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       # taz.de -- Expertin über neues Pflegegesetz: „Eine gesellschaftliche Aufgabe“
       
       > Ein neues Gesetz soll Kinder von Pflegebedürftigen entlasten. Das sei
       > eine gute Idee, sagt die Sozial-Expertin Margret Böwe.
       
   IMG Bild: Nicht nur eine psychische Belastung: Angehörige im Pflegeheim unterzubringen ist teuer
       
       Nach einem neuen Gesetzesentwurf müssen Kinder in Zukunft erst ab einem
       Jahreseinkommen von 100.000 Euro für ihre Eltern zahlen, wenn Rente und
       Pflegeversicherung nicht für die [1][Pflege] ausreichen. Was sagt die
       Expertin Margret Böwe dazu?
       
       taz: Frau Böwe, ist heute ein guter Tag für Kinder pflegebedürftiger Eltern
       und Eltern behinderter Kinder? 
       
       Margret Böwe: Ja, das ist er, denn er bedeutet eine erhebliche finanzielle
       Entlastung für viele Menschen. Wir haben viele Anfragen von Angehörigen
       bekommen, die von immensen Belastungen berichteten. Neben der psychischen,
       die die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen ohnehin schon bedeutet,
       mussten sie ihre gesamte finanzielle Situation dem Sozialamt offenlegen. So
       kommen ganze Familien in die Maschinerie der Bedürftigkeitsprüfung. Dabei
       hat der sogenannte Eigenbehalt – also der Teil, der den Menschen nach dem
       Abzug zum Leben bleibt – von Kommune zu Kommune differiert und war oft
       niedrig. Manchmal war er so gering, dass für die Betroffenen nur noch sehr
       wenig zum Leben blieb.
       
       Durch das neue Gesetz müssen die Angehörigen erst ab einem Jahreseinkommen
       von mehr als 100.000 Euro zahlen, wenn die Mittel der Pflegeversicherung
       und der Rente für die Heimkosten nicht ausreichen. Wer weniger verdient,
       wird also nicht mehr überprüft? 
       
       Genau, zuvor galt die Grenze nur für Personen mit Grundsicherung im Alter
       und bei Erwerbsminderung. Die Regelung sollte verhindern, dass sie aus
       Angst vor der finanziellen Belastung ihrer Angehörigen nicht zum Sozialamt
       gehen. Allerdings reichte das Geld oft trotzdem nicht, gerade wenn sie in
       ein Pflegeheim müssen. Dann sind weitere Mittel notwendig. Hier hafteten
       die Kinder. Auch dieses Problem ist jetzt behoben.
       
       Sind Sie also mit dem Gesetzentwurf vollkommen zufrieden? 
       
       Bei der Entlastung der Angehörigen setzt er das um, was wir gefordert
       haben. In anderen Bereichen gibt es durchaus noch Verbesserungsbedarf, das
       betrifft etwa die Anrechnung von Renten in der Sozialhilfe.
       
       Warum hat sich die Politik des Problems jetzt angenommen? 
       
       Ich glaube, die Politik hat verstanden, dass es sich um ein Problem
       handelt, das mitten in der Gesellschaft liegt. Oft tut sie sich ja schwer
       damit, etwas für die Ärmsten zu tun. Aber es gibt immer mehr
       pflegebedürftige Menschen, gleichzeitig sind die Pflegekosten so hoch, dass
       viele Renten nicht ausreichen. Das ist nicht nur ein Problem für die sozial
       Schwachen, sondern viele Mittelschichtsfamilien sind damit konfrontiert.
       Und es wird in unserer älter werdenden Gesellschaft immer mehr betreffen.
       
       Wie viele Menschen können von dem Gesetzentwurf profitieren? 
       
       Das wissen wir noch nicht und auch das BAMS kann das noch nicht abschätzen.
       Nicht zuletzt liegt das daran, dass gerade reichere Kommunen häufig auf
       eine Einkommensprüfung verzichtet haben. Der Bürokratieaufwand war einfach
       zu groß. Viele Sozialamtsleiter, mit denen ich gesprochen habe, klagten
       darüber, dass es sich bei dem Verfahren oft um ein Verlustgeschäft
       gehandelt habe. Nicht selten kam es zu Gerichtsprozessen.
       
       Trotzdem kritisiert der Städte- und Gemeindebund das Gesetz scharf. Der
       Geschäftsführer warnte vor einer Aushöhlung des Solidaritätsprinzips und
       immensen Kosten. Ist das was dran?
       
       Auch wir wissen um die Belastung für die Kommunen. Entschieden
       widersprechen wir aber der Auffassung, dass Kinder grundsätzlich für ihre
       Eltern haften müssen: Pflegebedürftigkeit und Behinderung sind
       gesamtgesellschaftliche Aufgaben.
       
       14 Aug 2019
       
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