefer- und
       Dienstleistungen über einer Wertgrenze von 10.000 Euro und im Baugewerbe ab
       50.000 Euro sozial-ökologische Kriterien bei der Vergabe gelten. Dazu soll
       der Vergabemindestlohn für öffentliche Aufträge von 9 Euro auf 11,90 Euro
       angehoben werden.
       
       Die Mindestvergütung ist allerdings ein strittiger Punkt: Denn der
       Stundenlohn müsste laut Bundesarbeitsministerium eigentlich 12,63 Euro
       betragen, um vor Altersarmut zu schützen. Diese Zahl identifizierte auch
       die Linksfraktion am Donnerstag als Ziel. Der linke Bundestagsabgeordnete
       Pascal Meiser zeigte sich optimistisch und verwies darauf, dass der
       Tariflohn im öffentlichen Sektor – Referenzgröße für den Vergabemindestlohn
       – im kommenden Jahr auf 12,43 Euro steigen werde.
       
       ## Die Frage der Umsetzung
       
       Diskutiert wurde auch über die Umsetzung des neuen Vergabegesetzes. Während
       bisher nur Kontrollen auf Hinweis der Vergabestellen stattfinden, sollen
       mit dem neuen Gesetz Stichprobenkontrollen erfolgen. Ob die Novellierung
       des Gesetzes Wirkung entfaltet, werde auch von der personellen Stärke und
       Qualifizierung derer abhängen, die in den öffentlichen Einrichtungen über
       die Zuschläge entscheiden, so Linke-Abgeordneter Harald Wolf.
       
       Maßnahmen gegen Leistungsverdichtung, ein Problem, [2][über das zuletzt
       Reinigungskräfte in Schulen geklagt hatten], seien in dem Gesetz nach
       bisherigem Stand nicht vorgesehen, so Wolf. Dies sei jedoch über
       Verwaltungsvorschriften möglich, sagte Alexander Fischer, Staatssekretär
       für Arbeit und Soziales. DGB-Vorsitzender Hoßbach plädierte dafür, dass die
       Sozialpartner zumutbare Leistungsstandards bestimmen sollten. In bestimmten
       Fällen könnte auch über die Rekommunalisierung der Reinigungsarbeiten
       nachgedacht werden. „Das Thema wird umso wichtiger, je höher die Löhne bei
       öffentlichen Aufträgen sind“, sagte Wolf.
       
       Das neue Vergabegesetz wird aktuell unter den Senatsverwaltungen
       abgestimmt, bevor in die Phase der parlamentarischen Debatte übergegangen
       wird.
       
       5 Sep 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Berlin-plant-neues-Vergabegesetz/!5602067/
   DIR [2] /Outsourcing-von-Reinigungskraeften/!5618052/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Volkan Ağar
       
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