# taz.de -- Umstrittenes Schwert-Video: Mehr als ein Verkehrsunfall
> Vom Schwertmord in Stuttgart zirkuliert ein Video im Netz. Das mag vielen
> nicht gefallen, doch die Medien haben kein Monopol mehr.
IMG Bild: Blumen am Tatort: In Stuttgart hat ein Mann mit einem Schwert einen anderen erstochen
Immer häufiger zirkulieren nach öffentlich begangenen Straftaten Videos.
Manche wurden von Passanten mit dem Smartphone aufgenommen, andere stammen
von Überwachungskameras. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat mit Blick auf
das Video vom Stuttgarter Schwertmord einen Prüfvorgang eingeleitet. Auf
eine förmliche Strafverfolgung sollte sie allerdings unbedingt verzichten.
Zu diesem Ergebnis kommen viele sicher leichter, wenn es um die
Dokumentation der Tat eines weißen Rassisten geht. Aber das Recht soll
neutral sein und muss auch für Videos gelten, die sogenannte
Ausländerkriminalität dokumentieren. Viele Strafvorschriften passen gar
nicht. Weder wird hier Gewalt verherrlicht noch verharmlost. Auch die
Hilflosigkeit des Opfers wird nicht zur Schau gestellt, genauso wenig wird
seine Menschenwürde verletzt. Denn es geht um die Brutalität und
Grausamkeit des Täters. Diese wird mit den geteilten Videos angeprangert.
Bleiben das Recht am eigenen Bild und der Jugendschutz. Aber auch hier gibt
es Ausnahmen, etwa für „Darstellungen aus dem Bereich der Zeitgeschichte“.
Diese Ausnahme liegt vor, wenn das Video nicht aus Sensationslust gepostet
wird, sondern als Beitrag zu einer gesellschaftlichen Debatte. Rassismus,
Waffenkontrolle, aber auch die kriminalpolitischen Folgen der
Flüchtlingspolitik sind solche politischen Debatten. Es geht eben nicht um
einen bloßen Verkehrsunfall.
Nicht mehr haltbar ist auch der Einwand, dass gesetzliche Privilegien für
„Berichterstattung“ nur den klassischen Medien zustehen, nicht aber
privaten Postings bei Twitter und Facebook. Wir erleben einen erneuten
Strukturwandel der Öffentlichkeit. Presse und Rundfunk haben kein
technisches Monopol mehr, weil sich jeder an die Öffentlichkeit wenden
kann. Die Meinungsfreiheit muss heute daher ebenso viel Schutz gewährt
werden wie die Pressefreiheit.
Es wäre fatal, wenn der Eindruck entstünde, die so geschmähte
„Lückenpresse“ versuche ihr altes Berichterstattungsmonopol über die
Strafverfolgung von Bürgern sicherzustellen, die reale Ereignisse
dokumentieren.
5 Aug 2019
## AUTOREN
DIR Christian Rath
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