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       # taz.de -- Umstrittenes Schwert-Video: Mehr als ein Verkehrsunfall
       
       > Vom Schwertmord in Stuttgart zirkuliert ein Video im Netz. Das mag vielen
       > nicht gefallen, doch die Medien haben kein Monopol mehr.
       
   IMG Bild: Blumen am Tatort: In Stuttgart hat ein Mann mit einem Schwert einen anderen erstochen
       
       Immer häufiger zirkulieren nach öffentlich begangenen Straftaten Videos.
       Manche wurden von Passanten mit dem Smartphone aufgenommen, andere stammen
       von Überwachungskameras. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat mit Blick auf
       das Video vom Stuttgarter Schwertmord einen Prüfvorgang eingeleitet. Auf
       eine förmliche Strafverfolgung sollte sie allerdings unbedingt verzichten.
       
       Zu diesem Ergebnis kommen viele sicher leichter, wenn es um die
       Dokumentation der Tat eines weißen Rassisten geht. Aber das Recht soll
       neutral sein und muss auch für Videos gelten, die sogenannte
       Ausländerkriminalität dokumentieren. Viele Strafvorschriften passen gar
       nicht. Weder wird hier Gewalt verherrlicht noch verharmlost. Auch die
       Hilflosigkeit des Opfers wird nicht zur Schau gestellt, genauso wenig wird
       seine Menschenwürde verletzt. Denn es geht um die Brutalität und
       Grausamkeit des Täters. Diese wird mit den geteilten Videos angeprangert.
       
       Bleiben das Recht am eigenen Bild und der Jugendschutz. Aber auch hier gibt
       es Ausnahmen, etwa für „Darstellungen aus dem Bereich der Zeitgeschichte“.
       Diese Ausnahme liegt vor, wenn das Video nicht aus Sensationslust gepostet
       wird, sondern als Beitrag zu einer gesellschaftlichen Debatte. Rassismus,
       Waffenkontrolle, aber auch die kriminalpolitischen Folgen der
       Flüchtlingspolitik sind solche politischen Debatten. Es geht eben nicht um
       einen bloßen Verkehrsunfall.
       
       Nicht mehr haltbar ist auch der Einwand, dass gesetzliche Privilegien für
       „Berichterstattung“ nur den klassischen Medien zustehen, nicht aber
       privaten Postings bei Twitter und Facebook. Wir erleben einen erneuten
       Strukturwandel der Öffentlichkeit. Presse und Rundfunk haben kein
       technisches Monopol mehr, weil sich jeder an die Öffentlichkeit wenden
       kann. Die Meinungsfreiheit muss heute daher ebenso viel Schutz gewährt
       werden wie die Pressefreiheit.
       
       Es wäre fatal, wenn der Eindruck entstünde, die so geschmähte
       „Lückenpresse“ versuche ihr altes Berichterstattungsmonopol über die
       Strafverfolgung von Bürgern sicherzustellen, die reale Ereignisse
       dokumentieren.
       
       5 Aug 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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